Die Riester-Rente bietet mit verschiedenen Zulagen und Steuervorteilen hohe staatliche Förderungen während der Ansparphase.
Die Riester-Rente bietet mit verschiedenen Zulagen und Steuervorteilen hohe staatliche Förderungen während der Ansparphase.
Beiträge des Kunden | |
+ | Grundzulagen vom Staat |
+ | Kinderzulage |
+ | Berufseinsteigerbonus |
= | Mehr Rente für den Kunden |
+ | Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit durch Sonderausgaben |
Anspruch auf volle staatliche Zulagen erwirbt man, wenn 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der beanspruchten Zulagen) in den Riester-Vertrag als Eigenbeitrag eingezahlt werden.
Wie viele Zulagen Sie bekommen? Schauen Sie selbst.
Beispielhafte Darstellung anhand eines Riester-Sparers mit zwei nach 2008 geborenen Kindern.
Ihre geleisteten Eigenbeiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der maximal geförderte Jahresbeitrag liegt bei 2.100 EUR.
Die Investition in die Riester-Rente ist immer sicher. Bei Anlagen in Riester Care oder Riester Care Invest ist sichergestellt, dass zum Ablauf immer mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen als Verrentungskapital zur Verfügung stehen.
Die integrierte Abrufphase sichert Ihnen einen flexiblen Rentenbeginn ab einem Alter von 62 Jahren zu. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bei Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal zu entnehmen.
Sie können jederzeit bis 5 Jahre vor Ablauf Zuzahlungen für Riester Care leisten.
Im Fall von Hartz IV während der Beitragszahlungszeit bleibt Ihnen das staatlich geförderte Guthaben von Riester Care sicher und wird nicht auf Ihr persönliches Vermögen angerechnet. Im Rentenbezug werden 100 EUR und der diesen Anteil übersteigende Teil der Riester-Rente zu 30 % nicht auf eine mögliche Grundsicherung angerechnet.
Im schlimmsten Fall kann eine Hinterbliebenenrente aus Ihrem Vertragsguthaben an Ihre Angehörigen vererbt werden.
Erneut wurde die HanseMerkur als einer der leistungsstärksten Lebensversicherer ausgezeichnet. Die Wirtschaftswoche bewertet die Leistungsfähigkeit für Kunden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erträge und geringen Kostenquoten und vergibt an die HanseMerkur die Top-Bewertung mit 5 Sternen.
Mit dem Wohn-Riester kann gefördertes Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie eingesetzt werden. Die Regelungen zum Wohn-Riester betreffen folgende Teilbereiche:
Erwerb oder Bau: Das geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden.
Tilgung: Künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
Genossenschaftsanteile: Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.
Entschuldung: Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie einsetzen.
Die Riester-Förderung und damit auch den Wohn-Riester können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind. Dazu gehören beispielsweise:
Das heißt, auch nur die Riester-Förderberechtigten können unmittelbar von der Förderung profitieren. Eine Sonderregelung besteht bei Ehegatten. Ist nur ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt, besteht für den anderen Ehegatten eine mittelbare Förderberechtigung, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.
Darüber hinaus können jetzt auch Rentner wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit unmittelbar förderberechtigt sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um eine entsprechende Rente bzw. Versorgung aus einem bereits bisher begünstigten gesetzlichen Alterssicherungssystem handelt und vor dem Bezug der Rente bzw. Versorgung eine Pflichtmitgliedschaft bestand.
Wer sich ein Eigenheim anschaffen will, muss dafür nicht mehr unbedingt zusätzlich Sparpläne verfolgen, um an die staatliche Förderung zu gelangen. Die Vorsorgesparer erhalten dadurch einen größeren Gestaltungsspielraum.
Wie bei den klassischen Altersvorsorgesparprodukten werden Mittel, die zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden, so gefördert wie Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto eingezahlt werden. Vereinfacht ausgedrückt: Das Sparkonto wird durch die Immobilie ersetzt.
Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten Konto – dem Wohnförderkonto – erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden jährlich um 2 % erhöht und dienen als Grundlage für die spätere, nachgelagerte Besteuerung. Es wird somit nicht auf den konkreten Nutzungswert der Immobilie im Alter abgestellt, sondern nur auf die vom Förderberechtigten tatsächlich bezogene Förderung. Das heißt: Beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 EUR, dann wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch wenn sich der Wert der Immobilie zwischenzeitlich verdoppelt hat und somit die Nutzungen aus dem mietfreien Wohnen inzwischen mehr wert sind.
Ja. Bei der sogenannten nachgelagerten Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entscheiden. Alternativ ist eine Einmalbesteuerung von 70 % des in der Wohnimmobilie gebundenen, steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase möglich. Der Steuerpflichtige hat jederzeit die Möglichkeit, den Stand des Wohnförderkontos zu reduzieren, indem er einen entsprechenden Betrag in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt. Erhält er zum Beispiel eine Erbschaft, so kann er diese zur Minderung des Wohnförderkontos verwenden, sodass er nur Steuern auf die von ihm tatsächlich bezogene Rente zahlen muss. Das Eigenheimrentengesetz eröffnet insoweit vielfältige Möglichkeiten.
