Nein.
Sie können die Beiträge für die Tier-Krankenversicherung in Venus berechnen und einen unverbindlichen Vorschlag erzeugen. Hier werden außerdem die wichtigsten Leistungen in Kürze aufgezeigt.
Nein.
Nein.
Einige Rassen tendieren zu höheren erwarteten Tierarztkosten. Das kann z. B. an der genetischen Disposition, den typischen Lebensumständen oder weiteren Einflussfaktoren liegen. Deswegen ist die Tierrasse bei fast allen Anbietern am Markt beitragsrelevant.
Nein. Sollte ein Kunde, bzw. Interessent Ihnen mitteilen, dass unser Produkt z. B. bei Check24 zu einem günstigeren Beitrag angeboten wird, so sind in der Regel bestimmte Voreingaben nicht identisch. Oft liegt es an der falschen Eingabe von z. B. Tieralter, Tierrasse und fehlendem Zahnbaustein.
Ausschließlich für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Diagnosen übernehmen wir die Kosten erst nach Ablauf der Wartezeit
Ja. Ausschließlich die in den Kundeninformationen genannten Erkrankungen / Diagnosen sind entweder nicht versichert (Tarif Komfort) oder haben eine besondere Wartezeit (Tarif Premium und Premium plus).
Es gelten folgende Regelungen:
Tarif Komfort: kein Versicherungsschutz,
Tarif Premium: 5.000,- EUR Höchstentschädigung, die für die gesamte Vertragslaufzeit gilt,
Tarif Premium plus: unbegrenzte Höchstentschädigung.
Im Tarif Komfort sind besondere Erkrankungen / Diagnosen nicht mitversichert. Deshalb gibt es hier auch keine besonderen Wartezeiten. Im Tarif Premium bestehen 12 Monate, im Tarif Premium plus 6 Monate Wartezeit.
Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht. Als Unfall gelten auch das Verschlucken von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen).
Diese finden Sie im Vertriebsportal und (sofern bestellbar) im Marketingportal jeweils unter Tier-OP Versicherung.
Nein.
Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, der gemäß dem in Deutschland aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft pathologischen Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
Nein. Es sind nur die genannten besonderen Erkrankungen / Diagnosen ausgeschlossen.
Das Tier ist gesund, wenn
Hierzu zählen alle körperlichen sowie verhaltensbezogenen Auffälligkeiten, beispielsweise Atemnebengeräusche, Abweichungen im Gangbild oder Körperverhalten, Umfangsvermehrungen, Tumore, Allergien, Zahn- oder Kiefererkrankungen oder -schäden, Übergewicht, gestörtes Fressverhalten, ungewöhnlicher oder veränderter Schlafbedarf oder vermehrtes Kratzen.
Nein. Vorsorge und vorbeugende Behandlungen, z. B. Impfung oder Gesundheits-Check-up gelten nicht als akute Behandlung.
Nein.
Ja, es besteht eine Anzeigepflicht bei Änderung der Haltungsform.
Wohnungshaltung: Die Katze lebt ausschließlich in Innenräumen und hat keinen direkten Zugang zur Außenwelt, mit Ausnahme von gesicherten Balkonen.
Katzen, die im Rahmen der Wohnungshaltung ausschließlich mit Katzengeschirr und einer Leine im Freien spazieren geführt werden, gelten ebenfalls als in der Wohnung gehaltene Katzen.
Freigang (mit und ohne Freilaufgehege): Katzen haben Zugang zu einem gesicherten oder ungesicherten Freigelände ohne Beaufsichtigung (z. B. umzäunter Garten).
Der Kunde kann die Behandlungsrechnung über die ServiceApp oder unter Angabe seines/ihres Namens und der Versicherungsscheinnummer unter dem folgenden Link hochladen: https://www.hansemerkur.de/leistung-schaden/schadenmeldung/tier-op-tier-kv-behandlungsrechnung-einreichen.
Aus der Rechnung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
Wir benötigen eine Willenserklärung, dass wir als HanseMerkur direkt mit dem Tierarzt abrechnen dürfen:
Eine Abtretungserklärung ist nur für den aktuellen Leistungsfall gültig. Eine generelle, dauerhafte Hinterlegung der Abtretungserklärung ist nicht möglich. Die Abtretungserklärung senden Sie bitte an die Schadenabteilung mit der E-Mail-Adresse hma-schadenregulierung@hansemerkur.de.
Die Abfrage der Vorversicherung erfolgt unter Punkt 3 "Risikofragen". Hier kann die Vertrags- bzw. Versicherungsscheinnummer eingegeben werden. Das System erkennt den Kunden und legt den Vertrag unter der gleichen PNR an.
TT.MM.JJJJ - bitte Tage und Monate immer zweistellig und das Jahr vierstellig eingeben.
Nein. Eine Ausweitung über Hunde und Katzen hinaus ist aktuell nicht geplant.
Nein.
Fragen rund um das Thema Provision und Courtage richten Sie bitte an Ihre/-n Ansprechpartner/-in aus Abteilung P.
Nein.
Nein, es gibt keinen Mengenrabatt. Zwar können Sie über unseren Online-Antrag (OLA) mehrere Tiere versichern, aber für jedes Tier wird ein eigener Vertrag abgeschlossen – ohne Preisnachlass.
Nein.
Nein.
Nein, es gibt keine Nachlässe - auch nicht für die jährliche Zahlungsweise.
Nein.
