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    Passende Absicherung für alle Lebenslagen Ihrer Kunden! Mit den ausgezeichneten Produkten der HanseMerkur! 

    • Top positionierte Krankenversicherungen für jede Zielgruppe
    • Leistungsstarke Lebensversicherungsprodukte – auch mit starker Fondspalette
    • Umfangreiche Unfall- und Tier-Versicherungen
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    Verbunden mit exzellenten Bilanzkennzahlen ist die HanseMerkur ein starker Partner an Ihrer Seite – Denn Hand in Hand ist HanseMerkur…

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Advigon Kinder Zahnzusatzversicherung

Junge mit Zahnspange 4288x2848
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Zahnzusatzversicherung für Kinder

  • Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
  • Mini-Brackets und transparente Zahnspangen
  • bis zu 100 % Übernahme
  • von Stiftung Warentest mit „SEHR GUT" ausgezeichnet
Die Zahnspangen-versicherung
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Die Zahn-Rundumpakete: Zahnspange & Co

Über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen trägt in Deutschland eine Zahnspange. Die Kieferorthopädie stellt somit den wichtigsten Bereich für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder dar. Denn die entstehenden Kosten für eine Zahnspange können enorm sein und belaufen sich oft auf mehrere Tausend Euro.

Highlights

  • Kieferorthopädie (KFO): Absicherung gegen die hohen Kosten von festen und losen Zahnspangen.
  • Alle KIGs: Versichert sind alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen von KIG 1 (leichte) bis KIG 5 (sehr schwere Zahnfehlstellung).
  • Kieferorthopädische Zusatzleistungen wie Mini-Brackets, Speed-Brackets oder unsichtbaren Zahnspangen.
  • Professionelle Zahnreinigung: Bei festsitzenden Zahnspangen wird die Prophylaxe mehrmals im Jahr zum Entfernen von Zahnbelag übernommen.
  • Versiegelung: Gilt auch für Schneide- und Eckzähnen.
  • Hochwertiges Material: bei Zahnfüllungen und Zahnkronen.
  • Beitragsrabatt bis zu 25%, bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Stiftung Warentest hat der Zahnzusatzversicherung der Advigon im Test sehr gute Ergebnisse bescheinigt.
Stiftung Warentest Siegel_Vepo_190922

Dental Premium – das Premiumprodukt für mehr Leistungen

AZE4
  • Bis 90 % Leistung für Zahnersatz auf Privatarztniveau (bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen).
  • Bis 90 % Leistung für Inlays auf Privatarztniveau (bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen).
  • Bis 90 % Leistung für Implantate auf Privatarztniveau (bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer).

In den ersten 5 Jahren sind die Erstattungsbeiträge begrenzt. Die Leistungsbegrenzungen entfallen bei Unfall und nach Ablauf des 5. Jahres.

AZB3
  • Bis 100 EUR pro Maßnahme und 200 EUR pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung.
  • 100 % der Mehrkosten bei Wurzelbehandlungen.
  • 80 % der Mehrkosten bis 1.200 EUR (600 EUR je Kiefer) bei kieferorthopädischer Behandlung bei Kindern (bis 18 Jahre) mit schwerer Fehlstellung (KIG 3–5).
  • 80 % der Gesamtkosten bis 2.000 EUR je Kiefer bei kieferorthopädischer Behandlung bei Kindern (bis 18 Jahre) mit leichter Fehlstellung (KIG 1–2).

In den ersten 5 Jahren sind die Erstattungsbeiträge begrenzt. Die Leistungsbegrenzungen entfallen bei Unfall und nach Ablauf des 5. Jahres.

Dental Clever – die preiswerte Zahnzusatzversicherung

AZE1
  • Bis 40 % Leistung für Zahnersatz auf Privatarztniveau (bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen).
  • Bis 40 % Leistung für Inlays auf Privatarztniveau (bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen).
  • Bis 40 % Leistung für Implantate auf Privatarztniveau (bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer).
AZB2
  • Bis 80 EUR pro Maßnahme und 200 EUR pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung.
  • 100 % der Mehrkosten bei Wurzelbehandlungen.
  • 80 % der Mehrkosten bis 1.200 EUR (600 EUR je Kiefer) bei kieferorthopädischer Behandlung bei Kindern (bis 18 Jahre) mit schwerer Fehlstellung (KIG 3–5).

