Gematik, ePA und Co – Was bedeutet das alles?

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Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die beschriebenen Maßnahmen und Änderungen gelten für Vollversicherungskunden der HanseMerkur.
Für unsere zusatzversicherten Kunden ist deren gesetzliche Krankenversicherung für die Umsetzung verantwortlich.

Für die Entwicklung, Einführung und den Betrieb der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen ist in Deutschland die Gematik verantwortlich. 

Der Name „Gematik“ steht für Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Sie wurde im Jahr 2005 gegründet, um die verschiedenen Telematikanwendungen zu realisieren und zu betreiben. Telematik ist die Verbindung von Telekommunikation und Informatik.

Die Gematik wurde vom Bundesgesundheitsministerium ins Leben gerufen. Beteiligt sind die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen, der Verband der Privaten Krankenversicherungen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Zahnärztliche Bundesvereinigung.

Die eKVNR

In Zukunft benötigen auch die Privatkrankenversicherten im deutschen Gesundheitswesen eine einheitliche Krankenversichertennummer, die eKVNR.
Die eKVNR wird auf Basis der Rentenversicherungsnummer durch eine vom Gesetzgeber vorgesehene Vertrauensstelle individuell und einmalig vergeben und ist lebenslang gültig. Sie ist ein Teil der digitalen Identität im Gesundheitswesen und ermöglicht den Versicherten den Zugang zu der national aufgebauten Telematikinfrastruktur. 

Das ist der aktuelle Stand zur eKVNR


Die HanseMerkur wird für Ihre vollversicherten Kunden die eKVNR beantragen. Für die Beantragung benötigen wir neben dem Einverständnis der versicherten Personen (ab Vollendung des 16. Lebensjahres) noch zusätzliche Angaben, wie Geburtsort, Geburtsland und ob es Geschwister mit dem gleichen Geburtsdatum gibt. Hierzu werden wir im  März 2025 alle Vollversicherungskunden anschreiben.

Hinweis: Die Versicherungsnummer (VSNR) der HanseMerkur-Kunden muss es auch zukünftig neben der neuen eKVNR geben. Sie wird durch die eKVNR nicht ersetzt.

Das Implantateregister

Das Implantateregister ist eine nationale Datenbank, die Informationen zu allen Operationen mit bestimmten Implantaten (ab Juli 2024 – Brustimplantate, ab Januar 2025 – Endoprothesen und Aortenklappen) sammelt.
Ziel ist es, die Sicherheit und Qualität von Implantationen zu verbessern und Patientinnen und Patienten besser zu schützen.

Es werden Daten zu ausgewählten Implantaten erfasst, die in Deutschland eingesetzt oder ausgetauscht werden. Dazu gehören Daten zum Implantat, der Gesundheitseinrichtung, der Krankenversicherung und medizinische Daten zur Operation.

Für die Erfassung der Implantate ist die eKVNR (siehe oben) erforderlich. Die verpflichtende Meldung an das Implantateregister erfolgt initial durch den Leistungserbringer und im späteren Verlauf durch den Versicherer.

Das E-Rezept

Zum 01.01.2024 wurde bei den gesetzlichen Krankenkassen das E-Rezept eingeführt. 

Für private Krankenversicherungen ist die Umsetzung ein freiwilliges Angebot, welches die HanseMerkur natürlich genau prüft und für ihre Kunden mit Bedacht und Sorgfalt umsetzen wird.

Das ist der aktuelle Stand zum E-Rezept


Unsere Vollversicherten erhalten aktuell ihre Rezepte in Papierform und reichen diese per ServiceApp digital ein. 

Voraussichtlich ab Ende 2025 werden unsere Vollversicherten die Rezepte dann vollständig digital per App erhalten und zur Erstattung einreichen können.

Unsere zusatzversicherten Kunden werden auch danach zur Erstattung ihrer gesetzlich vorgesehenen Eigenbeteiligungen weiterhin einfach die Apothekenquittung per ServiceApp digital einreichen können.
Eine rein digitale Lösung, wie für die Vollversicherten, hat die Gematik nicht vorgesehen. Das gilt nicht nur für die HanseMerkur, sondern für alle PKV-Unternehmen.

Die ePA – elektronische Patientenakte

Die ePA ist eine digitale Akte, in der medizinische Daten eines Patienten zentral gespeichert und verwaltet werden. Die ePA soll den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Patienten, Ärzten, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern erleichtern. Sie soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie einen schnellen und sicheren Zugriff auf wichtige Gesundheitsinformationen ermöglicht, Doppeluntersuchungen vermeidet und die Behandlung besser koordiniert. Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten in der PKV freiwillig.

Das ist der aktuelle Stand zur ePA


Die HanseMerkur wird die ePA einführen. Diese Einführung geht allerdings einher mit recht hohen Investitions- und Nutzungskosten, die unsere Vollversicherungskunden über die Versicherungsbeiträge zahlen müssen.
Aus dem Grunde wird die HanseMerkur die Entwicklung der ePA vorerst kritisch begleiten und bewerten.

Eingeführt wird sie, wenn echte Mehrwerte für unsere Kunden erkennbar sind. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Weiterführende externe Links

Sie möchten mehr Informationen?

Informationen vom PKV-Verband 

E-Rezept

Implantateregister