Reiseschutz Gold & Platin: Rundum optimal abgesichert
Reisen ohne Risiko: Ob Urlaub oder Business-Trip – mit unserem Reise-Komplettschutz erhält ihr Kunde Top-Leistungen. Sie möchten auch die Gesundheit Ihres Kunden schützen? Der Reiseschutz Platin enthält neben dem Reiseversicherungspaket auch eine leistungsstarke Reise-Krankenversicherung.
Highlights
- ZutreffendRundum-sorglos: Alle relevanten Reiseversicherungen in einem Paket.
- ZutreffendReiseschutz Gold: Reise-Rücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Notfall-Versicherung, Reise-Unfallversicherung, Reisegepäck-Versicherung, -Autoreiseschutzbrief (nur für Auto-, Bahn- und Busreisen).
- ZutreffendReiseschutz Platin: Reise-Rücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung, Reise-Unfallversicherung, Reisegepäck-Versicherung, Autoreiseschutzbrief (nur für Auto-, Bahn- und Busreisen).
- ZutreffendGünstige Tarife für Familien und Gruppen.
- ZutreffendAuch als Last-Minute-Angebot.
- ZutreffendGrenzenlos geschützt: Gilt auch innerhalb Deutschlands (Ausnahme: Reise-Krankenversicherung).
- ZutreffendSchutz für die Lieben Ihres Kunden – versichert sind bis zu 6 Personen oder 2 Familien, die gemeinsam reisen.
Wichtige Hinweise
- Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (max. 7 Kinder) bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
- Last-Minute Versicherungen gelten nur für Reisebuchungen, die maximal 30 Tage (30 bis 0 Tage) vor Reisebeginn getätigt werden und müssen bis zum 3. Werktag (Mo.-Sa.) nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
- Im Reiseschutz Gold besteht bei Reisen in Grenzgebiete zu Deutschland Versicherungsschutz im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn die Aufenthaltsdauer in dem betreffenden Nachbarstaat nicht länger als 48 Stunden beträgt.
- Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung: ohne Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Ein Ausschluss ist durch Hinzubuchen der Selbstbehaltübernahme-Versicherung möglich.