In den ersten 5 Jahren sind die Erstattungsbeiträge begrenzt. Die Leistungsbegrenzungen entfallen bei Unfall und nach Ablauf des 5. Jahres.

Dental Best – bis zu 90 % Kostenübernahme

AZE4
  • Bis 90 % Leistung für Zahnersatz auf Privatarztniveau (bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen).
  • Bis 90 % Leistung für Inlays auf Privatarztniveau (bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen).
  • Bis 90 % Leistung für Implantate auf Privatarztniveau (bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer).

In den ersten 5 Jahren sind die Erstattungsbeiträge begrenzt. Die Leistungsbegrenzungen entfallen bei Unfall und nach Ablauf des 5. Jahres.

AZB2
  • Bis 80 EUR pro Maßnahme und 200 EUR pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung.
  • 100 % der Mehrkosten bei Wurzelbehandlungen.
  • 80 % der Mehrkosten bis 1.200 EUR (600 EUR je Kiefer) bei kieferorthopädischer Behandlung bei Kindern (bis 18 Jahre) mit schwerer Fehlstellung (KIG 3–5).

In den ersten 5 Jahren sind die Erstattungsbeiträge begrenzt. Die Leistungsbegrenzungen entfallen bei Unfall und nach Ablauf des 5. Jahres.

Dental Luxus – 100 % Kostenerstattung und ohne Wartezeit

AZL

100%ige Absicherung für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und erweiterter Schmerztherapie. Ohne Wartezeiten!

  • 100 % Leistung für Zahnersatz auf Privatarztniveau.
  • 100 % Leistung für Inlays auf Privatarztniveau.
  • 100 % Leistung für Implantate auf Privatarztniveau (max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer).
  • Bis 70 EUR pro Maßnahme und 140 EUR pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung.
  • 100 % Leistung für erweiterte Schmerztherapie, z. B. Akupunktur, Vollnarkose.
  • Alle Leistungen OHNE Wartezeit.

Beiträge in EUR

Alter

Beitrag (EUR)

0 – 25

9,20 

26 – 35

27,90

36 – 50

36,90

51 – 55

43,90

56 – 60

48,00

ab 61

54,50


Leistungsübersicht für den Vergleich

Leistungen
Dental CleverTarife AZE1 + AZB2Dental BestTarife AZE1 + AZB2Dental LuxusTarif AZL
Bestseller
Dental PremiumTarife AZE4 + AZB3
Kieferorthopädie
Leichte Fehlstellungen
nach KIG 1 oder 2

KIG steht als Abkürzung für "Kieferorthopädische Indikationsgruppe". Bei leichten Fehlstellungen nach KIG 1 oder 2 haben Sie keinen Leistungsanspruch gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

---80 %
bis 2.000 EUR je Kiefer
Schwere Zahnfehlstellungen
nach KIG 3, 4 oder 5

KIG steht als Abkürzung für "kieferorthopädische Indikationsgruppe". Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Regelleistungen für Behandlungen schwerer Zahnfehlstellungen, das bedeutet KIG-Einstufungen der Klassen 3, 4 oder 5. Wir übernehmen kieferorthopädische Zusatzleistungen wie z.B. Gold-, Keramik- oder Metallbrackets und unsichtbare Zahnspangen. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

80 %
bis 600 EUR je Kiefer
80 %
bis 600 EUR je Kiefer
-80 %
bis 600 EUR je Kiefer
Zahnersatz- & -reinigung
Prothesen, (Teil-) Kronen, Brücken,
Stiftzähne, Implantate, Reparatur
von Zahnersatz, Inlays, Onlays

Bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) erhöht sich der Erstattungsbetrag nach 5 Jahren um 5 % und nach 10 Jahren um weitere 5 %.

bis 40 %
je nach Bonusheft
bis 90 %
je nach Bonusheft
100 %
ohne Bonusheft
bis 90 %
je nach Bonusheft
Zahnersatz-Regelversorgung

Zahnersatz-Regelversorgung liegt vor, wenn nur die Versorgung erbracht wird, die in den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung für den entsprechenden Befund vorgesehen ist und als zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich und notwendig angesehen wird. 

