Nein.
Nein. Es gibt kein Höchsteintrittsalter, sowohl für Hunde als auch für den Versicherungsnehmer. Ist das Haustier bei der HanseMerkur erst einmal versichert, kann es auch bis zum Lebensende abgesichert bleiben. Somit gibt es kein Endalter.
Ja, wir versichern alle Hunderassen. Es gibt unterschiedliche Risikoklasseneinstufungen der Hunderassen. Bei den als gefährlich eingestuften Hunderassen wird eine höhere Risikoklasse zugrunde gelegt.
Ab 3 Vorschäden können wir keinen Versicherungsschutz anbieten. Auch nicht geleistete Vorschäden gelten als Vorschaden. Es gelten die letzten 5 Jahre.
Hinweis: Dazu zählen alle Personen-, Sach- oder sich daraus ergebende Vermögensschäden des Versicherungsnehmers oder des Tiers. Insbesondere solche, die von einer bestehenden Tierhalter oder Hundehalter-Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten beglichen wurden.
Sie können über Venus und den Beratungsnavigator entsprechende Angebote erstellen.
Ja. Im Tarif Komfort und Premium plus gilt europaweiter Versicherungsschutz für einen unbegrenzten Zeitraum. Für den weltweiten Versicherungsschutz gelten folgende Zeiträume: Komfort: bis zu 1 Jahr, Premium plus: bis zu 5 Jahre.
Hinweis: Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer seinen Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Nein.
Ja, bitte reichen Sie, bzw. Ihr Kunde einen Nachweis über die Rückgabe des Hundes ein, gern per E-Mail an shuk-bestand@hansemerkur.de.
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn der VN oder die mitversicherten Personen durch den Hund eines anderen privaten Hundehalters geschädigt werden – zum Beispiel durch einen Biss – und der Verursacher den Schaden nicht bezahlen kann, weil er zahlungsunfähig ist. In diesem Fall übernehmen wir den Schaden so, als wäre der andere Hundehalter bei uns versichert.
Die Voraussetzungen für die Leistung entnehmen Sie bitte den Kundeninformationen Hundehalter-Haftpflichtversicherung September 2024 Komfort und Premium plus.
Wir leisten im Schadenfall so, als hätte der VN den besten aktuell verfügbaren Hundehalter-Haftpflichtschutz am Markt – ohne Mehrkosten.
Voraussetzung: Der andere Tarif muss in Deutschland erhältlich, öffentlich einsehbar und ohne Zuschlag abschließbar sein. Der VN muss uns den besseren Schutz nachweisen.
Ausschlüsse: Nicht mitversichert sind z. B.:
Wichtig zu wissen:
Die Versicherungssumme des Vertrags bleibt bestehen – selbst wenn der andere Tarif eine höhere Summe vorsieht. Auch der mitversicherte Personenkreis bleibt unverändert.
Versichert sind die Kosten für Diagnostik, Behandlung oder Operation eines Hundes aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, die durch unbekannte Dritte mit Gift oder scharfen bzw. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt wurden.
Beispiele für Giftköder: Rattengift, Schneckenkorn, Frostschutzmittel.
Beispiele für Köder mit scharfen Gegenständen: Glasscherben, Reißzwecken, Nägel, Nadeln.
Nein. Der Giftköder-Schutz kann auch für ältere Hunde abgeschlossen werden.
Nein. Es können alle Hunde versichert werden.
Nein.
Die Entschädigungsleistung für alle Versicherungsfälle des versicherten Tiers ist auf 5.000 EUR für den Zeitraum von einem Versicherungsjahr begrenzt. (Kundeninformation Hundehalter-Haftpflichtversicherung Premium plus S. 21, § 2 (7))
Nein. Die Tierarztkosten auf Grund Verschlucken eines Giftköders oder scharfen Gegenstandes sind über die Tier-KV der HanseMerkur versichert.
Ja.
Nein.
Nein.
Nein.
Alano, American Bulldog (Amerikanische Bulldogge), American Bully, Mastiff (Old English Mastiff), American Pit Bull Terrier (Pitbull), American Staffordshire Terrier (Staffordshire Terrier), Anatolischer Hirtenhund (Kangal), Bandog Mittelasiatischer, Bordeaux Dogge (Dogue de Bordeaux), Bullmastiff, Bullterrier, Ca de Bou (Dogo Mallorquin), Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino (Argentische Dogge), Dogo Canario (Presa Canario), Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka (Kaukase, Kaukasischer Schäferhund), Mastiff (Old English Mastiff), Mastin Espanol (Mastin Leonés, Spanischer Mastiff), Mastino Napoletano (Napoletano), Miniature Bullterrier, Olde English Bulldogge (Old English Bulldog), Owtscharka (Mittelasiatischer Schäferhund), Owtscharka, Rottweiler, Spanische Dogge, Staffordshire Bullterrier, Südrussischer Owtscharka (Südrussischer Schäferhund), Tosa Inu (Tosa Token, Tosa Ken), Zentralasiatischer Owtscharka (Alabai, Zentralasiatischer Schäferhund)
Außerdem alle Mischlinge, die im Stammbaum eine der genannten Rassen enthalten.
