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    Passende Absicherung für alle Lebenslagen Ihrer Kunden! Mit den ausgezeichneten Produkten der HanseMerkur! 

    • Top positionierte Krankenversicherungen für jede Zielgruppe
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    Verbunden mit exzellenten Bilanzkennzahlen ist die HanseMerkur ein starker Partner an Ihrer Seite – Denn Hand in Hand ist HanseMerkur…

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Gesunde Mitarbeiter mit betrieblicher Vorsorge

BKV
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Betriebliche Krankenversicherung – gesunde Mitarbeiter für gesunde Unternehmen

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung der HanseMerkur geben Sie Arbeitgebern die Möglichkeit, eine optimale Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter zu betreiben und damit die Produktivität und auch die Attraktivität seines Betriebes zu steigern. Die bKV-Tarife der HanseMerkur sind nach dem Bausteinsystem konzipiert.

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung der HanseMerkur bietet ergänzenden Versicherungsschutz zur GKV in den Bereichen Zahnvorsorge, ambulante Vorsorge, Zahnersatz, Sehhilfen, Naturheilkunde, Krankenhaus und Krankengeld. Zudem steht ein Kompakttarif (BKA) zur Verfügung.

Die Highlights

  • Mindestanzahl versicherter Personen: 5 (Ausnahme Tarif BWL / 10).
  • Keine Gesundheitsprüfung (Ausnahme: Tarife BWL und BKPG).
  • Keine Wartezeiten (Ausnahme: Tarife BWL und Pflegezusatzversicherungen).

Die bKV-Module im Überblick

Die Leistungsbausteine bieten umfassenden Gesundheitsschutz – auf den Bedarf zugeschnitten.
Für mehr Details klicken Sie die Bausteine einzeln an.

Übersicht der kombinierbaren Leistungsbausteine

Zahnvorsorge (BKZP)

Zahnvorsorge (BKZP)

Zahnvorsorge ist wichtig, um die natürlichen Zähne so lange wie möglich zu erhalten. Das garantiert ein attraktives Lächeln und vermeidet unangenehme Zahnersatzbehandlungen: Zahnprophylaxe zwei Mal bis 60 EUR pro Jahr.

Zahnbehandlung (BKZB)

Zahnbehandlung (BKZB)

  • Komposit-/Kunststofffüllungen 100 % nach Vorleistung der GKV.
  • Parodontosebehandlung 100 % nach Vorleistung der GKV.
  • Wurzelbehandlung 100 % nach Vorleistung der GKV oder nach Ablehnungsbescheid der GKV.
  • Angeratene und laufende Behandlungen sind mitversichert.
  • Weltweiter Versicherungsschutz für bis zu 6 Monate.
Zahnersatz (BKZ und BKZT)

Zahnersatz (BKZ und BKZT)

Die Leistungen im Detail:

  • Die Leistung des Tarifs BKZ ist von 10 % bis 90 %, die des Tarifs BKZT von 10 % bis 50 % in ganzen Zehnerschritten abschließbar.
  • Zahnersatz, Implantate, Inlays.
  • Kieferorthopädie KIG 3–5 nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung.
  • Akupunktur zur Schmerzprophylaxe.
  • Kostenübernahme für Vollnarkose bei Implantatbehandlung.
  • Erstattungen bis zu den Höchstsätzen.
  • Angeratene und laufende Behandlungen sind mitversichert.
  • Weltweiter Versicherungsschutz für bis zu 6 Monate.
  • Verzicht auf Heil- und Kostenplan.
  • Zahnstaffel:
    Für jeweils 10 % Leistung werden in den ersten 4 Versicherungsjahren pro Versicherungsjahr 60 EUR erstattet. Ein Beispiel: Bei 50 %, Tarif BKZ/50, sind das 300 EUR. Bei Unfällen und ab dem 5. Versicherungsjahr wird die Leistung nicht durch Höchstgrenzen eingeschränkt.

Der Tarif BKZT bietet die Leistungen des BKZ und zusätzlich:

  • Erstattung auch oberhalb der Höchstsätze in besonderen Fällen und nach Vorlage eines Heil- und Kostenplans.
  • Ohne Zahnstaffel.
Ambulante Vorsorge (BKV)

Ambulante Vorsorge (BKV)

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind die Garantie dafür, dass Erkrankungen rechtzeitig erkannt werden. Ein wichtiger Punkt – besonders vor dem Hintergrund, dass das Durchschnittsalter der Belegschaften in den Firmen steigen wird. Vorsorgeuntersuchungen helfen, Arbeitsunfähigkeitszeiten zu reduzieren! Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verursacht jeder Arbeitsunfähigkeitstag im Schnitt einen Verlust von 172 EUR.