100 %100 %100 %100 %
Professionelle Zahnreinigung
(Prophylaxe)

Um Mund- und Zahnerkrankungen vorzubeugen, empfiehlt sich eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung. Ein Preisvergleich bei verschiedenen Zahnärzten kann sich durchaus lohnen. Der Preis liegt, je nach Abrechnungssatz, zwischen 40 und 200 Euro und stellt keine Kassenleistung dar. 

bis 80 EUR
pro Maßnahme
und 200 EUR
pro Kalenderjahr
bis 80 EUR
pro Maßnahme
und 200 EUR
pro Kalenderjahr
bis 70 EUR
pro Maßnahme
und 140 EUR
pro Kalenderjahr
bis 100 EUR
pro Maßnahme
und 200 EUR
pro Kalenderjahr
Zahnbehandlung
konservierende, chirurgische,
parodontologische Leistungen

Konservierende Leistungen stellen Maßnahmen zur Zahnerhaltung dar wie z.B. Füllungen. Chirurgische Leistungen bezeichnen Eingriffe wie z.B. die Wurzelspitzenresektion. Parodontologische Leistungen stellen Leistungen dar, die zur Diagnose und Behandlung von Parodontitis erforderlich sind.

100 %100 %100 %100 % 
Wurzelbehandlung

Die Übernahme der Wurzelbehandlung wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Trotzdem gibt es auch hier extra Kosten, beispielsweise besondere Feilen oder Materialien, die Ihr Zahnarzt empfiehlt, um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen. Diese Kosten werden dann von uns übernommen.

100 % für Mehrkosten100 % für Mehrkosten100 %100 % für Mehrkosten,
100 % Gesamtkosten
Schienen- und Aufbissbehelfe 

Sie dienen der Korrektur und Stabilisation des Kiefergelenks bzw. der Bisslage. Sie schützen ebenfalls vor Abnutzung und Abrieb der Zähne z.B. beim Zähneknirschen.

--100 %100 %
mikro­invasive Karies­infiltration

Dabei handelt es sich um eine Behandlungsmethode zur Beseitigung von Karies im Frühstadium, die ohne Bohren, ohne lokale Betäubung und somit ohne Schmerzen auskommt.

--100 %-
Erweiterte Schmerztherapie

Zur erweiterten Schmerztherapie zählen: 
‐ Akupunktur, 
‐ Vollnarkose 
‐ Lachgas-Sedierung und 
‐ Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).

--100 %-
Wartezeiten
Zahnersatz

Keine Wartezeit bei Unfällen.

8 Monate8 Monatekeine Wartezeit8 Monate
Zahnbehandlung

Keine Wartezeit bei Unfällen.

8 Monate8 Monatekeine Wartezeit8 Monate
Kieferorthopädie
8 Monate8 Monate-8 Monate
Zahnreinigung (Prophylaxe)
keine Wartezeitkeine Warte­zeitkeine Wartezeitkeine Wartezeit
Beispiel Monatsbeitrag
Kind bis 17 Jahre
9,91 EUR10,77 EUR9,20 EUR18,76 EUR

Rechenbeispiele KIG 2 und KIG 4

Beispiel kieferorthopädische Behandlung nach KIG 2

Bei einer Behandlung nach KIG 2 beteiligt sich die Krankenkasse nicht an den Kosten.

