Der erste Schnee fällt vom Himmel und lässt die Häuser wie mit Puderzucker bestäubt aussehen. Für Eigenheimbesitzer bedeutet der Wintereinbruch aber auch: streuen, schippen, Sturzgefahr minimieren. Gegen die erhöhte Glätte- und Unfallgefahr vor der eigenen Haustür sollten sich Ihre Kundinnen und Kunden mit einer umfassenden privaten Haftpflichtversicherung absichern.
Beim Ski- und Wintersport hat die Unfallgefahr Hochsaison. Eine private Unfallversicherung schützt vor finanziellen Schäden. Neben dem Unfallschutz können Sie auch auf die Berufsfähigkeitsversicherung hinweisen.
Übrigens: Auf der Skipiste ist die Privat-Haftpflicht unerlässlich. In Italien ist ein Nachweis darüber sogar Pflicht. Fragen Sie Ihre Bestandskunden, ob sie eine Bescheinigung benötigen – und nutzen Sie die Kontaktaufnahme, um über weitere Winter-Versicherungen zu sprechen …
… wie beispielsweise über Reiseversicherungen! Insbesondere schwere Skiunfälle können dazu führen, dass Urlauber ihre Reise abbrechen müssen und einen Krankenrücktransport benötigen. Der Abschluss einer Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung schützt vor den entstehenden Kosten. Skireisen gehören zudem zu den kostspieligen Urlauben. Sollten Ihre Kunden die Reise nicht antreten können, entstehen in der Regel hohe Stornokosten. Mit einer Reiserücktrittsversicherung schützen Sie Urlauber davor.
Während Ihre Kunden den wohlverdienten Winterurlaub genießen, ist das Heim zu Hause häufig unbewohnt. Die früh einbrechende Dunkelheit spielt Einbrechern in die Hände. Umso wichtiger ist, dass Hab und Gut mit einer Hausratversicherung abgesichert sind. Achten Sie bei Ihren Kunden auf hohe Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Ein weiteres Winterrisiko: Zur Weihnachtszeit und zu Silvester ist die Brandgefahr durch Kerzen und Feuerwerkskörper besonders hoch.
Viele Deutsche erhalten im Dezember Weihnachtsgeld. Überzeugen Sie Ihre Kundinnen und Kunden davon, sich selbst ein Geschenk zu machen: Wer sein Geld in die Altersvorsorge investiert, erhöht seine Rentenansprüche! Erläutern Sie Ihren Kunden, wie sie mit einer Einmalzahlung in die private Rentenversicherung vom Zinseszins profitieren oder Sonderausgaben in der Basisrente steuerlich geltend machen können.