Vorsorgeuntersuchungen

Für Kinder bis 14 Jahre:

  • Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren.

Für Jugendliche von 15 bis 19 Jahre:

  • Eine zusätzliche Jugendvorsorgeuntersuchung.

Für Erwachsene:

Erweiterte Krebsvorsorge alle 3 Jahre:

  • Für Frauen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr:
    Gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Gebärmutter, der Eierstöcke, eines weiteren inneren Organs; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Nativpräparat; Urin-Teststreifen.
  • Für Männer ab dem vollendeten 45. Lebensjahr:
    Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata, der Nieren, eines weiteren inneren Organs; PSA-Test; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Urin-Teststreifen.
  • Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr alle 2 Jahre:
    Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs.
  • Zwischen dem 20. Lebensjahr und 34. Lebensjahr alle 4 Jahre:
    Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten; Lungenfunktionsprüfung; Belastungs-EKG; Blutentnahme; Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild; Blutuntersuchung (Glukose, CRP, Cholesterin, HDL-, LDL-Cholesterin, Harnsäure, Harnstoff,Kreatinin, Gamma-GT, GPT, GOT); Urin-Teststreifen.
  • Ab dem 35. Lebensjahr in Verbindung mit der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung alle 2 Jahre:
    Lungenfunktionsprüfung; Belastungs-EKG; Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild; Blutuntersuchung (CRP, Harnsäure, Harnstoff, Kreatinin, Gamma-GT, GPT, GOT); Urin-Teststreifen.
  • Ab dem vollendeten 45. Lebensjahr zusätzlich alle 3 Jahre:
    Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung.
  • Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr zusätzlich alle 3 Jahre:
    Doppler-Sonografie zur Schlaganfallvorsorge.

Leistungen werden bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.

Schutzimpfungen vor Auslandsreisen

  • Versichert sind Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis bis 100 EUR pro Versicherungsjahr.
Ambulante Vorsorge Premium (BKVP)

Ambulante Vorsorge Premium (BKVP)

Vorsorge bringt dem Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung den größten Nutzen, denn das Durchschnittsalter der Belegschaft deutscher Unternehmen erhöht sich stetig. Höheres Alter bedeutet oft auch höheren Krankenstand und dadurch negative Beeinflussung der Kostensituation. Dem entgegenwirkend optimiert die HanseMerkur das Vorsorgeangebot durch die Einführung des Premium-Tarifs BKVP:

  • Individuell wählbare, erweiterte Vorsorgeleistungen wie z. B. Hörtests, Knochendichtemessungen, Darmkrebsvorsorge, reise- oder sportmedizinische Untersuchungen – bis 200 EUR alle 24 Monate.
  • Umfassende Services zur Gesundheitsförderung und Prävention, wie professionelle Kurse zur Rückenstärkung, zum autogenen Training oder zur Gewichtsreduzierung – Kostenübernahme bis 100 EUR pro Jahr.
  • Maßnahmen zur Stressbewältigung, z. B. halbjähriges Telefonseminar „Stress in Balance“ zur Vorbeugung gegen Folgen durch arbeitsbedingten Stress.
  • Telefonhotline zu stressrelevanten medizinischen Fragen.
  • Kurzfristige Vermittlung von Behandlungsterminen bei stressrelevanten Beschwerden.
  • BKVP enthält außerdem alle ambulanten Vorsorgeleistungen des Tarifs BKV.
Sehhilfen (BKS)

Sehhilfen (BKS)

Wer eine Brille oder Kontaktlinsen trägt, weiß, dass man als Kassenpatient hohe Eigenbeteiligungen hat. Mit diesem Modul sorgt der Arbeitgeber dafür, dass seine Mitarbeiter sich nicht nur die beste, sondern auch die schönste Brille leisten können.

Leistung: 200 EUR alle 2 Jahre für eine Brille oder für Kontaktlinsen.

Naturheilkunde (BKH)

Naturheilkunde (BKH)

Sanfte Medizin: Für immer mehr Menschen ist es wichtig, eine gute Alternative zur Schulmedizin in Anspruch nehmen zu können. Die Krankenkasse zahlt hier allerdings nur in ganz wenigen Ausnahmen.

