| ![]() Informationen zur Beitragsanpassung 2018Wir sichern die Beiträge unserer Kunden im AlterAuch die HanseMerkur muss auf die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen, den Anstieg der Lebenserwartung und die sinkenden Zinsen reagieren. Doch eines ist sicher: Auf das Leistungsversprechen, das die HanseMerkur Ihren Kunden gegeben hat, können diese sich auch in Zukunft verlassen! Beachten Sie bitte bei der Beitragserhöhung von Krankenversicherungstarifen die Regelungen des Bürgerentlastungsgesetzes: Einen Teil des Beitrages kann der Kunde steuerlich geltend machen. Abhängig vom Steuersatz des Kunden reduziert sich dadurch die Nettobeitragserhöhung. Bei Arbeitnehmern, die den Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgenutzt haben, beteiligt sich zusätzlich der Arbeitgeber mit 50% am höheren der meisten Krankenversicherungstarife. HanseMerkur ist ein starker PartnerSeit vielen Jahren arbeiten wir vertrauensvoll und verlässlich miteinander. Die HanseMerkur zeichnet sich vor allen Dingen durch beitragsstabile Produkte aus, die bereits seit vielen Jahren konsequent mit einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis aufwarten und in Konkurrenzvergleichen immer oben mit dabei sind. Die HanseMerkur garantiert Ihren Kunden private Krankenversicherungen auf höchstem medizinischem Niveau und Teilhabe am zukünftigen medizinischen Fortschritt. Dabei tut die HanseMerkur alles dafür, die Finanzierung der Krankenleistungen der Kunden auch im Alter sicherzustellen. Ihre Argumente im KundengesprächHier erhalten Sie Argumentationshilfen für die Gespräche mit Ihren Kunden. Eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge ist natürlich nicht schön, allerdings ist eine Beitragsanpassung eine wichtige und sinnvolle Investition in die Zukunft. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen werden natürlich auch zukünftig zu Beitragserhöhungen führen können. Die HanseMerkur bietet deshalb ein am Markt einmaliges Beitragssicherungskonzept für das Alter. Wie kalkuliert die HanseMerkur die Beiträge?Die HanseMerkur bildet für ihre Versicherten sogenannte Alterungsrückstellungen: Der Versicherte zahlt dabei zu Anfang einen höheren Beitrag im Vergleich zu den durchschnittlichen Krankheitskosten, die eine Person in seinem Alter verursacht. Das bedeutet, dass der Zahlbeitrag des Kunden höher ist, als der Risikoanteil, den der Kunde aufgrund seines Alters zahlen müsste. Ein Teil des Zahlbeitrages wird in den Alterungsrückstellungen für das Alter angespart. Je mehr angespart wird, desto besser. Die HanseMerkur zahlt zusätzlich einen hohen Betrag aus den RfB jährlich in die Alterungsrückstellungen ein. Dieser Ansparvorgang ist notwendig, weil die Kosten im Schnitt bei älteren Menschen deutlich höher sind als bei jüngeren. Beispielsweise verursacht ein 80-Jähriger etwa achtmal so hohe Kosten für Medikamente wie ein 40-Jähriger. Diese höhere Inanspruchnahme berücksichtigt die PKV in ihrer Kalkulation. Im Alter liegt der Beitrag unter den durchschnittlich zu erwartenden Ausgaben je Versicherten. Die Differenz wird aus der angesparten Alterungsrückstellung finanziert. Je älter ein Kunde wird, desto mehr Geld muss in der Regel den Alterungsrückstellungen entnommen werden. Das Ergebnis der Alterungsrückstellung ist eine möglichst konstante Beitragszahlung über den gesamten Versicherungsverlauf. Allerdings führen natürlich Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, Veränderungen in den