Gesamtkosten Behandlung

4.782,00 EUR

Abzug Leistung GKV

   – 0,00 EUR

Eigenanteil ohne Advigon

4.782,00 EUR

Erstattung Advigon (80 % der Gesamtkosten, bis 2.000 EUR pro Kiefer)

3.825,60 EUR

Eigenanteil mit Advigon

956,40 EUR


Beispiel kieferorthopädische Behandlung nach KIG 4

Bei einer Behandlung nach KIG 4 erfolgt eine Erstattung durch die Krankenkasse in Höhe der Regelleistungen. Es entstehen kieferorthopädische Zusatzleistungen, da statt der üblichen „Kassen-Metallbrackets“ Victory-Brackets mit besonders flachem Profil, verbesserter Ästhetik und erhöhtem Tragekomfort gewünscht werden.

Gesamtkosten Behandlung

4.339,94 EUR

davon kieferorthopäd. Mehrleistungen

1.453,00 EUR

Abzug Regelleistungen GKV

– 2.886,94 EUR

Eigenanteil ohne Advigon

1.453,00 EUR

Erstattung Advigon
(80 % der kieferorthopädischen
Mehrkosten, bis 600 EUR pro Kiefer)

– 1.162,40 EUR

Eigenanteil mit Advigon

290,60 EUR


Leistungen der GKV

Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, die Regelversorgung und damit das medizinisch Notwendige zu garantieren. Alles was darüber hinausgeht (kieferorthopädische Mehrleistungen), müssen Patienten selbst zahlen.

Die Einstufung eines Behandlungsbedarfs bei Kieferorthopädie wird über die Einstufung in die Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) geregelt. Die Einstufung erfolgt in fünf Behandlungsgraden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen für Behandlungen nach KIG 3, 4 und 5 (mittlere bis schwere Zahn- u. Kieferfehlstellungen).  Die Kosten für den Schweregrad KIG 1 und 2 werden von den Kassen nicht übernommen (leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen).

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beim Kieferorthopäden folgende Leistungen:

  • Basis- bzw. Regelversorgung bei Einstufungen nach KIG 3, 4, 5
  • Herausnehmbare Zahnspange aus Kunststoff
  • Festsitzende Spangen mit Edelstahl-Brackets
  • Erstattung bis zum Ende des 17. Lebensjahres

Ihre Kunden müssen 20 % der Rechnung des Kieferorthopäden erst einmal selbst bezahlen. Diesen Eigenanteil erhalten sie von der gesetzlichen Krankenkasse erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Bedenken Sie hierbei: eine kieferorthopädische Maßnahme ist in der Regel keine kurzfristige Angelegenheit. 

Keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung:

  • Bei Einstufungen nach KIG 1 und 2 
  • Bei kieferorthopädischen Mehrleistungen

Hier ein paar Beispiele für kieferorthopädische Mehrleistungen:

  • Farblose Bögen oder Brackets aus Keramik oder Kunststoff 
  • Invisalign-Schienen zur Zahnkorrektur ohne Brackets 
  • Innenliegende bzw. Incognito Zahnspangen 
  • Speed Brackets, Mini-Brackets, zahnfarbene Brackets, selbstligierende Brackets 
  • Elastische Speziallegierungen bei den Bögen (Titan statt Stahl)
  • Hochelastische Drähte, welche bei einer festen Zahnspange sanfter und effektiver wirken
  • Schutzlack bei festen Zahnspangen, der die Zähne vor Karies schützt
  • häufigere professionelle Zahnreinigungen, um bei festen Spangen Karies vorzubeugen 

Das Zahnrundumpaket Zahnspange & Co

Video Dental Premium für Kinder

Wir haben für Sie ein Video zusammengestellt, der Ihnen das Advigon-Produkt Dental Premium für Kinder genau erklärt. Schauen Sie rein!

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Online-Antrag Advigon

Für ausgewählte Advigon-Produkte stehen Ihnen Online-Anträge zur Verfügung. Sie können auf diese entweder über dieses Portal zugreifen oder Sie lassen einen entsprechenden Link in Ihr eigenes Internetportal einbauen. Ist der Online-Antrag auf Ihrer Internetseite platziert, können Ihre Kunden rund um die Uhr selbstständig alle Anträge ausfüllen.

