HanseMerkur - Für jede Zielgruppe haben wir den passenden Tarif

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Produkteinführung Advanced Fit & Advanced Fit S

  • Tarif baut auf dem Erfolgsmodell Start Fit (Tarif KVS) auf
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Garantierte Pauschalerstattung 1.000 EUR bzw. 83,33 EUR monatlich
  • Zusätzlich: Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und Gesundheitsrabatt 10%
Neu

Key-Facts GKV vs. PKV auf einen Blick

In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht, wobei circa 90% der Bevölkerung pflicht-, freiwillig- oder familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und die übrigen circa 10% in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind. Versicherbar in der PKV sind versicherungsfreie Personen, heißt Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), Selbstständige, Beamte, Richter, Soldaten und Studierende.

Es lohnt sich ein Blick in die Unterschiede der beiden Systeme:
 

GKV

PKV

„Von der Hand in den Mund“. Dabei wird die Finanzierung der Leistungen direkt aus den laufenden Beiträgen der aktuell aktiven Beitragszahler gezahlt. Es werden keine nennenswerten Rücklagen gebildet.

Versicherte der PKV sorgen für höhere Kosten im Alter vor, indem sie in jüngeren Jahren höhere Beiträge zahlen. Die zusätzlichen Beitragsbestandteile fließen in die Alterungsrückstellungen, die am Kapitalmarkt verzinslich angelegt werden.

Durch das Sachleistungsprinzip erhalten die GKV-Versicherten medizinische Leistungen, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen. Die Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker) rechnen nicht mit den Versicherten ab, sondern mit den Krankenkassen (mit Ausnahme der Eigenanteile).

Die Leistungserbringer erstellen eine Rechnung direkt an den Versicherten. Diese Rechnung kann bei der PKV eingereicht werden oder selbstgezahlt werden, z.B. wenn der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung gewahrt werden möchte. Bei höheren Kosten kann auch eine direkte Abrechnung mit der PKV vereinbart werden, z.B. bei längeren Krankenhausaufenthalten.

Die Beiträge werden prozentual vom Einkommen berechnet. Die Beiträge aktiver Arbeitnehmer sollen die Beitragsausfälle bei anderen Versicherten mit geringeren oder überhaupt keinen Einnahmen (z. B. beitragsfreie Familienangehörige, Rentner) kompensieren. Seit Jahren reicht das nicht aus, sodass der Bund mit Steuerzuschüssen die Finanzierung gewährleisten muss.

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sollen im Verhältnis zum Versicherungsschutz sowie zum Gesundheitszustand des zu versichernden Kunden stehen. Diese Balance bildet die Grundlage für die Berechnung eines risikogerechten, individuellen Beitrags.

In der GKV gibt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der medizinischen Versorgung vor. Die Einzelheiten werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt.

Vor Vertragsabschluss kann der Kunde individuell seinen Versicherungsschutz wählen. Besonders flexibel sind hierbei modulare Tarife mit umfassenden Erweiterungsoptionen, wie bei der HanseMerkur.

Die GKV ist verpflichtet, alle diejenigen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, aufzunehmen, unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungskraft.

Das PKV kann entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie einen Vertrag mit dem Antragssteller schließen möchte. Eine Ausnahme besteht für Personen, die die Voraussetzungen für eine Versicherung im Basistarif erfüllen und sich in diesem versichern.

Die Leistungen der GKV sind nicht vertraglich zugesichert und können jederzeit geändert werden, zum Beispiel um Kosten einzusparen. Die Leistungen werden seit den 1980er immer wieder auf den Prüfstand gestellt und bei Bedarf gekürzt.

In der PKV sind die Leistungen vertraglich zugsichert. Eine Leistungskürzung ist nicht zu befürchten. Der Versicherer erstattet die vertraglich vereinbarten Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung.

Familienmitglieder ohne Einkommen, wie zum Beispiel Kinder, können über ein pflicht- oder freiwillig versichertes Mitglied beitragsfrei mitversichert werden.

Jede versicherte Person, zum Beispiel ein Kinder, wird gegen einen eigenen Beitrag mitversichert. Vorteil für Angestellte: Der Arbeitgeberzuschuss wird auch für Familienmitglieder gewährt. Darüber können Kinder beitragsfrei in der privaten Pflegepflichtversicherung mitversichert werden.

Problem der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Umlageverfahren der GKV finanzieren Erwerbstätige die Ausgaben von Personen im Ruhestand, da die Beiträge auf Renteneinkünfte nicht ausreichen. Das System funktioniert gut, wenn das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern ausgewogen ist. Der demografische Wandel in Deutschland bringt das System ins Ungleichgewicht, da immer mehr Menschen im Rentenalter leben und weniger im erwerbsfähigen Alter sind. Seit 2004 benötigt die GKV jährliche Steuerzuschüsse vom Bund, um sich zu finanzieren. Im Jahr 2024 wurden 14,5 Milliarden EUR an Steuerzuschuss zur GKV gezahlt.


Beitragsentwicklung in der gesetzliche Krankenversicherung

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Das Kapitaldeckungsverfahren in der PKV

Der privat Versicherte spart mit seinen Beiträgen Geld für seine zukünftige Krankheitskosten im Alter an und zahlt in jüngeren Jahren höhere Beiträge als seine Altersgruppe normalerweise kosten würde. Aus den sich daraus ergebenden zusätzlichen Beitragsbestandteilen bilden die Unternehmen Alterungsrückstellungen, die durch Kapitalanlagen vermehrt werden. Mithilfe des Kapitaldeckungsverfahrens macht sich die PKV weitgehend unabhängig von der demographischen Entwicklung.