Im Tarif Komfort sind besondere Erkrankungen / Diagnosen nicht mitversichert. Hierunter fallen einige rassespezifische Erkrankungen. Es sind im Tarif Komfort aber nicht automatisch alle rassespezifischen Erkrankungen ausgeschlossen, sondern nur diese, die in den Bedingungen genannt werden. In den Tarifen Premium und Premium plus gibt es für bestimmte rassespezische Erkrankungen (siehe besondere Erkrankungen / Diagnosen) Einschränkungen bezüglich der Wartezeiten und Höchstentschädigungen. Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen unter besondere Erkrankungen / Diagnosen.
Geben Sie die zu vermutende Schulterhöhe an. Ihr Kunde kann sich dazu an der Schulterhöhe des Muttertiers orientieren. Die Angabe der Schulterhöhe kann jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung geändert werden.
Eine Risikoprüfung wird vorgenommen
Nein. Für Vorabanfragen ist keine Risikoprüfung vorgesehen.
Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsfall in Abzug gebracht.
Gültigkeit für Hunde und Katzen:
Wir empfehlen Rechnungen, selbst wenn die SB noch nicht erreicht ist, einzureichen. Sobald die Summe der Rechnungsbeträge die Höhe der SB überschreitet, erfolgt eine entsprechende Erstattung.
Ja. Nutzen Sie hierfür gern das Änderungsblatt Tier-KV. Dies wird in Kürze im Vertriebsportal zur Verfügung gestellt. Es muss kein Änderungsantrag eingereicht werden. Ein Änderungsantrag hat den Nachteil, dass das neue Eintrittsalter gilt und somit auch der Beitrag höher ausfallen kann.
Alle Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: https://vertriebsportal.hansemerkur.de/service/kundenservice/die-neue-hansemerkur-serviceapp
Folgende Leistungen sind u. a. versichert:
Die vollständigen Leistungen entnehmen Sie bitte der Kundeninformation.
Nein. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Nein. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Ja. Wie genau diese angerechnet werden entnehmen Sie bitte den Übersichten zum Produkt- und Tarifwechsel. Die Dokumente finden Sie im Vertriebsportal beim Produkt Tier-OP unter Dokumente > Weitere Informationen.
Nein. Es wird das aktuelle Tieralter zugrunde gelegt.
Nein.
Nein. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Nein, diese sind laut Bedingungen ausgeschlossen:
Nicht versichert sind Operationen, die im Zusammenhang mit
a) einer Hunde- oder Katzenzucht (auch zuchthygienische Maßnahmen),
b) dem Fortpflanzungsprozess,
c) der Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit (auch zur Verhinderung immer wiederkehrender Scheinträchtigkeit) oder
d) physiologisch ablaufenden Geburten stehen.
Ein Kaiserschnitt stellt abweichend hierzu einen Versicherungsfall dar und wird von diesem Ausschluss nicht erfasst, wenn dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
Wir leisten im Tarif Premium plus im Anschluss an eine Operation auch für Goldakupunktur, Goldimplantation oder Golddrahtimplantation, wenn diese durch einen Tierarzt durchgeführt, angeordnet oder verschrieben werden. Für Prothesen und Implantate sowie Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation leisten wir bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR für alle Versicherungsfälle. Dieser maximale Erstattungsbetrag bezieht sich auf alle für das gleiche Tier geschlossenen Tier-Kranken- oder Tier-OP Versicherungsverträge bei uns.
Ja, minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops sind mitversichert.
Nein. Nicht versichert sind Operationen aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten, sofern Ihr Tier keine nachgewiesene Immunisierung hat: Hepatitis, Katzenleukose / Katzenleukämie, Katzenschnupfen, Leptospirose, Panleukopenie (Katzenseuche), Parvovirose, Staupe, Tollwut, Zwingerhusten.
Nein. Der Kunde kann in seinem Versicherungsschein den abgeschlossenen Tarif nachlesen.
Veräußerung durch einen Züchter
Voraussetzungen:
Scheidung bzw. Trennung
Innerhalb häuslicher Gemeinschaft
Bei Tod des VN
Dies wird in Kürze im Vertriebsportal zur Verfügung gestellt. Bis zur Bereitstellung erhalten Sie das Formular auf Anfrage. Bei Anfrage des Formulars teilen Sie uns bitte unbedingt den Grund für den VN-Wechsel mit.
Ja bitte reichen Sie hierfür entsprechend einen Antrag ein. Es gelten die neuen Annahmerichtlinien sowie das neue Eintrittsalter und die Risikofrage zum Gesundheitszustand des Tieres muss erneut beantwortet werden. Eine vereinfachte Umstellung in die neue Produktwelt ist nicht möglich.
Es besteht eine allgemeine Wartezeit von 1 Monat. Bei Unfällen bestehen keine Wartezeiten (ausgenommen bei besonderen Erkrankungen / Diagnosen). Des Weiteren besteht für besondere Erkrankungen /Diagnosen im Tarif Premium eine Wartezeit von 12 Monaten, im Tarif Premium plus von 6 Monaten. Es gibt zusätzliche Wartezeiten für Prothesen, Implantate, Goldakupunktur, Goldimplantation, Golddrahtimplantation von 12 Monaten (je nach versichertem Tarif).
Ja. Bitte entnehmen Sie diese den Übersichten zum Produkt- und Tarifwechsel im Vertriebsportal unter dem Produkt Tier-KV > Dokumente > Weitere Informationen.
Nein.
Nein.
Der Zahnbaustein kann in den Tarifvarianten Premium und Premium plus eingeschlossen werden.
Der Zahnbaustein kann bis zu einem Tieralter von 5 Jahren abgeschlossen werden.
Nein.