| ![]() Betriebliche AltersvorsorgeRichtig vorsorgen und mit Unterstützung des Gesetzgebers sparenIhre Kunden sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, wenn die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge aus dem Bruttoeinkommen finanziert werden. Jeder Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der klare Vorteil: Auf den umgewandelten Anteil fallen weder Beiträge für Sozialversicherungsabgaben noch Steuer an. Eine Steuer fällt erst später bei Leistungsinanspruchnahme an. Drei Tarife für die Entgeltumwandlung:
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