Sterbetafeln und signifikante Zinssenkungen zu höheren Beiträgen. Wie genau sich diese einzelnen Punkte auswirken, beleuchten wir unter dem Stichwort „Gründe für Beitragsanpassungen“. ![]() Die Alterungsrückstellungen stellen auch den wesentlichen Unterschied der Beitragskalkulation zwischen der Privaten Krankenversicherung und den Gesetzlichen Krankenkassen. Während die Privaten Krankenversicherungen für ihre Versicherten für erhöhte Krankheitskosten im Alter bereits ca. 220 Mrd. EUR zurückgelegt haben, leben die Gesetzlichen Krankenkassen weiterhin von der Hand in den Mund. Das Geld, das sie über die Beiträge ihrer Mitglieder einnehmen, wird zum größten Teil direkt wieder für Leistungen ausgegeben. Spätestens ab den 2020er Jahren, in denen die geburtenstarken Jahrgänge aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden und in den Ruhestand gehen werden, wird das gesetzliche Krankenversicherungssystem wegen der demografischen Entwicklung in die Knie gehen. Das Statistische Bundesamt prognostiziert für das Jahr 2040 einen Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenkassen von sage und schreibe 28%. ![]() Gesetzlicher ZuschlagEin Teil des Zahlbeitrages ist der sogenannte gesetzliche Zuschlag. Seit dem 01.01.2000 müssen PKV-Kunden 10% ihres Krankenversicherungsbeitrages zusätzlich zahlen. Grundlage ist eine entsprechende gesetzliche Regelung. Der Zuschlag wird ab dem 20. Lebensjahr fällig und muss bis zum Ende des Kalenderjahres in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, gezahlt werden. Das Kapital wird verzinslich angelegt und ab dem 65. Lebensjahr dazu genutzt etwaige Beitragserhöhungen aufzufangen. Je jünger der Versicherte bei Abschluss des Vertrages ist, desto mehr Kapital kann er ansparen und desto geringer fallen notwendige Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr aus. Ab dem 80. Lebensjahr kann das Kapital aus dem Gesetzlichen Zuschlag sogar dazu genutzt werden, die Krankenversicherungsbeiträge abzusenken. Eine Absenkung des Krankenversicherungsbeitrages zwischen dem 65. und 80. Lebensjahr erlaubt der Gesetzgeber nicht. Risikoprüfung und GesundheitsmanagementEin wichtiger Aspekt bei der Kalkulation der Privaten Krankenversicherer ist die Risikoprüfung. Die HanseMerkur verfolgt bereits seit vielen Jahren eine sehr konsequente Risikopolitik, die neben vielen anderen Einflüssen mit verantwortlich ist für die positive Beitragsentwicklung der HanseMerkur Tarife. Kunden, bei denen der Gesundheitszustand nicht dem Normalrisiko entspricht, werden nur beispielsweise über die Zahlung eines Risikozuschlages versichert. Die HanseMerkur bietet ihren Kunden im Rahmen des Gesundheitsmanagement eine „hervorragende gute Rundumversorgung“, wie Focus Money in einem kürzlich erschienenen Test festgestellt hat. Im Ergebnis ist die Folge, dass über die Risikoprüfung dafür gesorgt wird, dass jeder Kunde auch tatsächlich den Beitrag zahlt, der seinem individuellen Risiko entspricht. Und wenn der Kunde dann doch einmal krank wird, begleitet ihn die HanseMerkur im Rahmen von Demandmanagement- und Diseasemanagement-Programmen, mit dem Ziel, die Behandlungen und Therapien für den Kunden zu optimieren, was unter dem Strich in aller Regel zu geringeren Krankheitskosten führt. 