Leistung: Das Modul leistet ab dem 3. Versicherungsjahr bis 400 EUR jährlich für Naturheilleistungen durch Heilpraktiker und Naturheilarzt.

Krankenhaus (BKU/BWL)

Krankenhaus (BKU/BWL)

In Ruhe im Krankenhaus gesund werden und die Sicherheit, immer die beste Behandlung durch den Spezialisten zu bekommen: Wählen Sie eines der Krankenhausmodule und sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter schnell wieder gesund werden!

  • Übernahme der Kosten eines Ein- oder Zweibettzimmers inklusive Spezialistenbehandlung nach einem Unfall bei Tarif BKU.
  • Übernahme der Kosten eines Ein- oder Zweibettzimmers inklusive Spezialistenbehandlung bei allen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalten bei Tarif BWL.
Krankengeld (BKT)

Krankengeld (BKT)

Wenn der Arbeitgeber nach 6 Wochen die Gehaltsfortzahlung einstellt, haben die gesetzlich versicherten Mitarbeiter netto ca. 25 % weniger im Portemonnaie, freiwillig Versicherte noch weniger. Das wissen viele Arbeitgeber, aber auch Mitarbeiter nicht.

Mit diesem Modul kann der Arbeitgeber 5 EUR, 10 EUR, 15 EUR oder 20 EUR pro Tag bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ab der 7. Woche absichern.

Und wenn Sie nicht für jeden Mitarbeiter die individuelle Höhe der Krankengeldlücke ermitteln wollen, kann Ihr Kunde die durchschnittliche Einkommenshöhe ermitteln, die dann für alle Mitarbeiter die Höhe der Absicherung ergibt. Einfacher geht es nicht mehr!

Kompakt (BKA)

Kompakt (BKA)

Der Kompakttarif BKA enthält zwei Leistungsblöcke

Block 1:

  • Erweiterte Vorsorgeleistungen
  • Präventionskurse nach § 20 SGB V
  • Maßnahmen zur Stressbewältigung
  • Schutzimpfungen
  • Auslandsreisekrankenversicherung


Block 2:

  • Sehhilfen bis zu 200 EUR alle 2 Jahre
  • Hörhilfen bis zu 400 EUR alle 4 Jahre
  • Professionelle Zahnreinigung 2 Mal bis jeweils 60 EUR pro Jahr
  • Naturheilkunde bis 400 EUR pro Jahr
  • Medikamente bis 120 EUR pro Jahr

Aus Block 2 gibt es jeweils eine der aufgeführten Leistungen pro Jahr

Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung

Für alle Tarife gilt eine Beitragsfreistellung für:

  • Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen
  • Elternzeit gemäß § 15 (1) BEEG
  • berufliche Auszeit (Sabbatjahr)
  • Pflegezeit im Sinne von § 3 (1) PflegeZG

Während der Dauer der Beitragsfreistellung besteht der Versicherungsschutz in den beitragsfreigestellten Tarifen unverändert fort. Die Beitragsfreistellung ist auf 12 Monate begrenzt.
Sie ist mit einem Zuschlag von 5 % in den Beiträgen enthalten.

Die Beiträge

Tarifmodul

Tarif

Preis (in EUR)

Zahnvorsorge

BKZP

5,78

Zahnersatz
 

BKZ/10

BKZT/10

2,63

3,15

Zahnbehandlung

BKZB

5,15

Sehhilfen

BKS

6,30

Naturheilkunde

BKH

5,25

Krankenhaus







BKU


BWL

Altersgruppe 30
Altersgruppe 35
Altersgruppe 40
Altersgruppe 45
Altersgruppe 50
Altersgruppe 55


5,25



21,42
23,52
25,62
29,40
35,70
42,00

Krankengeld




BKT

150 EUR mtl.
300 EUR mtl.
450 EUR mtl.
600 EUR mtl.


6,30
12,60
18,90
25,20

Vorsorge





BKV


BKVP


BKA

3,68


9,45


19,43


FAQ

Wieviele Personen müssen mindestens versichert sein?

5, BWL ab 10

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Nein (Ausnahmen Tarif BWL und BKPG).

Gibt es Wartezeiten?

Nein (Ausnahmen sind nur die Pflegezusatzversicherungen sowie Tarif BWL).

Können Angehörige mitversichert werden?