Die sogenannte Tilgungsförderung sieht vor, dass Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge – wie andere Sparbeiträge auch – steuerlich begünstigt werden können. Voraussetzung ist, dass
Die Tilgungsleistungen für zertifizierte Immobilienkredite werden steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden in diesen Fällen zu 100 % für die Darlehenstilgung eingesetzt. Begünstigt werden auch Altersvorsorgeverträge, die sich aus einer Sparphase und einer Darlehensphase zusammensetzen. Hierbei handelt es sich um die klassischen Bausparverträge. Der Anleger kann somit – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – steuerlich begünstigt ansparen und dann auch die Tilgung gefördert bekommen. Hierdurch erweitert sich die Produktpalette, aus der der Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen kann.
Die steuerfinanzierte Förderung macht die Riester-Rente und somit auch Wohn-Riester vor allem für kinderreiche Familien und Geringverdiener interessant. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Erhöhung der Kinderzulage auf 300 EUR für die nach dem 31.12.2007 geborenen Kinder.
Die Regelungen zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie sehen vor, dass der Anleger das auf seinem Altersvorsorgevertrag angesparte, geförderte Kapital entnehmen kann, um den Betrag unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung
zu verwenden. Voraussetzung ist, dass diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im Inland gelegen ist und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Ja. Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital muss dann aber wieder in einer Immobilie oder einem Riestervertrag angelegt werden. Das heißt, beträgt der Stand des Wohnförderkontos bspw. 10.000 EUR, dann muss auch nur dieser Betrag vom Verkaufserlös in einen Riester-Sparvertrag eingezahlt werden, damit die Förderung erhalten bleibt.
Neben den bisherigen Anbietern von Riester-Produkten, wie beispielsweise Versicherungen und Banken, können künftig auch Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geförderte Anlageprodukte auf den Markt bringen.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Kunde den ausgefüllten Zulagenantrag bei uns einreichen. Wir leiten den Antrag an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) weiter. Die ZfA ermittelt die Höhe der Zulagen und überweist diese an uns. Unmittelbar nach Eingang der Zulage wird diese dem Vertrag gutgeschrieben. Nun wird auch die Provision für die Zulagen fällig.
Um sich die Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug zu sichern, gibt der Kunde die Eigenbeiträge und die Zulagen in seiner Einkommenssteuererklärung an.
Die Aufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) zur Riester-Rente können im Rahmen eines eigenen Sonderausgabenabzugs in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die staatliche Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen als Steuergutschrift zurückerstattet. Die gezahlte Zulage verbleibt auf Ihrem Riestervertrag. Unabhängig vom individuellen Einkommen und unabhängig von sonstigen Sonderausgaben können folgende Altersvorsorgeaufwendungen als Riester-Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden: (Eigenbeiträge + Zulage). Das sind im Jahr bis zu 2.100 EUR.
Ja, es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Der Altvertrag kann beitragsfrei gestellt und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
b) Das bereits vorhandene Deckungskapital kann auf den HanseMerkur-Vertrag übertragen werden. Hierzu wird der Altvertrag schriftlich gekündigt. Achtung: Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein können. In der Regel sind es 3 Monate zum Quartal. Der Altanbieter benötigt die neue Vertragsnummer, Kontonummer, Anbieternummer und Zertifizierungsnummer. Diese Daten liefert unsere Antragsabteilung (Telefon: 040 4119-4437).
Die Zulage kann auf maximal zwei Verträge entsprechend dem Beitragsverhältnis aufgeteilt werden. Die zugunsten dieser beiden Verträge geleisteten Beiträge müssen dem Mindesteigenbeitrag entsprechen, wenn eine Kürzung der Zulage vermieden werden soll.
ML 280 Beratungsbroschüre Riester Care
ML 054 Werbeblatt Pflegeoption (für Kunden)
ML 077 Werbeblatt Highlights Altersvorsorge
ML 004 Werbeblatt "Je jünger desto günstiger"
ML 219 Werbeblatt Altersvorsorge Endfällige Garantie (Kunde)
ML 062 Werbeblatt Altersvorsorge für Frauen
ML 279 Werbeblatt Riester Care mit staatlicher Förderung
ML 106 Werbeblatt Berechnung Riester Förderung
ML 146 Werbeblatt HanseMerkur Strategiefonds
ML 310 Beileger Riester Kinderzulage 185 €
ML 311 Beileger Riester Zulage 175 €
ML 313 Beileger Riester Kinderzulage 300 €
ML 316 Beileger Riester Berufseinsteiger 200 €
ML 274 Riester Förderberechnung Steuer
ML 274 Riester Förderberechnung Zulagen
ML 340 Vermittlerinfo Schichtenvergleich