1. Gestiegene LebenserwartungDas deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten und fortschrittlichsten weltweit. Das steigert die Lebensqualität und führt zu einer höheren Lebenserwartung. Immer mehr Menschen erreichen ein biblisches Alter. Die höheren Kosten durch den medizinischen Fortschritt und die steigende Lebenserwartung führen allerdings insgesamt zu höheren Ausgaben im Gesundheitssystem. In den letzten 30 Jahren beispielsweise ist die Lebenserwartung von Männern und Frauen um 10 Jahre gestiegen. Eine Entwicklung, die alle Krankenversicherer gleichermaßen trifft, die sie aber nicht beeinflussen können. Für den Krankenversicherer bedeutet dies in der Regel, dass mehr Geld in die Alterungsrückstellungen eingezahlt werden muss, um sicherzustellen, dass er die Leistungen, die er seinen Kunden versprochen hat, auch im Alter noch zahlen kann. Das verteuert die Beiträge. Der HanseMerkur Kunde profitiert im Besonderen von dem medizinischen Fortschritt, von neuen Behandlungsmethoden oder auch neuen Medikamenten. Und – im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenkasse – sind die Leistungen bei der HanseMerkur garantiert! ![]() 2. Steigende Kosten im GesundheitswesenDie durchschnittlichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen in Deutschland belaufen sich Jahr für Jahr auf etwa 4,5%. Dafür sind steigende Preise der sogenannten Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Krankenhäuser, etc.) verantwortlich. Dazu kommen noch Preissteigerungen beispielsweise für Medikamente und Hilfsmittel. Ein weiterer Grund für Kostensteigerungen ergeben sich durch Veränderungen der ärztlichen Gebührenordnungen. Beispiel Zahnersatz: In der alten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde beispielsweise ein Einzelzahnimplantat mit ca. 2.700 EUR berechnet. Dieselbe Versorgung kostet nach der letzten Honorarveränderung nunmehr ca. 3.200 EUR – das ist eine Kostensteigerung von 18,5 %! In den letzten 20 Jahren sind die Gesamtkosten im Gesundheitswesen dramatisch um mehr als 70 % auf über 300 Mrd. EUR pro Jahr gestiegen! Das erhöht die durchschnittlichen Pro-Kopf-Schäden. Auch diese Entwicklung können die Krankenversicherer nicht beeinflussen. Die daraus resultierenden Kostensteigerungen kann der Versicherer nur auffangen, wenn die Durchschnittsleistungen erhöht und mehr Geld in die Alterungsrückstellung eingezahlt wird, was wiederum zu höheren Beiträgen für den Versicherten führt. Warum kalkuliert man nicht von vornherein höhere Beiträge?Die Kalkulation in der Privaten Krankenversicherung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. An diese Regelungen sind alle Krankenversicherer gebunden. Kalkuliert werden muss auf Grundlage der jeweils aktuellen Kalkulationsvorschriften. Beispielsweise auch auf Grundlage der jeweils aktuellen Sterbetafel. Und bei Beitragsanpassungen gibt es noch eine zusätzliche Hürde: Den sogenannten „auslösenden Faktor“. Erst wenn der „anschlägt“, darf das PKV-Unternehmen eine Beitragsanpassung vornehmen. Bei der HanseMerkur ist dieser „auslösende Faktor“ 5%. Das bedeutet, erst wenn die geschätzten und die tatsächlichen Ausgaben eine Differenz von mindestens 5% haben, kann der Beitrag erhöht, aber natürlich auch gesenkt werden. Diese strengen Vorgaben, wann der Versicherer Beitragsüberprüfungen und daraus folgend Beitragsanpassungen vornehmen darf, können zu sogenannten Nachholeffekten führen. So kann der Anstieg der Versicherungsleistungen einige Jahre jeweils unter 5% liegen und deshalb keine Beitragserhöhung nach sich ziehen. Wird die Grenze schließlich überschritten, müssen bei der Neukalkulation alle Rechnungsgrundlagen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Das