Die Abrechnung erfolgt über die Abteilung SHUK-Schadenregulierung (SR).
Die Rechnung muss der Schadenabteilung innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsstellung eingereicht werden.
Die Einbindung der Tier-KV in die Rechnungs-App wird aktuell geprüft.
Wir benötigen eine Willenserklärung, dass wir als HanseMerkur direkt mit dem Tierarzt abrechnen dürfen:
- Formlos, oder per Abtretungserklärung
- die Schadenabteilung hat hierfür kein Formular oder Formbrief
Nein. Leider können diese nicht einfach in einer Liste dargestellt werden.
Im Online-Antrag (OLA) finden Sie die Werte Sie nach Eingabe der Kundendaten unter "Angaben zum Tier". Auch in den Antragsdokumenten aus dem OLA werden diese ausgewiesen. Im Beratungsnavigator sind die Werte am Ende des Kurzvorschlags dargestellt.
Nein. Die Altersanpassung ist bedingungsgemäß festgelegt.
Sie können die Beiträge für die Tier-Krankenversicherung im Beratungsnavigator berechnen und einen Kurzvorschlag erzeugen. Im Kurzvorschlag werden neben den wichtigsten Leistungen auch die Änderungen des Beitrags im Vertragsverlauf (Altersanpassung) aufgezeigt. Somit können Sie diese wichtige Information schnell und unkompliziert an Ihre Kunden, bzw. Interessenten weitergeben.
Bitte beachten Sie, dass ein vollständiger Antragsabschluss erst im 2. Quartal dieses Jahres möglich sein wird.
Nein. Es besteht keine generelle Impfpflicht.
Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund bestimmter Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt.
"Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten, sofern Ihr Tier keine nachgewiesene Immunisierung hat:
(siehe Punkt 5.7 der Kundeninformation zu Premium und Premium plus)
Nein. Gemäß der Gesundheitsfragen ist das nicht möglich.
Nein. Für Hunde ist die Chip-/Tätowiernummer erforderlich. Bei Katzen reicht eine eindeutige Beschreibung aus.
Ein Mindestaufnahmealter gibt es nicht, d.h. Hunde oder Katzen können direkt nach der Geburt versichert werden. Für Hunde gilt eine Kennzeichnung durch Chip- oder Tätowierungsnummer als Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Das Höchstaufnahmealter liegt für Hunde und Katzen bei 8 Jahren. Diese Grenze gilt nur für einen Neuabschluss. Ist das Haustier bei der HanseMerkur erst einmal versichert, kann es bis zum Lebensende auch abgesichert bleiben. Somit gibt es kein Endalter.
Ja. Eine Angabe dazu ist bei Antragstellung nicht erforderlich. Wie alle anderen Hunde werden die Tiere entsprechend Ihrer Rasse tarifiert.
Nein. Eine Ausweitung über Hunde und Katzen hinaus ist aktuell nicht geplant.