Gematik, ePA und Co – Was bedeutet das alles?

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Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die beschriebenen Maßnahmen und Änderungen gelten für Vollversicherungskunden der HanseMerkur.
Für unsere zusatzversicherten Kunden ist deren gesetzliche Krankenversicherung für die Umsetzung verantwortlich.

Für die Entwicklung, Einführung und den Betrieb der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen ist in Deutschland die Gematik verantwortlich. 

Der Name „Gematik“ steht für Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Sie wurde im Jahr 2005 gegründet, um die verschiedenen Telematikanwendungen zu realisieren und zu betreiben. Telematik ist die Verbindung von Telekommunikation und Informatik.

Die Gematik wurde vom Bundesgesundheitsministerium ins Leben gerufen. Beteiligt sind die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen, der Verband der Privaten Krankenversicherungen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Zahnärztliche Bundesvereinigung.

Die eKVNR

In Zukunft benötigen auch die Privatkrankenversicherten im deutschen Gesundheitswesen eine einheitliche Krankenversichertennummer, die eKVNR.
Die eKVNR wird auf Basis der Rentenversicherungsnummer durch eine vom Gesetzgeber vorgesehene Vertrauensstelle individuell und einmalig vergeben und ist lebenslang gültig. Sie ist ein Teil der digitalen Identität im Gesundheitswesen und ermöglicht den Versicherten den Zugang zu der national aufgebauten Telematikinfrastruktur. 

Das Implantateregister

Das Implantateregister ist eine nationale Datenbank, die Informationen zu allen Operationen mit bestimmten Implantaten (ab Juli 2024 – Brustimplantate, ab Januar 2025 – Endoprothesen und Aortenklappen) sammelt.
Ziel ist es, die Sicherheit und Qualität von Implantationen zu verbessern und Patientinnen und Patienten besser zu schützen.

Es werden Daten zu ausgewählten Implantaten erfasst, die in Deutschland eingesetzt oder ausgetauscht werden. Dazu gehören Daten zum Implantat, der Gesundheitseinrichtung, der Krankenversicherung und medizinische Daten zur Operation.

Für die Erfassung der Implantate ist die eKVNR (siehe oben) erforderlich. Die verpflichtende Meldung an das Implantateregister erfolgt initial durch den Leistungserbringer und im späteren Verlauf durch den Versicherer.

Das E-Rezept

Zum 01.01.2024 wurde bei den gesetzlichen Krankenkassen das E-Rezept eingeführt. 

Für private Krankenversicherungen ist die Umsetzung ein freiwilliges Angebot, welches die HanseMerkur natürlich genau prüft und für ihre Kunden mit Bedacht und Sorgfalt umsetzen wird.

Die ePA – elektronische Patientenakte

Die ePA ist eine digitale Akte, in der medizinische Daten eines Patienten zentral gespeichert und verwaltet werden. Die ePA soll den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Patienten, Ärzten, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern erleichtern. Sie soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie einen schnellen und sicheren Zugriff auf wichtige Gesundheitsinformationen ermöglicht, Doppeluntersuchungen vermeidet und die Behandlung besser koordiniert. Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten in der PKV freiwillig.

Weiterführende externe Links

Sie möchten mehr Informationen?

Informationen vom PKV-Verband 

E-Rezept

Implantateregister