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Passgenaue Produkte für jede Zielgruppe!

Leistung

Smart Fit 

(KVS, EKV2, PSV, PVN)
Neu

Advanced Fit / Advanced Fit S 

(KVP, EKV2, PSV, PVN)

Best Fit / Best Fit S 

(AZP, EGO2, PS3, PSV, PVN)
Selbstbeteiligung
500 EUR/ 1.000 EUR

gilt für ambulante und zahnärztliche Behandlungen

0 EUR0 EUR
Garantierte Beitragsrückerstattung (Pauschalerstattung)
1.000 EUR (Beitragsrückerstattung)
/ 83,33 EUR (monatliche Beitragsstundung)
6 Monatsbeiträge vom Tarif AZP als Beitragsrückerstattung oder Beitragsstundung

Beispiel als 35-jährige Person, Tarifbeitrag AZP ca. 400 EUR: ca. 2.400 EUR jährlich bzw. ca. 200 EUR monatlich

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
Bis zu 500 EUR

gestaffelt nach leistungsfreien Jahren

Bis zu 500 EUR

gestaffelt nach leistungsfreien Jahren

Gesundheitsrabatt
10%

auf den Tarifbeitrag KVS

10%

auf den Tarifbeitrag KVP

Arztbehandlungen
100%
(Achtung: Primärarztprinzip, sonst 80%)
100%
(Achtung: Primärarztprinzip, sonst 80%)
100%
HanseMerkur Online-Arzt
100%

Gilt als Primärarzt

100%

Gilt als Primärarzt

100%
Heilpraktiker / Naturheilkunde
80%
(max. 1.000 EUR)
80%
(max. 1.000 EUR)
100%
Hilfsmittel
100%

Teilweise mit Höchsterstattungsbeträgen

100%

Teilweise mit Höchsterstattungsbeträgen

100%
Heilmittel
90%90%100%
Psychotherapie
70%

max. 50 Sitzungen pro Jahr

70%

max. 50 Sitzungen pro Jahr

90%

max. 50 Sitzungen pro Jahr

Sehhilfen
100 EUR
(alle 36 Monate)
100 EUR
(alle 36 Monate)
600 EUR
(alle 24 Monate)
LASIK
100 EUR
(alle 36 Monate)
100 EUR
(alle 36 Monate)
4.000 EUR
(Alle 36 Monate)
PanTum Detect® Bluttest
Ja

Tarif EKV2

Ja

Tarif EKV2

Ja
Zahnbehandlungen
100%100%100%
Zahnprophylaxe unabhängig einer Beitragsrückerstattung
100% bis zu 120 EUR

Tarif EKV2

100% bis zu 120 EUR

Tarif EKV2

100% bis zu 120 EUR
Zahnersatz
80%80%90%
Allgemeine Krankenhausbehandlung
100%100%100%
Stationäre Wahlleistungen
(1-Bettzimmer und Chefarzt)
100%

Tarif PSV

100%

Tarif PSV

100%

Tarif PSV

Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ
(ambulant)
Nein

Abrechnung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ

Nein

Abrechnung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ

Ja
Leis­tungen über die Höchst­sätze der GOZ und GOÄ (Zahn)
Nein

Abrechnung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOZ

Nein

Abrechnung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOZ

Ja
Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ
(stationär)
Ja

Tarif PSV

Ja

Tarif PSV

Ja

Tarif PSV

Beitragsfreistellung bei Elterngeldbezug / Pflegezeit
Ja
6 Monate
Smart Fit Advanced Fit
Advanced Fit S
Best Fit
Best Fit S

Tipp:

Der Anspruch auf die garantierte Beitragsrückerstattung und auf die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bleiben auch bestehen, wenn stationäre Leistungen oder unser Programm für Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden.

Das gilt unter anderem auch für den PanTum Detect® Bluttest und die Zahnprophylaxe bis 120, – EUR jährlich.

Bezahlbare Krankenversicherungsbeiträge auch im Alter

Unabhängig davon welcher Tarif gewählt wird, lohnt sich ein Blick in die Zukunft. Was passiert mit dem PKV-Beitrag zum 60. Lebensjahr?

  • Wegfall des gesetzlichen Zuschlags gemäß § 149 VAG nach Vollendung des 60. Lebensjahres
    Gut zu wissen:

    Dieser Sparanteil dient zur Stabilisierung der Beiträge ab dem 65. Lebensjahr, also zur Ausfinanzierung oder zur Milderung der sonst erforderlichen Beitragsanpassungen im Alter. Ab dem 80. Lebensjahr kann der Betrag sogar zur Beitragssenkung genutzt werden.

  • Wegfall des Krankentagegelds ab Rentenbeginn
  • Zuschuss vom Rentenversicherungsträger in Höhe von 7,95% auf die gesetzliche Rente

Mit dem Baustein BEN kann clever für den Ruhestand vorgesorgt werden: Ab 65 Jahren wird der Zahlbeitrag um einen individuell festgelegten Betrag reduziert.

  • jederzeit abschließbar (Höchsteintrittsalter 60 Jahre)
  • ohne Risikoprüfung
  • arbeitgeberzuschussfähig und ohne Begrenzung steuerlich absetzbar
  • steuerfreie Leistungen
  • die Einzahlung kann jederzeit erhöht oder reduziert werden
infografiken Marvin

Eine 35-Jährige Person zahlt für eine Beitragsreduzierung von 100, – EUR im Monat inkl. Arbeitgeberzuschuss nur 14,95 EUR monatlich.