| | Riester Care Die private Rente mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen Mit der Riester-Rente profitieren Ihre Kunden von lukrativen staatlichen Zulagen und immensen steuerlichen Vorteilen. Die Vorteile im Überblick: -
Aufbau einer sicheren Altersvorsorge mit Beitragsgarantie -
Staatliche Zulagen und Steuervorteile -
Fondskauf ohne Ausgabenaufschlag -
Flexibler Rentenbeginn durch integrierte Ansparphase -
30%-Kapitaloption bei Rentenbeginn -
Absicherung der Hinterbliebenen -
Hartz-IV-sicher -
Erhöhte Altersrente im Pflegefall -
Einzigartige ZukunftsGarantie mit Günstigerprüfung Bei Riester Care gibt es nicht nur einen möglichen Sonderausgabenabzug über die Steuererklärung, sondern der Staat beteiligt sich bereits an den Investitionen für einen privaten Rentenaufbau durch die Zulagen. Und da es im System der staatlichen Zulagen neben Grundzulagen für den Versicherten selbst, auch Kinderzulagen gibt, rücken Familien mit weniger hohem Einkommen in den Vordergrund der Kundenansprache. Aber auch für Menschen ohne Kinder ist Riester Care attraktiv. Bei denen macht sich vor allem der Sonderausgabenabzug in Form einer Steuerrückzahlung positiv bemerkbar – gerade auch bei Besserverdienenden! Beispiel: Lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, Kist-pflichtig, GKV-Zusatzbeitrag 0,9%, Brutto-Jahreseinkommen 60.000,- EUR Gesamtbeitrag p.a. | 2.100,- EUR | Zulage p.a. | 175,- EUR | Eigenbetrag p.a, | 1.925,- EUR | Zusätzliche Steuerersparnis p.a. | 888,35,- EUR | Das heißt: Statt 2.100,- EUR kostet der Vertrag netto nur 1.036,65,- EUR!
Sicherheit durch Beitragsgarantie Zum Rentenbeginn steht mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und die dem Vertrag zugeflossenen Zulagen zur Bildung der Rente zur Verfügung ("Beitragsgarantie"). Mit der Möglichkeit der 30%-igen Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn ist darüber hinaus ein Mindestmaß an Flexibilität gewährleistet.
Hat der Kunde Riester Care Invest gewählt, kann er seine Beiträge an der Börse für sich arbeiten lassen. Somit können die Ertragschancen durch eine Fondsanlage zusätzlich erhöht werden. Häufig gestellte Fragen: Grundsätzlich ist die staatliche Förderung vom Familienstand und der Kinderzahl abhängig. Die volle Zulagenförderung erhält man, wenn der Gesamtbeitrag zu der Riestervorsorge (Eigenbeitrag und Grundzulage) 4% des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens vom Vorjahr beträgt. Ist der Gesamtbeitrag geringer, wird die Grundzulage entsprechend gesenkt. Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Kunde den ausgefüllten Zulagenantrag bei uns einreichen. Wir leiten den Antrag an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) weiter. Die ZfA ermittelt die Höhe der Zulagen und überweist diese an uns. Unmittelbar nach Eingang der Zulage wird diese dem Vertrag gutgeschrieben. Nun wird auch die Provision für die Zulagen fällig. Um sich die Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug zu sichern, gibt der Kunde die Eigenbeiträge und die Zulagen in seiner Einkommenssteuererklärung an. Die Aufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) zur Riester-Rente können im Rahmen eines eigenen Sonderausgabenabzugs in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die staatliche Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen als Steuergutschrift zurückerstattet. Die gezahlte Zulage verbleibt auf Ihrem Riestervertrag. Unabhängig vom individuellen Einkommen und unabhängig von sonstigen Sonderausgaben, können folgende Altersvorsorgeaufwendungen als Riester-Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden: (Eigenbeiträge + Zulage). Das sind im Jahr bis zu 2.100,- EUR. Ja, es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Der Altvertrag kann beitragsfrei gestellt und eine neuer Vertrag abgeschlossen werden.
b) Das bereits vorhandene Deckungskapital kann auf den HanseMerkur Vertrag übertragen werden. Hierzu wird der Altvertrag schriftlich gekündigt. Achtung: Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein können. In der Regel sind es 3 Monate zum Quartal. Der Altanbieter benötigt die neue Vertragsnummer, Kontonummer, Anbieternummer und Zertifizierungsnummer. Diese Daten liefert unsere Antragsabteilung (Telefon: 040-4119-4437). Die Zulage kann auf maximal zwei Verträge entsprechend dem Beitragsverhältnis aufgeteilt werden. Die zu Gunsten dieser beiden Verträge geleisteten Beiträge müssen dem Mindesteigenbeitrag entsprechen, wenn eine Kürzung der Zulage vermieden werden soll. Fragen und Antworten zum Wohn-Riester vom BMF Mit dem Wohn-Riester kann gefördertes Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden. Die Regelungen zum Wohn-Riester betreffen folgende Teilbereiche:
Erwerb oder Bau: Das geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden.
Tilgung: Künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
Genossenschaftsanteile: Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.
Entschuldung: Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen. Die Riester-Förderung und damit auch den Wohn-Riester können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung - Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte - Beamte und Empfänger von Amtsbezügen - Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit - Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten
Das heißt, auch nur die Riester-Förderberechtigten können unmittelbar von der Förderung profitieren. Eine Sonderregelung besteht bei Ehegatten. Ist nur ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt, besteht für den anderen Ehegatten eine mittelbare Förderberechtigung, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.
