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  • Krankenversicherung
  • GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sorgt für unglaubliche Sonderregel für die GKV

Der milliardenschwere Steuerzuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen bricht seit Jahren sämtliche Rekorde, in diesem Jahr wurde das erste Mal seit langer Zeit wieder sehr konkret und offen über Leistungskürzungen in der GKV beraten. Diese wurden (noch) abgewehrt, doch die Finanzierungssituation der gesetzlichen Kassen ist augenscheinlich mehr als angeschlagen. Im kommenden Jahr wird daher eine deutliche Erhöhung der Zusatzbeiträge erwartet.


Im Rahmen des kürzlich vom Bundestag beschlossenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wurde den Kassen nun eine Sonderregelung eingeräumt, die seinesgleichen sucht: In der Zeit von Januar bis Ende Juni 2023 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht individuell über eine Anhebung des Zusatzbeitrages informieren. Die ansonsten gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur schriftlichen individuellen Information wird für diesen Zeitraum einfach ausgesetzt. Ein Wettbewerbsvorteil, der zu Lasten der Transparenz geht. Der Kunde erfährt so weder von der Erhöhung, noch von dem mit der Erhöhung verbundenen Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt nämlich bekanntlich nur bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag eingeführt wird – Die Zeit zur Sonderkündigung ist also knapp. 


Was bedeutet das für Sie als Vermittler: Beobachten Sie im ersten Halbjahr 2023 noch genauer als sonst den GKV-Markt und informieren Sie Ihre Kunden über das Sonderkündigungsrecht und mögliche Alternativen.


Für Kunden, die freiwillig gesetzlich versichert sind, hier noch einmal ein Ausblick auf die Zahlen, Daten, Fakten der GKV:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in 2023 auf nun 59.850 EUR. Das heißt, dass die Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ansteigen.
  • Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt auf 66.600 EUR. Das hat zur Folge, dass der Eintritt in die PKV weiter erschwert wird. 
  • Die Zusatzbeiträge sollen im kommenden Jahr um 0,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 1,6 Prozent erhöht werden. 
  • Das führt zu einer maximalen Höchstbelastung des freiwillig gesetzlich Versicherten in Höhe von 977, 56 EUR [Höchstbeitrag KV (14,6% + 1,6%) + Höchstbeitrag PV (3,05% + 0,35%)]

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