| ![]() Beratung für Generationen![]() Vorsorgeberatung ist nicht auf ein Alter, auf einen Altersabschnitt oder auf nur Leben oder nur Tod begrenzt. Vorsorge heißt auch Generationen übergreifend zu denken, zu beraten und zu handeln. Wer sich rechtzeitig auf schwierige Situationen oder auch über die Vermögensnachfolge Gedanken macht, erwirkt nicht nur ein selbstbestimmtes Handeln, sondern erleichtert den Hinterbliebenen oftmals das Leben. Die demographische Entwicklung wird immer mehr Menschen in Deutschland zwingen, sich mit altersgruppenübergreifenden Themen zu beschäftigen. Sich mit dem Thema auseinandersetzen bewirkt Bedarfe zu erkennen und sich Gedanken über die Folgen zu machen. Ein Berater, der diese Folgen erkennt, wird über Generationen hinweg kompetenter Ansprechpartner sein. Aufklären und rechtzeitig handeln - die HanseMerkur unterstützt Sie dabei gerne. Wissen Sie, was Sie oder Ihre Angehörigen im schlimmsten Fall erwartet? Sorgen Sie vor!![]() FormulareDie folgend aufgeführten Formulare sind der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Betreuungsrecht / Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entnommen. Verfügungen oder Vollmachten unterliegen etlichen rechtlichen Voraussetzungen, die Sie beim Ausfüllen beachten sollten. Lassen Sie sich auf jeden Fall fachkundig beraten. Bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung erwerben Sie automatisch und kostenfrei einen Zugang zum HanseMerkur Vorsorge-Assistenten. Im Rahmen des Vorsorgeservice können Sie dort Verfügungen und Vollmachten auch mit kostenfreier Beratung von Anwälten unseres Kooperationspartner „Deutsche Anwaltshotline“ für die Erstellung dieser wichtigen Unterlagen nutzen. Filme zum Thema "Beratung von Generationen"Sendung "Mein gutes Recht" Hier geht es darum, dass die Ehefrau eines Betroffenen, die zum amtlich bestellten Betreuer ernannt wird, vom Gericht, Jahre später eine Zahlungs-Aufforderung von EUR 54.000,- (!) erhält. > Vorsorge-Vollmacht erforderlich!< Video ansehen Sendung "Drehscheibe Deutschland" Eine ungültige Vorsorgevollmacht wird nicht anerkannt. > Sohn muss für Unterhalt (zunächst) alleine aufkommen Video ansehen Sendung "Brisant" Es ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden. Die Ehefrau kann über Geld aus Unfallversicherung nicht verfügen, Anträge bei Gericht werden z.T. nicht genehmigt. > amtlich bestellter Betreuer kassiert zunächst EUR 1.000,- Video ansehen | |