Hausratversicherung – umfassende Sicherheit für den privaten Haushalt

Hausrat

Hab und Gut zuverlässig abgesichert

Machen Sie den Hausratschutz zu einem Rundum-sorglos-Paket. Mit den Zusatzoptionen für Fahrraddiebstahl, Glasbruch und Naturgefahren ist Ihr Kunde durch die günstige Hausratversicherung der HanseMerkur für alle Situationen gewappnet.

Die Highlights

  • Grob fahrlässige Schadenherbeiführung
  • Diebstahl aus Kfz
  • Sturm- und Hagelschäden an Gartenmöbeln, Gartengeräten, Trampolinen, Gartenpavillons im Freien
  • Viele Einschlüsse für den Bereich „einfacher Diebstahl“
  • Hohe Entschädigungsgrenzen für Wertsachen

Tarifübersicht

Bausteine

Grafiken_Hausrat


Leistungen (Auszug)

Premium

Günstige Basis-

absicherung

Exklusiv

Erweiterte

Absicherung

Top

Höchstmögliche

Absicherung

Diebstahl aus Kraftfahrzeugen

500 EUR

1.500 EUR

2.500 EUR

Taschendiebstahl (Personen ab 55 Jahre)

Nein

Nein

500 EUR

Wertsachen

20 %

30 %

40 %

Mitversicherung von Autozubehör

Nein

Nein

1.500 EUR

Haustierbetreuungs- und Tierarztkosten nach dem Versicherungsfall

Nein

Nein

300 EUR

Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung (Außenversicherung)

15 %, max. 15.000 EUR, max. 3 Monate

25 %, max. 20.000 EUR, max. 6 Monate

55 %, max. 30.000 EUR, max. 9 Monate

Unbewohntsein der Wohnung

60 Tage

120 Tage

120 Tage

Entfall der Kündigungsfrist

Nein

Nein

Ja

Versicherungsschutz für den Hausrat von Kindern im ersten eigenen Haushalt

Nein

Ja

Ja

Mitversicherung der grob fahrlässigen Schadenherbeiführung

10.000 EUR

Ja

Ja

Marktgarantie (Best-Leistungsgarantie)

Nein

Nein

Ja


 

Film Hausratversicherung

Dieser Film beantwortet die Fragen, warum die Hausratversicherung so wichtig ist und wie die Absicherung bei der HanseMerkur ganz konkret aussieht. Neben der Grundsicherung richtet sich der Blick auch auf die Leistungsvarianten sowie auf die flexibel wählbaren Bausteine. Der individuelle Schutz lässt sich so ganz bequem zusammenstellen und überzeugt zusätzlich noch mit Garantien und vielen Nachlassmöglichkeiten.

Aktuelle Auszeichnung

Die HanseMerkur überzeugt in zahlreichen unabhängigen Tests und Analysen mit exzellenten Leistungen. Diese aktuelle Auszeichnung kann zur Vermarktung genutzt werden.

  • ASCORE_Unternehmenssiegel_Komposit_HanseMerkur_Gültig bis 12.2025 (1)

Beitragsbeispiel

Wohnung im Mehrfamilienhaus

Beispielrechnung für eine 50-m2-Wohnung in 21031 Hamburg mit massiver Bauweise und einer Versicherungssumme in Höhe von 32.500 EUR ohne Selbstbeteiligung

Premium

Exklusiv

Top

Wohnung

4,38 EUR

5,73 EUR

7,42 EUR

mit Glasversicherung

4,88 EUR

6,23 EUR

7,92 EUR

mit weiteren Naturgefahren

5,04 EUR

6,39 EUR

8,08 EUR

mit Fahrraddiebstahl 1.000 EUR

5,50 EUR

6,85 EUR

8,54 EUR

mit Glasversicherung, weiteren Naturgefahren und Fahrraddiebstahl 1.000 EUR

6,66 EUR

8,01 EUR

9,70 EUR

Fragen und Antworten

Welche Räumlichkeiten werden über die Hausratversicherung erfasst?

Versichert ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Als zur Wohnung gehörend werden diejenigen Räume bezeichnet, die Wohnzwecken dienen. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gelten als nicht zur Wohnung gehörig, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).

Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden (einschließlich Garagen) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, sind ebenfalls mitversichert, wenn diese ausschließlich vom Versicherungsnehmer (oder mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen) genutzt werden bzw. er alleinigen Zugang zu diesen Räumlichkeiten hat.

