| ![]() Hundehalter-HaftpflichtversicherungFinanzielle Sicherheit für HundehalterMit ihrer Hundehalter-Haftpflichtversicherung zählt die HanseMerkur zu den Spitzenanbietern am Markt und wurde bereits mehrfach ausgezeichnet. Die Highlights
Einige Leistungen im Überblick
Die Folgen von Haftpflichtschäden
Unsere Leistungen
HunderassenFür bestimmte Hunderassen besteht, je nach Bundesland, eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten einen umfangreichen Schutz für alle Hunderassen. Für bestimmte Hunderassen ist eine höhere Prämie notwendig. Dazu zählen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Staffordshire Terrier, Tosa-Inu. Mischlinge (Kreuzungen) mit einer der aufgeführten Hunderassen werden hinsichtlich der Prämie wie gefährliche Hunde eingestuft. Tipp:Besteht eine Privat-Haftpflichtversicherung bei uns bzw. wird gleichzeitig eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung beantragt, reduziert sich die Hundehalter-Haftpflichtprämie um 5%. Prämienhighlights
Häufig gestellte Fragen:Der Gesetzgeber hat aufgrund der Unberechenbarkeit von Tieren und den sich daraus ergebenen Gefahren für die Allgemeinheit die Gefährdungshaftung für Tiere in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Danach haftet der private Tierhalter grundsätzlich für die Schäden, die sein Tier angerichtet hat. Um also den vom Vierbeiner verursachten Schäden nicht selbst bezahlen zu müssen, tritt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung dafür ein. Personen, die die Aufsicht über ein Tier übernehmen z. B. wenn sich die Nachbarn im Urlaub um den Hund kümmern. Ja, soweit sie nicht gewerblich tätig sind. Eine aktuelle Liste finden Sie bei den Dokumenten. Ja, außer Jagdhunde, für die eine gesonderte Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Für bestimmte Hunderassen ist eine höhere Prämie notwendig. Dazu zählen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Staffordshire Terrier, Tosa-Inu. Wir bieten Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden, die durch den Hund verursacht worden sind. Gerade Personenschäden können schnell eine hohe finanzielle Belastung z. B. durch Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und Einkommensverluste darstellen. Bei Sachschäden zahlen wir z. B. die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten der beschädigten Sache. Wenn der Hund in der gemieteten Wohnung einen Schaden an dem Gebäude angerichtet hat z. B. eine Tür anknabbert, handelt es sich um einen Mietsachschaden. Bei einem Schaden an gemieteten, beweglichen Gegenständen z. B. in einem Ferienhaus besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Dies sind Schäden, die jemandem durch das schuldhafte Verhalten des Hundes entstehen und die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind. Z. B. Hund steht kläffend vor einer Ausfahrt und hindert an einer Weiterfahrt. Dadurch wird das Flugzeug verpasst und es muss ein neues Flugticket gekauft werden. Die Kosten dafür werden erstattet. Schäden, die den Hundehalter selbst betreffen, sind eigene Schäden. Z. B. wenn der Hund seinen Besitzer beißt oder in der eigenen Wohnung Gegenstände beschädigt. Für Eigenschäden besteht kein Versicherungsschutz. Ja, weltweit unbegrenzt. Ja, für alle Schäden die der Hund bei Fremden anrichtet. Nein. Wird eine läufige Hündin gegen den Willen ihres Halters von einem Rüden gedeckt, kann der Halter des Rüdens für die Konsequenzen haftbar gemacht werden. Dies können die Kosten für Tierarztbesuch, Medikamente und die Kosten für die Aufzucht der Welpen bedeuten. Auch die Kosten für eine Abtreibung werden erstattet. Ja, wenn das Muttertier bei uns versichert ist, bieten wir Versicherungsschutz für die Welpen bis zu 12 Monaten solange sie im Besitz des Versicherungsnehmers sind. Damit Frauchen oder Herrchen sich erst einmal uneingeschränkt um das neue Familienmitglied kümmern können, erhält der neue Hund zunächst von uns eine vorläufige Deckung in demselben vereinbarten Rahmen wie beim "Ersthund". Der Versicherungsnehmer ist jedoch verpflichtet, schnellstmöglich für den neuen Hund Versicherungsschutz zu beantragen. Der Versicherungsschutz für den neuen Hund gilt dann rückwirkend ab dem Kauf- bzw. Schenkungsdatum. Tritt ein Schadenfall ein, bevor für den neuen Hund Versicherungsschutz besteht, wird die Leistung um die Prämie gemindert. Die vorläufige Deckung gilt jedoch nicht unbegrenzt, sondern endet zur nächsten Hauptfälligkeit des bestehenden Vertrages. Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn bis dahin kein Vertrag für den neuen Hund zustande gekommen ist. Mit Zeitpunkt des Todes endet auch der Vertrag. Um den Vertrag zeitnah zu beenden, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis z. B. eine Kopie der Tierarztrechnung oder der Abmeldebescheinung von der Hundesteuer. Als Nachweis für den Verkauf benötigen wir z. B. eine Kopie des Kaufvertrages oder die Abmeldebescheinigung von der Hundesteuer. Die Prämie richtet sich nach der Hunderasse und da in einigen Bundesländern eine Bestätigung über eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung gefordert ist, muss uns ein Wechsel des Hundes unverzüglich angezeigt werden. Ein Tierarzt setzt dem Hund einen winzigen Mikrochip mit einer Identifikationsnummer meistens im Bereich der Schulter ein und per Lesegerät kann dann der Besitzer ermittelt werden. Dies ist von dem Tierarzt abhängig und kann zwischen 25 und 60 EUR liegen. Wenn der Hund innerhalb der EU über die Landesgrenzen transportiert wird, muss er diese Kennzeichnung haben. Eine Tätowierung reicht nicht aus. Innerhalb von Deutschland ist das in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für Neuverträge ab 01.04.2021VorsorgeserviceDie Liebe zu einem Haustier kann unter Umständen teuer werden. Wenn das Tier z.B. auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht. Für die angefallenen Schäden muss der Halter aufkommen. Eine vorsorgliche Absicherung bezogen auf Schäden an Dritten ist vorausschauend. Die HanseMerkur ist der Meinung, wer so weitsichtig vorgeht, verdient auch Absicherung über die Haftpflichtversicherung für Hundehalter hinaus. Beispielsweise für Situationen, wenn der Besitzer aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder grundsätzlich nicht mehr auf die Tiere achten kann. Was passiert dann mit den Tieren? Wer soll sich um die Tiere kümmern und was sollte dabei berücksichtigt werden? Entscheidungen, die man vorab in aller Ruhe treffen kann. ![]() Mit dem HanseMerkur Vorsorgeservice kann rechtzeitig entschieden werden, wie in solchen Situationen gehandelt werden soll. Bei Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung wird ein Zugang für den Vorsorge-Assistenten der Deutschen Rechtsservices AG zur Verfügung gestellt – und das kostenfrei! In wenigen Schritten kann eine Haustierverfügung mit allen wichtigen Vorgaben erstellt werden. Sie können auch noch weitere Leistungen wie die wichtige Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung u.v.m. mit einem umfassenden Service der Deutsche Rechtsservices AG in Anspruch nehmen. Umfassende Vorsorge – mit dem HanseMerkur Vorsorgeservice weiter gedacht! ![]() Die Vorteile:
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