Online-Antrag Advigon

Tarifsoftware ISA

Für die Angebots- und Antragserstellung der Kranken- und Lebensversicherung steht Ihnen die Tarifsoftware ISA zur Verfügung.

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Der Vergleichsrechner der HanseMerkur

Die HanseMerkur bietet Ihnen für die Bereiche Krankenversicherung, Lebensversicherung und Sach/Haftpflicht/Unfall mit den Online-Modulen der Firma Softfair leistungsfähige Vergleichsrechner an. Erfahren Sie hier mehr zur Anmeldung und zur weiteren Vorgehensweise.

Vergleichsrechner

Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

Ab welchem Alter ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Ab 3 Jahren empfehlenswert.

Eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder ist ab einem Alter von 3 Jahren empfehlenswert. Ab diesem Zeitpunkt ist das Milchzahngebiss in der Regel vollständig entwickelt – und das Risiko für kieferorthopädische Behandlungen steigt langsam an. Jetzt gilt: Je früher Sie für Ihr Kind eine Zahnversicherung abschließen, desto besser. Wurde bereits eine Kieferfehlstellung festgestellt, kann diese nicht mehr nachträglich versichert werden – und bleibt entsprechend vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Welche Zahnbehandlungen gibt es?

Kieferorthopädische Behandlung, Zahnfüllungen, Zahnersatz, Individualprophylaxe, Fissuren.

Die Vielzahl an möglichen Zahnbehandlungen macht es schwierig, den Überblick zu behalten. Wir erläutern die wichtigsten Behandlungen für Kinder in aller Kürze.

  • Kieferorthopädische Behandlung: Die Kieferorthopädie befasst sich mit Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen. Art und Ausmaß der Zahn- und Kieferfehlstellungen werden dabei in kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, eingeteilt. Insgesamt gibt es 5 KIG. Für die Gruppen 1–2 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten. Ohne eine Kinder-Zahnzusatzversicherung ist bei den Gruppen 3–5 für eine Zahnspange ein Eigenanteil von 20 % zu zahlen. Dieser kann nach der Behandlung zurückgefordert werden. 
  • Zahnfüllungen: Ein mit Karies befallener Kinderzahn sollte schnellstmöglich behandelt werden. Es wird Karies entfernt und der Zahn anschließend mit einer Füllung wieder geschlossen.
  • Zahnersatz: Prinzipiell gilt: Was angefertigt und im Anschluss in den Mund eingesetzt wird, gilt als Zahnersatz. Zahnersatz umfasst Kronen, Brücken und Implantate. Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die im Kieferknochen befestigt wird. Eine Krone aus Keramik oder Metall kommt zum Einsatz, wenn der Zahnschmelz durch Karies abgetragen worden ist. Sie kann auf der Zahnwurzel oder auf einem Implantat befestigt werden.

    Auch bei Kindern kann es durch Unfälle oder schlimme Karies zu so großen Zahnlücken kommen, dass sie nicht mehr nur durch eine Füllung geschlossen werden können. Kinderkronen sind speziell hergestellte silberne Stahlkronen (für die Seitenzähne) oder weiße Keramikkronen (für die Frontzähne), die individuell angepasst werden müssen.

  • Individualprophylaxe (IP) bzw. IP-Leistungen 1, 2, 4 und 5: Die zahnmedizinische Individualprophylaxe stellt ein Vorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und siebzehn Jahren dar. Es unterstützt die häuslichen Bemühungen der Eltern um die Mundhygiene ihrer Kinder. Dazu zählt die Aufklärung und Information der Eltern und Kinder über Zusammenhänge bei der Entstehung von Zahnkrankheiten, Übungen zur Mundpflege, das Reinigen der Zähne, die Fluoridieren der Zähne und die Versiegelung von Backenzahnfissuren. 
  • Fissuren: Manchmal entstehen auf der Zahnoberfläche kleine Risse und Vertiefungen. Diese werden im Rahmen der Fissurenversiegelung versiegelt, die so wertvollen Schutz gegen das Eindringen von Karies bietet. 
Was kostet eine Zahnspange?