Ja, entweder über die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung, dann zahlt der Arbeitgeber für die Angehörigen ebenfalls die Beiträge. Die andere Möglichkeit ist, einen zweiten Gruppenvertrag abzuschließen, über den die Familienangehörigen Anspruch auf rabattierte Versionen des sonstigen HanseMerkur Tarifportfolios erhalten.

Müssen alle Mitarbeiter den gleichen Versicherungsschutz bekommen?

Nein, der Arbeitgeber kann den Versicherungsschutz, beispielsweise in Abhängigkeit von der Firmenzugehörigkeit, abstufen.

Wie erfolgt die Beantragung des Versicherungsschutzes für die Mitarbeiter?

Einfach per Listenanmeldung. Die Liste wird in Form einer Exceltabelle von der HanseMerkur zur Verfügung gestellt.

Gelten die Beiträge zur bKV als „Sachbezug“?

bKV-Beiträge sind Sachlohn, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Mitarbeiter eine Krankenzusatzversicherung abschließt und hierfür die Beiträge zahlt. Entscheidend ist weiterhin, dass der Arbeitnehmer ausschließlich den Versicherungsschutz beanspruchen kann, und nicht – auch nicht ersatzweise – eine Geldzahlung. Innerhalb der 50 EUR-Freigrenze sind die bKV-Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei.

Was passiert beim Ausscheiden des Mitarbeiters?

Wenn der Arbeitgeber, aus welchen Gründen auch immer (Kündigung des Arbeitnehmers, Rentenbeginn, etc.), die Beiträge für den Mitarbeiter nicht mehr zahlt, kann dieser den Versicherungsschutz zu unveränderten Konditionen (Leistungen und Beitrag) weiterführen. Sollten zusätzliche Rabatte vereinbart worden sein, würden diese entfallen.

Muss der Mitarbeiter Leistungsabrechnungen über seinen Arbeitgeber an die HanseMerkur geben?

Nein, im Leistungsfall korrespondiert der Mitarbeiter direkt mit der HanseMerkur. Die Daten unterliegen einem strengen Datenschutz und werden von der HanseMerkur nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet.

Wer erhält im Leistungsfall den Erstattungsbetrag?

Das Geld wird im Leistungsfall an den Mitarbeiter ausgezahlt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung?

Für alle Tarife gilt eine Beitragsfreistellung für:

  • Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen
  • Elternzeit gemäß § 15 (1) BEEG
  • berufliche Auszeit (Sabbatjahr)
  • Pflegezeit im Sinne von § 3 (1) PflegeZG


Während der Dauer der Beitragsfreistellung besteht der Versicherungsschutz in den beitragsfreigestellten Tarifen unverändert fort. Die Beitragsfreistellung ist auf 12 Monate begrenzt. Sie ist mit einem Zuschlag von 5 % in den Beiträgen enthalten.

Angebot erstellen

Mit der interaktiven Angebotsbroschüre „Unser bKV-Angebot für Sie“ können Sie als Vermittler mit wenigen Klicks ein individuelles Angebot für Ihre Kunden erstellen. Wählen Sie die gewünschten Bausteine, ergänzen die Anzahl der Mitarbeiter und den möglichen Versicherungsbeginn – schon können Sie das Angebot als personalisierte PDF an Ihre Kunden schicken.

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Dokumente

Produktüberblick für Vertreiber

Produktüberblick Tarif BKA       

Produktüberblick Tarif BWL      

Produktüberblick Tarif BKZB     

Produktüberblick Tarif BKZP     

Produktüberblick Tarif BKZT     

Produktüberblick Tarif BKZ       

Produktüberblick Tarif BKT

Abschlussmittel

MAK 015 bKV Angebote (bitte nur mit Adobe Acrobat nutzen)       

MV 149 Beratungsprotokoll betriebliche Krankenversicherung        

Anmeldung zum Gruppenvertrag 

Fragenkatalog BKPG      

Fragenkatalog BWL        

KK 309 Verbraucherinformation bKV      

RW 010 Sepa-Mandat     

Ausfüllhilfe zu RW 010   

Anschreiben für Arbeitgeber

Werbemittel

MK 161   Werbeblatt „Hinweise für den Leistungsfall“          

MK 162 Leistungsübersicht bKV

MK 192 Steuerinfo bKV für Arbeitgeber   

MK 370 Werbeblatt Tarif BKZP   

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