Advigon Kinder Zahnzusatzversicherung

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Zahnzusatzversicherung für Kinder

  • Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
  • Mini-Brackets und transparente Zahnspangen
  • bis zu 100 % Übernahme
  • von Stiftung Warentest mit „SEHR GUT" ausgezeichnet
Die Zahnspangen-versicherung

Die Zahn-Rundumpakete: Zahnspange & Co

Über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen trägt in Deutschland eine Zahnspange. Die Kieferorthopädie stellt somit den wichtigsten Bereich für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder dar. Denn die entstehenden Kosten für eine Zahnspange können enorm sein und belaufen sich oft auf mehrere Tausend Euro.

 

Highlights

  • Kieferorthopädie (KFO): Absicherung gegen die hohen Kosten von festen und losen Zahnspangen.
  • Alle KIGs: Versichert sind alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen von KIG 1 (leichte) bis KIG 5 (sehr schwere Zahnfehlstellung).
  • Kieferorthopädische Zusatzleistungen wie Mini-Brackets, Speed-Brackets oder unsichtbaren Zahnspangen.
  • Professionelle Zahnreinigung: Bei festsitzenden Zahnspangen wird die Prophylaxe mehrmals im Jahr zum Entfernen von Zahnbelag übernommen.
  • Versiegelung: Gilt auch für Schneide- und Eckzähnen.
  • Hochwertiges Material: bei Zahnfüllungen und Zahnkronen.
  • Beitragsrabatt bis zu 25%, bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Stiftung Warentest hat der Zahnzusatzversicherung der Advigon im Test sehr gute Ergebnisse bescheinigt.

Dental Premium – das Premiumprodukt für mehr Leistungen

Dental Clever – die preiswerte Zahnzusatzversicherung

Dental Best – bis zu 90 % Kostenübernahme

Leistungsübersicht für den Vergleich

Leistungen
Dental CleverTarife AZE1 + AZB2Dental BestTarife AZE1 + AZB2
Bestseller
Dental PremiumTarife AZE4 + AZB3
Kieferorthopädie
   
Leichte Fehlstellungen
nach KIG 1 oder 2

KIG steht als Abkürzung für "Kieferorthopädische Indikationsgruppe". Bei leichten Fehlstellungen nach KIG 1 oder 2 haben Sie keinen Leistungsanspruch gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

--80 %
bis 2.000 EUR je Kiefer
Schwere Zahnfehlstellungen
nach KIG 3, 4 oder 5

KIG steht als Abkürzung für "kieferorthopädische Indikationsgruppe". Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Regelleistungen für Behandlungen schwerer Zahnfehlstellungen, das bedeutet KIG-Einstufungen der Klassen 3, 4 oder 5. Wir übernehmen kieferorthopädische Zusatzleistungen wie z.B. Gold-, Keramik- oder Metallbrackets und unsichtbare Zahnspangen. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

80 %
bis 600 EUR je Kiefer
80 %
bis 600 EUR je Kiefer
80 %
bis 600 EUR je Kiefer
Zahnersatz- & -reinigung
   
Prothesen, (Teil-) Kronen, Brücken,
Stiftzähne, Implantate, Reparatur
von Zahnersatz, Inlays, Onlays

nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen

bis 40 %
je nach Bonusheft
bis 90 %
je nach Bonusheft
bis 90 %
je nach Bonusheft
Zahnersatz-Regelversorgung

Zahnersatz-Regelversorgung liegt vor, wenn nur die Versorgung erbracht wird, die in den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung für den entsprechenden Befund vorgesehen ist und als zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich und notwendig angesehen wird. 