Im Regelfall mehrere Tausend Euro.

Etwa jedes zweite Kind hat eine Zahnfehlstellung, die mit einer Zahnspange korrigiert werden sollte. Pauschal lassen sich die Kosten für eine solche kieferorthopädische Behandlung nicht beziffern. Klar ist: Im Regelfall werden für eine Zahnspange mehrere Tausend Euro fällig. Umso lohnenswerter ist der frühzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder.

Was sind kieferorthopädische Indikationsgruppen?

Art und Ausmaß von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden in kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1–5 eingeteilt.

Die Art und das Ausmaß von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden in der Kieferorthopädie in sogenannte kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) der Gruppe 1–5 eingeteilt. Dabei dokumentiert der Kieferorthopäde in Millimetern mögliche Fehlstellungen – beispielsweise Platzmangel oder eine Zahnunterzahl.

  • KIG 1: Leichte Zahnfehlstellungen mit primär ästhetischer Bedeutung 
  • KIG 2: Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung, die behandlungsbedürftig sind, deren Kosten aber nicht von der GKV übernommen werden
  • KIG 3: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die medizinisch behandelt werden müssen
  • KIG 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die unbedingt zeitnah behandelt werden müssen
  • KIG 5: Extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, die umgehend behandelt werden müssen

Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) übernimmt lediglich für die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3–5 die Behandlungskosten. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt im Tarif Dental Premium auch bei KIG 1 oder 2 80 % der Gesamtkosten bis 2.000 EUR je Kiefer.

Wie funktioniert die Kostenübernahme der GKV bei den KIG 3–5?

Voraussetzung ist ein kieferorthopädischer Behandlungsplan.

Sobald eine Fehlstellung durch den Zahnarzt oder Kieferorthopäden in die KIG 3, 4 oder 5 eingeteilt worden ist, erstellt dieser einen kieferorthopädischen Behandlungsplan. Dieser wird der GKV vor dem Behandlungsbeginn übermittelt und muss zunächst genehmigt werden. Bewilligt die GKV den Antrag auf Behandlung, müssen Sie bei jedem Behandlungsschritt zunächst ein Eigenanteil von 20 % der gesetzlichen Gesamtbehandlungskosten entrichten. Bei gleichzeitig behandelten Geschwisterkindern gilt ein Eigenanteil von 10 %. Nach erfolgreicher Behandlung stellt der behandelnde Kieferorthopäde eine Abschlussbescheinigung aus, die der Krankenkasse übermittelt wird. Im Anschluss erstattet Ihnen die Krankenkasse den bezahlten Eigenanteil zurück.

Welche kieferorthopädischen Leistungen werden in der Kinder-Zahnzusatzversicherung übernommen?

Abhängig vom gewählten Tarif.

Zwei Tarife der Zahnzusatzversicherungen für Kinder übernehmen Leistungen beim Kieferorthopäden:

  • Dental Clever: Bei schwerer Zahnfehlstellung nach KIG 3, 4 oder 5 werden 80 % der Kieferorthopädie-Zusatzleistungen bis 600 EUR je Kiefer übernommen.
  • Dental Premium: Bei leichter Fehlstellung nach KIG 1 oder 2 werden 80 % der Gesamtkosten bis 2.000 EUR je Kiefer übernommen, bei schwerer Zahnfehlstellung nach KIG 3, 4 oder 5 80 % der Kieferorthopädie-Zusatzleistungen bis 600 EUR je Kiefer. 

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Abschlussmittel

Antrag alle Tarife

Zahn Antrag

AZL Zahn Antrag

Annahmerichtlinien

Verbraucherinformation KV

Verbraucherinformation AZL

Vertreiberinformation AZL


Werbemittel

Flyer Krankenzusatzversicherung für Kinder

Flyer Dental Premium Kinder

Werbeblatt Dental Premium Kinder

Tarifvergleich Dental Premium Kinder

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Anlage zum Antrag

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