BAV_übergreifend

Betriebliche Altersvorsorge

Richtig vorsorgen und mit Unterstützung des Gesetzgebers und des Arbeitgebers sparen

Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man alle dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aus Anlass des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugesagten Leistungen:

  • Altersvorsorge.
  • Hinterbliebenenversorgung.
  • Invalidenversicherung.

Finanzierungsform

  • Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
  • Arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge (Entgeltumwandlung)
  • Gemischte Finanzierung (ein Teil der Arbeitgeber, ein Teil der Arbeitnehmer)

Altersvorsorge mit hoher Förderung

Wer Teile des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, der erhält eine Förderung vom Staat und zusätzlich einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Doppelt geförderte Altersvorsorge lohnt sich um so mehr.

Förderungsvorteile für Bezieher höherer Einkommen

Wer höher verdient, benötigt auch eine höhere Absicherung. Die steuerliche Förderung bei einer Unterstützungskasse ist nicht begrenzt. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Versorgungszusagen von Arbeitgebern nicht bilanziert werden müssen. Wenig Aufwand, hohe Förderung und hoher Ertrag.

Existenzielle Absicherung mit staatlicher Förderung

Wenn die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Bruttoeinkommen gezahlt werden, fördert der Staat diese Vorsorge mit Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen. Somit hat ein Arbeitnehmer nur noch einen geringeren Nettobeitrag zu zahlen.