Zur Wohnung gehören auch gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume (z.B. Fahrradkeller und Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, und darüber hinaus Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befinden.

Was bedeutet Hausrat?

Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Hierzu gehören z. B. Möbel und Einrichtungsgegenstände (Bilder, Lampen, Spiegel, Gardinen etc.), Bekleidung, Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik (PC, Fernseher, Kaffeemaschine, Telefon, Waschmaschine, Stereoanlage usw.), Musikinstrumente, Spielwaren, Bücher, CDs, Lebensmittel.

Auch Wertsachen wie Schmuck, Kunstgegenstände oder Bargeld zählen zum Hausrat und sind in einem begrenzten Umfang mitversichert.

Nicht versichert sind z. B. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör, Luft- und Wasserfahrzeuge einschließlich deren Teile sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Im Rahmen des Top-Schutzes ist bestimmtes Autozubehör bis 1.500 EUR mitversichert.

Welche Gefahren sind im Rahmen der Hausratversicherung abgesichert?

Wir leisten Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Verrußung, Rauch, Überschalldruckwellen, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall eines Kraft- oder Schienenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung beschädigt werden oder abhandenkommen. Darüber hinaus gewähren wir erweiterten Versicherungsschutz über unsere Deckungserweiterungen in den Varianten Premium, Exklusiv und Top.

Ein zusätzlicher Versicherungsschutz gegen weitere Naturgefahren (vormals als Elementarschäden bezeichnet) sollte stets miteingeschlossen werden. Hierzu zählen Schäden durch: Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch

Sind Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert?

In der versicherten Wohnung, im abgeschlossenen Kellerraum oder der abgeschlossenen Garage sind Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung wie sonstiger Hausrat abgesichert. Der Wert der Fahrräder ist bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu berücksichtigen.

Über einen separaten Einschluss kann der Versicherungsschutz für Fahrräder auch auf einfachen Diebstahl erweitert werden. Das Fahrrad muss allerdings durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden, wenn es nicht zur Fortbewegung eingesetzt wird.

Hierzu muss es so mit anderen Gegenständen (auch beispielsweise weiteren Fahrrädern) verbunden sein, dass eine einfache Wegnahme oder einfaches Wegtragen nicht möglich ist. Um den Wert des Fahrrades nachzuweisen, sollten Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer aufbewahrt werden.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte so festgesetzt werden, dass der Betrag ausreichen würde, den gesamten Hausrat neu im Fachhandel zu beschaffen.

Wenn eine Versicherungssumme von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart wird (also zum Beispiel bei einer Wohnfläche von 80 m2 = 52.000 EUR), gewähren wir Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet, dass wir in einem Schadenfall keinen Abzug aufgrund einer eventuellen Unterversicherung vornehmen. Bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht reduziert sich der Beitrag.

Da dieser Wert aber nur ein fiktiver Wert ist und nicht ein zu hoher Beitrag für eine zu hoch gewählte Versicherungssumme gezahlt werden oder aber in einem Schadenfall keine zu niedrige Versicherungssumme greifen soll, empfehlen wir, die Versicherungssumme möglichst genau zu ermitteln. Zur Unterstützung bieten wir eine Checkliste „Wertermittlung Hausrat“ als pdf-Datei.

Darüber hinaus empfehlen wir, eine gewisse Vorsorge für Anschaffungen während der Vertragslaufzeit und/oder Irrtümer bei der Ermittlung der Wiederbeschaffungspreise in die Versicherungssumme einzurechnen

Wie ermittelt man die korrekte Wohnfläche?

Die Wohnfläche ist die Grundfläche der Wohnung einschließlich Wintergärten, Hobbyräumen und Arbeitszimmern. Ausgenommen sind jedoch Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller- und Dachbodenräume (soweit nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut).

In der Praxis wird meist die Wohnfläche aus dem Mietvertrag (Mietwohnung) bzw. den Bauunterlagen (Eigenheime, Eigentumswohnungen) in den Versicherungsantrag übernommen

Was passiert mit der Hausratversicherung, wenn Ihr Kunde umzieht?

Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Bis zu einer Dauer von maximal zwei Monaten hat Ihr Kunde während des Wohnungswechsels in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

Der Bezug einer neuen Wohnung muss uns spätestens bei Beginn des Einzugs mit Angabe der neuen Wohnfläche in mangezeigt werden. Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und der Versicherungsschutz wird nicht entsprechend angepasst, kann dies zu einer Unterversicherung führen.

