Rückgedeckte Unterstützungskasse – für Gesellschafter, Geschäftsführer und Führungskräfte

U-Kasse

Rückgedeckte Unterstützungskasse

  • Unbegrenzte Steuerfreiheit bei Einzahlungsbeträgen.
  • Absicherung der Arbeitskraft möglich.
  • Sozialversicherungsfreiheit bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr.

Gerade gut verdienende Führungskräfte und Spezialisten haben mit steigendem Einkommen auch höheren Vorsorgebedarf für das Alter. Denn für Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht kein Anspruch mehr auf eine Rente. So stellt die gesetzliche Rentenversicherung aus Sicht Besserverdienender lediglich eine Basisabsicherung dar.

Die wichtigsten Vorteile für Arbeitgeber

  • Auf arbeitgeberfinanzierte Beitragsanteile zahlt Ihr Kunde als Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge, bei der Entgeltumwandlung erst ab 4 % der Beitragsbemessungsgrenze p.a.
  • Wir bieten die freie Wahl, ob die Altersvorsorge als einmalige Kapitalzahlung oder monatliche Rente ausgezahlt wird.
  • Bei Entscheidung für eine Rente wird diese während der Rentenphase angepasst. Damit wächst die Rente im Alter.
  • Versorgungen über die Unterstützungskasse müssen grundsätzlich nicht in der Bilanz ausgewiesen werden.
  • Darüber hinaus wird die betriebliche Altersvorsorge über die Unterstützungskasse nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Und so funktioniert es

UKasse_Unterstützungkasse_InfoGrafik
  • Wenn dies aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen geschieht.
  • Auch Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern sie ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis haben.

FAQ

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Die Tarifsoftware ISA ist eine Desktop-Anwendung und steht Ihnen nach der Installation für die Angebots- und Antragserstellung zur Verfügung.