Bei Mischlingen sind mindestens 2 Rassen oder "Unbekannt" anzugeben. Werden nicht beide Rassen oder mindestens eine Rasse "Unbekannt" angegeben, kann bestätigt werden, dass es sich nicht um einen gefährlichen Hund gemäß Ziffer IV.3 handelt. Die Schulterhöhe wird nicht abgefragt.
Ja.
Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Entschädigung eines Versicherungsfalls kündigen.
Der VN kann ab Versicherungsbeginn täglich kündigen. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Formal wird der Vertrag jedoch immer für ein Jahr geschlossen.
Nein. Es sind nur 1-Jahres-Verträge möglich.
Wenn es sich um einen Mischling handelt, sollen zwei Hunderassen angegeben werden. Sofern eine oder beide Rassen unbekannt sind, muss angegeben werden, ob im Stammbaum eine gefährliche Hunderasse enthalten ist.
Es ist erforderlich jede Mischlingsvariante aktiv zu rechnen.
Familienangehörige des VN in häuslicher Gemeinschaft:
Nein.
Fragen rund um das Thema Provision und Courtage richten Sie bitte an Ihre/-n Ansprechpartner/-in aus Abteilung P.
Beitragsteil für Haftpflicht: Regeln für „Haftpflicht“:
Beitragsteil für Giftköder-Schutz: Regeln für „Sach/Tier“
Wir gewähren Nachlässe bei jährlicher Zahlungsweise und bei Versicherung mehrerer Hunde in einem Vertrag.
Nein.
Nein.
Ja. Für die jährliche Zahlungsweise gewähren wir einen Nachlass in Höhe von 10 %.
Nein.
Ja. Voraussetzung ist, dass alle Hunde in einem Vertrag versichert sind. Bei 2 oder mehr Hunden in einem Vertrag gewähren wir einen Nachlass in Höhe von 5 % auf den Gesamtvertrag.
Nein. Die Risikoklassen ändern sich nicht während der Vertragslaufzeit.
Es kann eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- EUR vereinbart werden.
Die Selbstbeteiligung bezieht sich auf den Versicherungsfall.
Nein.
Der ehrenamtliche Einsatz als Therapiehund ist versichert. Bei gewerblicher Nutzung ist der Einsatz jedoch nur als nebenberufliche Tätigkeit bis 12.000,- EUR Jahresumsatz versichert.
Ja, über den Tarif Premium plus und nur sofern es sich um eine nebenberufliche, gewerbliche Nutzung handelt und der Jahresumsatz in Höhe von 12.000,- EUR nicht überschritten wird.
Nein.
Ja.
Nein. Es muss aktiv ein Änderungsantrag gestellt werden.
Für die Beendigung des Vertrages ist eine Bescheinigung vom Tierarzt oder die Abmeldebescheinigung zur Hundesteuer einzureichen. Wir beenden den Vertrag zum Todestag plus 1 Tag.
Sofern der Vertrag die aktuellen Bedingungen hat (Hundehalter-Haftpflicht September 2024) ist eine Änderung des Vertrages ohne Einreichung eines Neuantrages möglich. Hierfür benötigen wir lediglich eine kurze E-Mail mit dem Namen des Hundes, der Hunderasse und der Chipnummer/Tätowierungsnummer. Bei älteren Verträgen ist dies nicht möglich. Der Vertrag wird zum Zeitpunkt des Todes beendet. Bitte reichen Sie einen Nachweis ein und stellen einen Neuantrag.
Sie können einen Antrag bis zu 6 Monate vordatieren.
Ja.
Nein. Es gibt weder für den Haftpflicht-Teil noch für den Giftköder-Schutz Wartezeiten.
Ja. Im Tarif Komfort für 6 Monate und im Tarif Premium plus für 12 Monate.
Die jährliche Zahlung ist 10 % günstiger als andere unterjährige Zahlungsweisen (halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich). Eine Zahlung per Rechnung ist ausschließlich bei jährlicher Zahlung möglich. Grundsätzlich empfehlen wir immer die Erteilung eines SEPA-Mandats zur Zahlung per Lastschrift. Bei unterjähriger Beitragszahlung ist eine Lastschrift obligatorisch.
Sofern der erste Hund bereits über unseren aktuellen Tarif versichert ist (Hundehalter-Haftpflicht September 2024) kann ein Einschluss des weiteren Hundes erfolgen. Wir benötigen folgende Angaben: Name des Hundes, Hunderasse und Chipnummer/Tätowierungsnummer. Bei älteren Verträgen ist dies nicht möglich. Stellen Sie bitte in diesem Fall für beide Hunde einen neuen Antrag. Der bisherige Vertrag wird dann beendet.
Nur sofern alle Hunde in einem Vertrag versichert sind. Beantragen Sie daher bitte alle Hunde in einem Antrag, damit der Nachlass in Höhe von 5 % für den Gesamtvertrag gewährt werden kann.