Da der Beitrag zur Hausratversicherung abhängig vom Wohnort ist, kann es sein, dass sich der Beitrag durch den Umzug erhöht. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht, welches spätestens einen Monat nach Information über den höheren Beitrag ausgeübt werden muss.

Sind Überspannungsschäden versichert?

In der Hausratversicherung besteht auch Versicherungsschutz für Überspannungsschäden. Zu beachten ist jedoch, dass nicht Überspannungen jeder Art versichert sind, sondern nur Schäden die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen. Eine Überspannung aufgrund von Netzschwankungen ist nicht ersatzpflichtig.

Sind Glasbruchschäden im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert?

Der reine Glasbruchschaden kann über das optionale Modul Glasversicherung versichert werden. Sind aufgrund eines Einbruchdiebstahlschadens Kosten für zerstörte Tür- oder Fensterscheiben der versicherten Wohnung entstanden, werden diese über die Hausratversicherung ersetzt.

Besteht auch Versicherungsschutz für Hausrat, wenn Ihr Kunde auf Reisen ist?

Im Rahmen der Außenversicherung besteht weltweiter Versicherungsschutz für den Hausrat Ihres Kunden (also auch für Reisegepäck), wenn er sich für maximal 3 Monate außerhalb der Wohnung befindet. Für eine Ferien- oder Urlaubsunterkunft gelten dabei die gleichen Voraussetzungen und Anforderungen wie bei der Hausratversicherung für die eigene Wohnung.

Was ist nach einem Schadenfall unbedingt zu beachten?

Es muss jeder Schaden, nachdem davon Kenntnis erlangt wurde, unverzüglich bei uns angezeigt werden. Dies kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Weiterhin sollte versucht werden, den Schaden so gering wie möglich zu halten oder, wenn noch möglich, abzuwenden. Schäden, die durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum begangen wurden, müssen unverzüglich der Polizei angezeigt werden, ebenso muss unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen bei der Polizei eingereicht werden. Auch bei Brandschäden muss die Polizei informiert werden.

Damit wir als Versicherer die Möglichkeit haben, uns ein Bild von der Schadenstelle zu machen, sollte das Schadenbild so lange unverändert bleiben, bis wir die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sollte dies z.B. bei einem Leitungswasserschaden nicht möglich sein, sollte der Schadenort fotografiert werden, um das Schadenbild nachvollziehbar dokumentieren zu können.

Beschädigte oder zerstörte Hausratgegenstände sollen bis zur Freigabe durch uns aufbewahrt werden.

Um die Entschädigung ermitteln zu können, brauchen wir Wert- oder Besitznachweise über die beschädigten bzw. abhanden gekommenen Sachen. Entsprechende Wert- oder Besitznachweise (z. B. Zertifikate oder Fotos) von hochwertigem Hausrat sollten so aufbewahrt werden, dass sie nicht gleichzeitig mit den versicherten Sachen abhandenkommen können.

Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – der Tag, zu dem der Beginn beantragt ist, um 0:00 morgens. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Erstbeitrag fristgerecht gezahlt wird.

Ist der Hausrat des Partners mitversichert?

Wenn Ihr Kunde mit einem Partner zusammenlebt, ist der gesamte Hausrat in der gemeinsamen Wohnung versichert.
Wenn der Partner eine eigene Wohnung hat, sind seine Sachen über seine eigene Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung in der Wohnung Ihres Kunden abgesichert.

Ist die Küche des Vermieters mitversichert?

Nein. Wenn die Wohnung gemietet ist und der Vermieter eine Küche zur Verfügung stellt, ist diese sein Eigentum und gehört nicht zum versicherten Hausrat. Sie ist über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgesichert.

In welchen Fällen besteht Sonderkündigungsrecht? Gilt dies auch bei Umzug in eine neue Wohnung?

Wenn eine Wohnung aufgegeben und keine neue Wohnung bezogen wird sprechen wir von Risikofortfall. Der Vertrag wird dann aufgehoben. Ein Umzug in eine andere Wohnung verursacht kein Kündigungsrecht. Der Versicherungsvertrag wird in diesem Fall auf die neue Wohnung geändert.

Ein tatsächliches Sonderkündigungsrecht ergibt sich nur bei einer Erhöhung des Beitrags durch eine tarifliche Beitragsanpassung.

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