sind nicht nur die allgemeinen Kostensteigerungen, sondern auch Anpassungen an geänderte Sterbetafeln und gegebenenfalls Änderungen des Rechnungszinses Was kann Ihr Kunde selbst tun?Durch den gesetzlichen Zuschlag (GZ) spart Ihr Kunde zusätzlich für das Alter an. Gezahlt wird bis zum 60. Lebensjahr, beitragsstabilisierend wirkt der GZ sich ab dem 65. Lebensjahr aus. Je länger Ihr Kunde versichert ist, desto mehr Geld steht ab dem 65. Lebensjahr zur Verfügung. Die HanseMerkur bietet ein am deutschen Markt einmaliges Konzept zur Beitragssicherung im Alter: Mit dem Beitragsentlastungstarif BEP kann Ihr Kunde zusätzlich individuell für das Alter sparen. Mit dem Tarifmodul SBE hat Ihr Kunde die Möglichkeit einen vereinbarten jährlichen Selbstbehalt, der in jungen Jahren zu einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis bei seiner Krankenversicherung führt, ab dem 65. Lebensjahr bis auf 0 EUR zu reduzieren. Da im Alter die Arztbesuche im Durchschnitt steigen, Ihre Kunde daher mit der vereinbarte Selbstbeteiligung finanzielle belastet wird, ergibt sich daraus eine echte Einsparung für Ihren Kunden. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 50% am Beitrag der Tarifmodule BEP und SBE. Zusätzlich sind diese im Rahmen der Regelungen des Bürgerentlastungsgesetzes ohne Begrenzung steuerlich absetzbar. Die Leistung ist steuerfrei. Was passiert bei Eintritt in den Ruhestand?Bereits ab dem 60. Lebensjahr muss der gesetzliche Zuschlag nicht mehr gezahlt werden. Bei Eintritt in den Ruhestand entfällt auch der Beitrag für das Krankengeld und reduziert die Beitragssumme weiter. Der Rentenversicherungsträger zahlt – abhängig von der Höhe des gesetzlichen Rentenversicherungsanspruches – einen Zuschuss von bis zu 50% zum Beitrag dazu. Und das unabhängig davon, ob Ihr Kunde angestellt oder selbstständig war. Wenn Ihr Kunde den Beitragsentlastungstarif BEP versichert hat, verringert sich der Krankenversicherungsbeitrag in Höhe der vereinbarten monatlichen Leistung sogar bis auf 0 EUR. In Stichworten:
Beitragssicherungskonzept„Sind meine Krankenversicherungsbeiträge im Alter noch bezahlbar?“ Diese Frage haben sich Ihre Kunden bestimmt schon einmal gestellt und sei es nur, weil man in der Presse mal wieder Horrormeldungen über die Beitragsentwicklung in der PKV lesen konnte. Fakt ist, dass die PKV, anders als die GKV, Geld für die steigenden Krankheitskosten der älteren Versicherten anspart. Aktuell sind das etwa 220 Mrd EUR. Die HanseMerkur bietet neben der Alterungsrückstellung und dem Gesetzlichen Zuschlag ein am Markt einmaliges Konzept zur Reduzierung der Beiträge ab dem 65. Lebensjahr mit den Tarifmodulen SBE und BEP. Ihr Kunde kann mit diesen Tarifmodulen seine jährliche Selbstbeteiligung und seinen Krankenversicherungsbeitrag bis auf 0 EUR reduzieren. Beide Tarif Module sind arbeitgeberzuschussfähig, das heißt der Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 50% an den Beiträgen. Der Arbeitnehmer erhält dadurch eine höchst attraktive Geldanlage. Zusätzlich werden beide Tarifmodule steuerlich als Basisabsicherung berücksichtigt und sind somit im Rahmen des Beitragsentlastungsgesetzes steuerlich zu berücksichtigen. Damit ist der Abschluss dieser beiden Tarifmodule auch für den Selbstständigen attraktiv. Das Beitragssicherungskonzept der HanseMerkur ist die ultimative Antwort auf die Frage nach der Bezahlbarkeit der Beiträge im Alter. | |
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