Darüber hinaus können jetzt auch Rentner wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit unmittelbar förderberechtigt sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um eine entsprechende Rente bzw. Versorgung aus einem bereits bisher begünstigten gesetzlichen Alterssicherungssystem handelt und vor dem Bezug der Rente bzw. Versorgung eine Pflichtmitgliedschaft bestand. Wer sich ein Eigenheim anschaffen will, muss nicht mehr unbedingt zusätzlich dazu Sparpläne verfolgen, um an die staatliche Förderung zu gelangen. Die Vorsorge-Sparer erhalten dadurch einen größeren Gestaltungsspielraum. Wie bei den klassischen Altersvorsorgesparprodukten werden Mittel, die zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden, so gefördert wie Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto eingezahlt werden. Vereinfacht ausgedrückt wird das Sparkonto durch die Immobilie ersetzt.
Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten Konto ¿ dem Wohnförderkonto ¿ erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden jährlich um 2 Prozent erhöht und dienen als Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Es wird somit nicht auf den konkreten Nutzungswert der Immobilie im Alter abgestellt, sondern nur auf die vom Förderberechtigten tatsächlich bezogene Förderung. Das heißt: Beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro, dann wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch wenn sich der Wert der Immobilie zwischenzeitlich verdoppelt hat und somit die Nutzungen aus dem mietfreien Wohnen inzwischen mehr wert sind. Ja. Bei der so genannten nachgelagerten Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entscheiden. Alternativ ist eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase möglich. Der Steuerpflichtige hat jederzeit die Möglichkeit den Stand des Wohnförderkontos zu reduzieren, in dem er einen entsprechenden Betrag in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt. Bekommt er zum Beispiel eine Erbschaft, so kann er diese zur Minderung des Wohnförderkontos verwenden, so dass er nur Steuern auf die vom ihm tatsächlich bezogene Rente zahlen muss. Das Eigenheimrentengesetz eröffnet insoweit vielfältige Möglichkeiten. Die so genannte Tilgungsförderung sieht vor, dass Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge ¿ wie andere Sparbeiträge auch ¿ steuerlich begünstigt werden können. Voraussetzung ist, dass - eine Förderberechtigung für die Riester-Rente besteht und - das Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wird, eingesetzt wird.
Die Tilgungsleistungen für zertifizierte Immobilienkredite werden steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden in diesen Fällen zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt. Begünstigt werden auch Altersvorsorgeverträge, die sich aus einer Sparphase und einer Darlehensphase zusammensetzen. Hierbei handelt es sich um die klassischen Bausparverträge. Der Anleger kann somit ¿ wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen ¿ steuerlich begünstigt ansparen und dann auch die Tilgung gefördert bekommen. Hierdurch erweitert sich die Produktpalette, aus der der Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen kann. Die steuerfinanzierte Förderung macht die Riester-Rente und somit auch Wohn-Riester vor allem für kinderreiche Familien und Geringverdiener interessant. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Erhöhung der Kinderzulage auf 300 Euro für die nach dem 31.12.2007 geborenen Kinder. Die Regelungen zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie sehen vor, dass der Anleger das auf seinem Altersvorsorgevertrag angesparte, geförderte Kapital entnehmen kann, um den Betrag unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung
- einer Wohnung in einem eigenen Haus oder - einer eigenen Eigentumswohnung oder - einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder - eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts
zu verwenden. Voraussetzung ist, dass diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im Inland gelegen ist und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird. Ja. Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital muss dann aber wieder in einer Immobilie oder einem Riestervertrag angelegt werden. D.h. beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro, dann muss auch nur dieser Betrag vom Verkaufserlös in einen Riester-Sparvertrag eingezahlt werden, damit die Förderung erhalten bleibt. Neben den bisherigen Anbietern von Riester-Produkten, wie beispielsweise Versicherungen und Banken, können künftig auch Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geförderte Anlageprodukte auf den Markt bringen. Abschlussmittel ML 516 | Antrag Riester Care | | PA 107 | Verbraucherinformation Riester Care | | ML 119 | Dauerzulagenantrag | | Formular | Riester Care Zulagen-Check | | Formular | Übertragungsformular | | Formular | Antrag/Erklärung Altersvorsorge | | Formular | AVWL Antrag | | Formular | Arbeitgeberbescheinigung Riester Care | | RW 010 | Sepa Mandat | | Ausfüllhilfe | für RW 010 | | Formular | GWG Formular für Privatpersonen | | Formular | Feststellung des wirtschaflich Berechtigten | | Formular | Erklärung PEP | | Name | Beschreibung | Download | Werbemittel ML 280 | Beratungsbroschüre Riester Care | | ML 054 | Werbeblatt Pflegeoption (für Kunden) | | ML 077 | Werbeblatt Highlights Altersvorsorge | | ML 277 | Infoblatt DRV | | Name | Beschreibung | Download | ML 278 | Fondsfinder | | ML 294 | Fondsfinder | | Riester Care | Produktsteckbrief | | Präsentationen Beschreibung | Download | Präsentation Riester Care | | | | Ansprechpartnersuche Für jede Ihrer Fragen steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Ver- fügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Informationen zu den HanseMerkur Strategiefonds Partner werden Sie sind noch kein Partner der HanseMerkur? Sprechen Sie uns jetzt an. Wir freuen uns auf Sie! Bestellcenter Bestellen Sie Prospekt- material, Anträge und Verbraucherinfos direkt online. |