Touristik_4_5_Sterne

4-Sterne-Komfort- und 5-Sterne-Premium-Schutz

Rundum optimal abgesichert

Reisen ohne Risiko: Ob Urlaub oder Business-Trip – mit unserem Reise-Komplettschutz erhält Ihr Kunde Topleistungen. Sie möchten auch die Gesundheit Ihres Kunden schützen? Der Reiseschutz Platin enthält neben dem Reiseversicherungspaket auch eine leistungsstarke Reise-Krankenversicherung.

Highlights

  • Rundum-sorglos: Alle relevanten Reiseversicherungen in einem Paket.
  • Reiseschutz Gold: Reise-Rücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Notfall-Versicherung, Reise-Unfallversicherung, Reisegepäck-Versicherung, Autoreiseschutzbrief (nur für Auto-, Bahn- und Busreisen).
  • Reiseschutz Platin: Reise-Rücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung, Reise-Unfallversicherung, Reisegepäck-Versicherung, Autoreiseschutzbrief (nur für Auto-, Bahn- und Busreisen).
  • Günstige Tarife für Familien und Gruppen.
  • Auch als Last-Minute-Angebot.
  • Grenzenlos geschützt: Gilt auch innerhalb Deutschlands (Ausnahme: Reise-Krankenversicherung).
  • Schutz für die Lieben Ihres Kunden – versichert sind bis zu 6 Personen oder 2 Familien, die gemeinsam reisen.

Wichtige Hinweise

  • Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (max. 7 Kinder) bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
  • Last-Minute Versicherungen gelten nur für Reisebuchungen, die maximal 30 Tage (30 bis 0 Tage) vor Reisebeginn getätigt werden und müssen bis zum 3. Werktag (Mo.-Sa.) nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
  • Im Reiseschutz Gold besteht bei Reisen in Grenzgebiete zu Deutschland Versicherungsschutz im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn die Aufenthaltsdauer in dem betreffenden Nachbarstaat nicht länger als 48 Stunden beträgt.
  • Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung: ohne Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Ein Ausschluss ist durch Hinzubuchen der Selbstbehaltübernahme-Versicherung möglich.