Tagegeld ist Existenzschutz

HanseMerkur Krankentagegeldversicherung

Tagegeldtarife für alle Zielgruppen

  • ohne Gesundheitsprüfung im Tarif KTS
  • auch zur Vollversicherung und damit
  • auch für Selbstständige mit Tarif T

Flexible Produkte für jeden Bedarf

Die HanseMerkur bietet zwei Tagegeldbausteine, die sich im Wesentlichen in der Art der Risikoprüfung unterscheiden. Der Tarif KTS verzichtet auf eine Risikoprüfung, steht aber auch nur pflichtversicherten Angestellten zur Verfügung. Den Tagegeldbaustein T können Selbstständige und Angestellte auch zur Vollversicherung kombinieren.

Die Highlights

  • Tarif KTS verzichtet auf Risikoprüfung.
  • Karenzzeit ab acht Tagen und auch für Selbstständige im Tarif T.
  • T-Baustein kann zur GKV als auch zur Vollversicherung abgeschlossen werden.
  • Tarif T beinhaltet Regelungen auf Höherversicherung bei Einkommenssteigerung sowie Leistungen bei Teilarbeitsunfähigkeit.

Die Leistungen des Tarifs KTS im Überblick

  • Der Tarif deckt die Einkommenslücke bei pflichtversicherten Angestellten ab.
  • Mögliche Leistungsstufen sind 5 EUR, 10 EUR, 15 EUR oder 20 EUR, die Leistung beginnt ab der 7. Woche.
  • Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung.
  • Bei Abschluss akzeptiert der Kunde folgende Ausschlussklausel:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.

Die Leistungen des Tarifs T im Überblick

  • Der Tarif ist nicht auf pflichtversicherte Angestellte begrenzt.
  • Folgende Karenzzeiten sind möglich:
    T43 nach einer Karenzzeit von 42 Tagen
    T64 nach einer Karenzzeit von 63 Tagen
    T85 nach einer Karenzzeit von 84 Tagen
    T92 nach einer Karenzzeit von 91 Tagen
    T106 nach einer Karenzzeit von 105 Tagen
    T127 nach einer Karenzzeit von 126 Tagen
    T183 nach einer Karenzzeit von 182 Tagen
    T274 nach einer Karenzzeit von 273 Tagen
    T365 nach einer Karenzzeit von 364 Tagen
  • Leistungen in den Tarifstufen T43 – T365 gelten auch bei Teilarbeitsunfähigkeit. Diese Leistung wird nur für den Personenkreis der Arbeitnehmer mit einem festen Anstellungsverhältnis erbracht, für die bei der HanseMerkur eine Krankheitskostenvollversicherung für ambulante und stationäre Behandlung besteht. Teilarbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn a) im unmittelbaren Anschluss an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit von mindestens zwölfwöchiger Dauer die berufliche Tätigkeit wieder stufenweise aufgenommen wird und b) solange eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 50 %, welche vom Arzt zu bescheinigen ist, besteht. Bei Teilarbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Regelung wird für maximal vier Wochen die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes gezahlt.

Rechenbeispiel

Nettoeinkommen (Beispiel)
2.000 EUR
Krankentagegeld ab der 7. Woche
1.800 EUR
Sozialversicherungsbeiträge (12,4 %)
223 EUR
Tatsächliches Krankengeld
1.577 EUR
Die Lücke
423 EUR

Beiträge KTS

Tarif KTS Tagegeld
15–44 Jahre Beitrag45–50 Jahre Beitrag
5 EUR
3,50 EUR6,60 EUR
10 EUR
7,00 EUR13,20 EUR
15 EUR
10,50 EUR19,80 EUR
20 EUR
14,00 EUR26,40 EUR

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