| ![]() Rückgedeckte UnterstützungskasseFür Gesellschafter, Geschäftsführer und FührungskräfteGerade gut verdienende Führungskräfte und Spezialisten haben mit steigendem Einkommen auch höheren Vorsorgebedarf für das Alter. Denn für Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht kein Anspruch mehr auf eine Rente. So stellt die gesetzliche Rentenversicherung aus Sicht Besserverdienender lediglich eine Basisabsicherung dar. Mit der rückgedeckten Unterstützungskasse kommen auch Besserverdiener in den vollen Genuss staatlicher Förderung. Und so funktioniert es:![]() Die Vorteile im Überblick:
Häufig gestellte Fragen:- Rückgedeckte Unterstützungskasse im Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.V. - Eingetragener Verein - Durchführung betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber - Hamburg a) Arbeitnehmer, b) GmbH-Geschäftsführer Insgesamt muss das Kollektiv aller U-Kassenanwärter überwiegend aus echten Arbeitnehmern bestehen, die nicht mit der Inhaberschaft der Trägerunternehmen verwandt sind. RU, BUZB, BUZR - Mindestens 5,- EUR monatlich - Einhaltung der Höchstgrenzen bei der U-Kasse für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich beachten: - Die Obergrenze für eine angemessene Versorgung liegt bei 75 % der letzen Aktivbezüge Nein, bei der Unterstützungskasse sind nur gleichbleibende oder steigende Beiträge erlaubt. a) für den Arbeitgeber - Senkung Lohnnebenkosten - Bilanzneutralität - Risikofrei, vollständig finanzierte betriebliche Altersvorsorge b) für den Arbeitnehmer - Renditestarke Altersvorsorge durch die Steuerfreiheit + Sozialversicherungsfreiheit Ja, - 88 % 2.147,- Euro Monatsrente bzw. 262.638,- Euro Kapitalsumme - 8 % 3.312,- Euro Monatsrente bzw. 397.440,- Euro Kapitalsumme - 4% unbegrenzt Hohe Fluktuation z.B. Hotelgewerbe, tarifvertragliche Bindungen. Ehegatten (auch ehemalige), Kinder (max. bis zum 25. Lebensjahr) so lange noch in der Berufsausbildung befindlich, Stiefkinder/Pflegekinder bis max. 25. Lebensjahr, welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind, Lebensgefährte,-in in häuslicher Gemeinschaft lebend. a) Mit Ende der Lohnfortzahlung endet auch die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber. Der Vertrag wird leistungsfrei gestellt, soweit Werte vorhanden sind. - Wenn der neue Arbeitgeber Mitglied der BVW-UK wird, wird die Versorgung dort fortgeführt. - Beitragsfreistellung, soweit Werte vorhanden sind; - Auszahlung möglich, wenn Abfindungsgrenzen nicht überschritten (siehe unten) - Private Weiterführung, soweit die Abfindungsgrenzen nicht überschritten werden (Kapitalzusage: 3.822,- EUR verdient; Rente: 31,85 EUR verdient). Grundsätzlich nein. Ausnahme: Der Versicherungsvertrag kann im Rahmen einer Abfindung privat weitergeführt werden. Hierzu müssen die Abfindungsgrenzen eingehalten werden. Aufnahmegebühr 60,- EUR einmalig. >Die neue Gebührenordnung finden Sie hier 3,1 %0 (2019), fünffache garantierte Jahresrente bzw. halbe garantierte Kapitalsumme. Pensionssicherungsverein, dieser stellt sicher, dass die Altersvorsorgeverpflichtungen gezahlt werden. Die Absicherung erfolgt durch den PSV, wenn der Arbeitgeber insolvent ist. Formal nein, aber im Wege der Durchgriffshaftung kann der Arbeitnehmer Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen. Der Arbeitgeber führt zur Erfüllung der Vorsorgeverpflichtung die einbehaltenen Beiträge umgehend an die U-Kasse ab, die diese in die für den Arbeitnehmer gleichzeitig abgeschlossene Versicherung einzahlt. So ist gewährleistet, dass die U-Kasse die zugesagten Leistungen auch erfüllen kann. Die U-Kasse verpfändet die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer, so dass im Falle der Insolvenz sichergestellt ist, dass er in den vollen Genuss der von ihm durch Entgeltumwandlung erwirtschafteten Leistungen kommt. Gleichzeitig erfolgt die Absicherung durch den PSV. - Bei Tod. - Mit Bezug der Altersrente; frühestens 62., spätestens 67. Lebensjahr Es besteht grundsätzlich Steuerpflicht auf die Leistungen. Entscheidend ist die Situation zum Zeitpunkt des Renteneintritts des Anwärters. Erfolgt der Erstrentenbezug vor 2040, gilt die U-Kassenleistung steuerlich noch als Arbeitslohn. Dementsprechend können Freibeträge geltend gemacht werden. Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes sinken diese Freibeträge von Jahr zu Jahr ab, bis sie in 2040 gänzlich abgebaut sind. Volumen in 2020: Versorgungsfreibetrag max. 1.200,- EUR Zuschlag Vorsorgungsfreibetrag max. 360,- EUR Pauschbetrag f. Werbungskosten 102,- EUR Gesamtsumme 1.662,- EUR Diese Freibeträge gelten nur bei Renteneintritt in 2020! Derjenige, der in 2020 in Rente geht, behält auch für die späteren Jahre diese Freibeträge. Erfolgt der Renteneintritt in späteren Jahren, fallen die Freibeträge geringer aus oder entfallen bei Renteneintritt ab dem Jahr 2040. Kapitalzahlungen aus der U-Kasse dürfen gemäß § 34 EStG nach Abzug der Freibeträge "gefünftelt" werden. | |
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