Touristik_RRV_UG

Reise-Rücktrittsversicherung mit/ohne Urlaubsgarantie

Die Reise-Rücktrittsversicherung schützt vor Antritt der Reise und übernimmt die Kosten, wenn Ihr Kunde die Reise nicht oder nur verspätet antreten kann. Mit unserer Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) sind Ihre Kunden während der Reise geschützt und versichern einen Abbruch oder die Verlängerung ihrer Reise – und das weltweit.

Highlights

  • Umbuchungskosten bis 6 Wochen vor Reisebeginn aus persönlichen Gründen.
  • Stornokostenübernahme für die ganze Familie, wenn ein Mitglied der Familie krank wird.
  • Erstattung der Rückreisekosten bei Reiseabbruch (in der 1. Urlaubshälfte erstatten wir den kompletten Reisepreis).
  • Günstige Last-Minute-Konditionen.

Wichtige Hinweise

  • Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter). Ausgenommen sind folgende Reisen: „Blaue Reise“ in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für alle Reisen außer Schiffsreisen. Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreisen versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel).
  • Last-Minute-Tarife können für Reisen gebucht werden, welche maximal 30 Tage (30 bis 0 Tage) vor Reiseantritt getätigt werden.