100 %100 %100 %
Professionelle Zahnreinigung
(Prophylaxe)

Um Mund- und Zahnerkrankungen vorzubeugen, empfiehlt sich eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung. Ein Preisvergleich bei verschiedenen Zahnärzten kann sich durchaus lohnen. Der Preis liegt, je nach Abrechnungssatz, zwischen 40 und 200 Euro und stellt keine Kassenleistung dar. 

bis 80 EUR
pro Maßnahme
und 200 EUR
pro Kalenderjahr
bis 80 EUR
pro Maßnahme
und 200 EUR
pro Kalenderjahr
bis 100 EUR
pro Maßnahme
und 200 EUR
pro Kalenderjahr
Zahnbehandlung
   
konservierende, chirurgische,
parodontologische Leistungen

Konservierende Leistungen stellen Maßnahmen zur Zahnerhaltung dar wie z.B. Füllungen. Chirurgische Leistungen bezeichnen Eingriffe wie z.B. die Wurzelspitzenresektion. Parodontologische Leistungen stellen Leistungen dar, die zur Diagnose und Behandlung von Parodontitis erforderlich sind.

100 %100 %100 % 
Wurzelbehandlung

Die Übernahme der Wurzelbehandlung wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Trotzdem gibt es auch hier extra Kosten, beispielsweise besondere Feilen oder Materialien, die Ihr Zahnarzt empfiehlt, um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen. Diese Kosten werden dann von uns übernommen.

100 % für Mehrkosten100 % für Mehrkosten100 % für Mehrkosten,
100 % Gesamtkosten
Schienen- und Aufbissbehelfe 

Sie dienen der Korrektur und Stabilisation des Kiefergelenks bzw. der Bisslage. Sie schützen ebenfalls vor Abnutzung und Abrieb der Zähne z.B. beim Zähneknirschen.

--100 %
mikro­invasive Karies­infiltration

Dabei handelt es sich um eine Behandlungsmethode zur Beseitigung von Karies im Frühstadium, die ohne Bohren, ohne lokale Betäubung und somit ohne Schmerzen auskommt.

---
Erweiterte Schmerztherapie

Zur erweiterten Schmerztherapie zählen: 
‐ Akupunktur, 
‐ Vollnarkose 
‐ Lachgas-Sedierung und 
‐ Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).

---
Wartezeiten
   
Zahnersatz

Keine Wartezeit bei Unfällen.

8 Monate8 Monate8 Monate
Zahnbehandlung

Keine Wartezeit bei Unfällen.

8 Monate8 Monate8 Monate
Kieferorthopädie
8 Monate8 Monate8 Monate
Zahnreinigung (Prophylaxe)
keine Wartezeitkeine Warte­zeitkeine Wartezeit
Beispiel Monatsbeitrag
   
Kind bis 17 Jahre
9,91 EUR10,77 EUR18,76 EUR

Rechenbeispiele KIG 2 und KIG 4

Beispiel kieferorthopädische Behandlung nach KIG 2

Bei einer Behandlung nach KIG 2 beteiligt sich die Krankenkasse nicht an den Kosten.

Gesamtkosten Behandlung

4.782,00 EUR

Abzug Leistung GKV

   – 0,00 EUR

Eigenanteil ohne Advigon

4.782,00 EUR

Erstattung Advigon (80 % der Gesamtkosten, bis 2.000 EUR pro Kiefer)

3.825,60 EUR

Eigenanteil mit Advigon

956,40 EUR


Beispiel kieferorthopädische Behandlung nach KIG 4

Bei einer Behandlung nach KIG 4 erfolgt eine Erstattung durch die Krankenkasse in Höhe der Regelleistungen. Es entstehen kieferorthopädische Zusatzleistungen, da statt der üblichen „Kassen-Metallbrackets“ Victory-Brackets mit besonders flachem Profil, verbesserter Ästhetik und erhöhtem Tragekomfort gewünscht werden.

Gesamtkosten Behandlung

4.339,94 EUR

davon kieferorthopäd. Mehrleistungen

1.453,00 EUR

Abzug Regelleistungen GKV

– 2.886,94 EUR

Eigenanteil ohne Advigon

1.453,00 EUR

Erstattung Advigon
(80 % der kieferorthopädischen
Mehrkosten, bis 600 EUR pro Kiefer)

– 1.162,40 EUR

Eigenanteil mit Advigon

290,60 EUR


Leistungen der GKV

Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, die Regelversorgung und damit das medizinisch Notwendige zu garantieren. Alles was darüber hinausgeht (kieferorthopädische Mehrleistungen), müssen Patienten selbst zahlen.

