Ausgezeichneter Versicherungsschutz für alle Hunderassen
Mit dem attraktiven Versicherungsschutz der HanseMerkur sind Ihre Kunden auf der sicheren Seite – ein essenzieller Schutz.
Mit dem attraktiven Versicherungsschutz der HanseMerkur sind Ihre Kunden auf der sicheren Seite – ein essenzieller Schutz.
Für bestimmte Hunderassen besteht, je nach Bundesland, eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten einen umfangreichen Schutz für alle Hunderassen.
Für bestimmte Hunderassen ist ein höherer Beitrag notwendig. Dazu zählen:
Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Staffordshire Terrier, Tosa Inu.
Mischlinge (Kreuzungen) mit einer der aufgeführten Hunderassen werden hinsichtlich des Beitrags wie gefährliche Hunde eingestuft.
Für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung vergibt Ascore die höchste Auszeichnung „Herausragend“ mit den maximal möglichen 6 Kompassen. Die Untersuchung basiert auf einem Kriterienkatalog, der wesentliche Produktaspekte berücksichtigt, mit Punkten bewertet und das Gesamtergebnis in Kompassen darstellt. Übersichten zu den Scores aller Tarife der teilnehmenden Gesellschaften können Sie bei Ascore einsehen.
Deckungssumme | Ungefährlicher Hund | Gefährlicher Hund |
10 Mio. EUR mit SB 125 EUR | 56,38 EUR | 169,13 EUR |
10 Mio. EUR ohne SB | 74,18 EUR | 222,54 EUR |
15 Mio. EUR mit SB 125 EUR | 54,54 EUR * | 179,79 EUR |
15 Mio. EUR ohne SB | 69,39 EUR * | 236,56 EUR |
*Für die Deckungssumme 15 Mio. EUR wird für den ungefährlichen Hund ein fester Nachlass gewährt. Der Nachlass wurde bei den Beitragsbeispielen bereits berücksichtigt.
Weitere Nachlassmöglichkeiten:
Der Gesetzgeber hat aufgrund der Unberechenbarkeit von Tieren und den sich daraus ergebenden Gefahren für die Allgemeinheit die Gefährdungshaftung für Tiere in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Danach haftet der private Tierhalter grundsätzlich für die Schäden, die sein Tier verursacht hat.
Wenn eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für das Tier besteht, tritt diese für den Schaden ein – für den Halter ein existenziell wichtiger Schutz.
Personen, die die Aufsicht über ein Tier übernehmen, z. B. wenn sich die Nachbarn im Urlaub um den Hund kümmern.
Ja, soweit sie nicht gewerblich tätig sind.
Eine aktuelle Liste finden Sie bei den Dokumenten.
Ja, außer Jagdhunde, für die eine gesonderte Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.
Für bestimmte Hunderassen ist ein höherer Beitrag notwendig. Dazu zählen: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Staffordshire Terrier, Tosa Inu.
Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden, die durch den Hund verursacht worden sind. Gerade Personenschäden können schnell eine hohe finanzielle Belastung z. B. durch Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und Einkommensverluste darstellen. Bei Sachschäden zahlen wir z. B. die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten der beschädigten Sache.
Wenn der Hund in der gemieteten Wohnung einen Schaden an dem Gebäude angerichtet hat z. B. eine Tür anknabbert, handelt es sich um einen Mietsachschaden. Bei einem Schaden an gemieteten, beweglichen Gegenständen z. B. in einem Ferienhaus besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
Dies sind Schäden, die jemandem durch das schuldhafte Verhalten des Hundes entstehen und die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind.
Beispiel: Ein Hund steht kläffend vor einer Ausfahrt und hindert einen Autofahrer an einer Weiterfahrt. Dadurch wird das Flugzeug verpasst und es muss ein neues Flugticket gekauft werden. Die Kosten dafür werden erstattet.
Schäden, die den Hundehalter selbst betreffen, sind eigene Schäden, z. B. wenn der Hund seinen Besitzer beißt oder in der eigenen Wohnung Gegenstände beschädigt. Für Eigenschäden besteht kein Versicherungsschutz.
Ja, weltweit unbegrenzt.
Ja, für alle Schäden, die der Hund bei Fremden anrichtet.
Nein.
Ja.
Ja.
Wird eine läufige Hündin gegen den Willen ihres Halters von einem Rüden gedeckt, kann der Halter des Rüdens für die Konsequenzen haftbar gemacht werden. Dies können die Kosten für Tierarztbesuch, Medikamente und die Kosten für die Aufzucht der Welpen bedeuten. Auch die Kosten für eine Abtreibung werden erstattet.
Ja, wenn das Muttertier bei uns versichert ist, bieten wir Versicherungsschutz für die Welpen bis zu 12 Monate, solange sie im Besitz des Versicherungsnehmers sind.
Damit Frauchen oder Herrchen sich erst einmal uneingeschränkt um das neue Familienmitglied kümmern können, erhält der neue Hund zunächst von uns einen vorläufigen Versicherungsschutz in demselben vereinbarten Rahmen wie beim „Ersthundׅ“.
Der Versicherungsnehmer ist jedoch verpflichtet, schnellstmöglich für den neuen Hund Versicherungsschutz zu beantragen. Der Versicherungsschutz für den neuen Hund gilt dann rückwirkend ab dem Kauf- bzw. Schenkungsdatum. Tritt ein Schadenfall ein, bevor für den neuen Hund Versicherungsschutz besteht, wird die Leistung um die Prämie gemindert. Die vorläufige Deckung gilt jedoch nicht unbegrenzt, sondern endet zur nächsten Hauptfälligkeit des bestehenden Vertrags. Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn bis dahin kein Vertrag für den neuen Hund zustande gekommen ist.
Mit Zeitpunkt des Todes endet auch der Vertrag. Um den Vertrag zeitnah zu beenden, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis z. B. eine Kopie der Tierarztrechnung oder der Abmeldebescheinigung von der Hundesteuer.
Als Nachweis für den Verkauf benötigen wir z. B. eine Kopie des Kaufvertrages oder die Abmeldebescheinigung von der Hundesteuer.
Die Prämie richtet sich nach der Hunderasse und da in einigen Bundesländern eine Bestätigung über eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung gefordert ist, muss uns ein Wechsel des Hundes unverzüglich angezeigt werden.
Ein Tierarzt setzt dem Hund einen winzigen Mikrochip mit einer Identifikationsnummer meistens im Bereich der Schulter ein. Per Lesegerät kann dann der Besitzer ermittelt werden.
Dies ist von dem Tierarzt abhängig und kann zwischen 25 EUR und 60 EUR liegen.
Wenn der Hund innerhalb der EU über die Landesgrenzen transportiert wird, muss er diese Kennzeichnung haben. Eine Tätowierung reicht nicht aus. Innerhalb von Deutschland ist das in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
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