Die Einstufung eines Behandlungsbedarfs bei Kieferorthopädie wird über die Einstufung in die Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) geregelt. Die Einstufung erfolgt in fünf Behandlungsgraden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen für Behandlungen nach KIG 3, 4 und 5 (mittlere bis schwere Zahn- u. Kieferfehlstellungen).  Die Kosten für den Schweregrad KIG 1 und 2 werden von den Kassen nicht übernommen (leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen).

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beim Kieferorthopäden folgende Leistungen:

  • Basis- bzw. Regelversorgung bei Einstufungen nach KIG 3, 4, 5
  • Herausnehmbare Zahnspange aus Kunststoff
  • Festsitzende Spangen mit Edelstahl-Brackets
  • Erstattung bis zum Ende des 17. Lebensjahres

Ihre Kunden müssen 20 % der Rechnung des Kieferorthopäden erst einmal selbst bezahlen. Diesen Eigenanteil erhalten sie von der gesetzlichen Krankenkasse erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Bedenken Sie hierbei: eine kieferorthopädische Maßnahme ist in der Regel keine kurzfristige Angelegenheit. 

Keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung:

  • Bei Einstufungen nach KIG 1 und 2 
  • Bei kieferorthopädischen Mehrleistungen

Hier ein paar Beispiele für kieferorthopädische Mehrleistungen:

  • Farblose Bögen oder Brackets aus Keramik oder Kunststoff 
  • Invisalign-Schienen zur Zahnkorrektur ohne Brackets 
  • Innenliegende bzw. Incognito Zahnspangen 
  • Speed Brackets, Mini-Brackets, zahnfarbene Brackets, selbstligierende Brackets 
  • Elastische Speziallegierungen bei den Bögen (Titan statt Stahl)
  • Hochelastische Drähte, welche bei einer festen Zahnspange sanfter und effektiver wirken
  • Schutzlack bei festen Zahnspangen, der die Zähne vor Karies schützt
  • häufigere professionelle Zahnreinigungen, um bei festen Spangen Karies vorzubeugen 

Video Dental Premium für Kinder

Wir haben für Sie ein Video zusammengestellt, der Ihnen das Advigon-Produkt Dental Premium für Kinder genau erklärt. Schauen Sie rein!

TESTSIEGER Zahntarif

Die Tarife Dental Medium (AZM) und der Testsieger Tarif Dental Luxus (AZL) sind ohne Wartezeiten und erstatten bei erweiterter Schmerztherapie. Es wird zudem ein optimaler Rundumschutz bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Professioneller Zahnreinigung geboten. 

Zu den Tarifen

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Online-Antrag Advigon

Für ausgewählte Advigon-Produkte stehen Ihnen Online-Anträge zur Verfügung. Sie können auf diese entweder über dieses Portal zugreifen oder Sie lassen einen entsprechenden Link in Ihr eigenes Internetportal einbauen. Ist der Online-Antrag auf Ihrer Internetseite platziert, können Ihre Kunden rund um die Uhr selbstständig alle Anträge ausfüllen.

Tarifsoftware ISA

Die Tarifsoftware ISA ist eine Desktop-Anwendung und steht Ihnen nach der Installation für die Angebots- und Antragserstellung zur Verfügung.

Der Vergleichsrechner der HanseMerkur

Die HanseMerkur bietet Ihnen für die Bereiche Krankenversicherung, Lebensversicherung und Sach/Haftpflicht/Unfall mit den Online-Modulen der Firma Softfair leistungsfähige Vergleichsrechner an. Erfahren Sie mehr zur Anmeldung und weiteren Vorgehensweise.

Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung für Kinder