Altersvorsorgereform – Welche Änderungen 2027 gelten

Bestehende Riester-Verträge werden weiter gefördert!

Die Reform auf einen Blick

  • ZutreffendBeitragsorientierte Förderung ab 
    01. Januar 2027
  • ZutreffendErweiterter Kreis der Förderberechtigten
  • ZutreffendFlexibler im Ruhestand dank neuer Auszahlungsformen

Mit der Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wird die Riester-Rente weiterentwickelt. Ziel ist es, die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und attraktiver zu gestalten. Ab 2027 können mehr Menschen von staatlicher Förderung profitieren, die Förderregeln werden vereinfacht und neue Vorsorgeprodukte bieten bessere Chancen auf höhere Rendite. Außerdem werden die Möglichkeiten für die Auszahlung flexibler gestaltet. 

Kein akuter Handlungsbedarf bei bestehenden Riester-Verträgen

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderregelung fortgeführt werden. Bezogen auf die Gesamteinzahlungen und mit Berücksichtigung der steuerlichen Günstigerprüfung sind die Förderquoten in vielen Fällen fast gleich hoch. Ab 2027 besteht die Möglichkeit, aus einem bestehenden Riester-Vertrag in eines der neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte zu wechseln.

Wer ist förderberechtigt?

Eine wesentliche Neuerung der Reform ist, dass noch mehr Menschen von staatlicher Unterstützung für ihre private Altersvorsorge profitieren können. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die bisherigen Förderberechtigten und die neuen Zielgruppen, die künftig ebenfalls von den attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren können.

Schon heute profitieren zahlreiche Menschen von staatlicher Unterstützung beim Aufbau ihrer Altersvorsorge wie z.B.:

  • ZutreffendAngestellte
  • ZutreffendBeamte
  • ZutreffendMinijobber (ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht)
  • ZutreffendEltern während der Kindererziehungszeit
  • ZutreffendPflegende Angehörige
  • ZutreffendBezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld

Mit der Reform wird der Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge erweitert. Ab 2027 können auch folgende Personengruppen von den Fördermöglichkeiten profitieren:

  • ZutreffendSelbstständige und Freelancer
  • ZutreffendMitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Die neue beitragsorientierte Förderung

Künftig richten sich staatliche Zulagen allein nach den eingezahlten Beiträgen, unabhängig vom Einkommen. Voraussetzung ist ein jährlicher Mindestbeitrag von 120 EUR (10 EUR monatlich). Beiträge bis 1.800 EUR werden gefördert, insgesamt können jedoch bis zu 6.840 EUR eingezahlt werden. Bisherige Depotsparer profitieren nun durch günstige Steuerregelungen.

Weitere Fördermöglichkeiten

Kinderförderung

  • Zutreffend1 EUR je eingezahltem Euro, bis max. 300 EUR pro Kind/Jahr
  • ZutreffendVoll ausgeschöpft schon mit 25 EUR/Monat

Berufseinsteiger-Bonus

 

  • ZutreffendEinmaliger Bonus von 200 EUR zusätzlich zur Förderung
  • ZutreffendVoraussetzung: Vertragsabschluss vor dem vollendeten 25. Lebensjahr

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Förderbeispiele: So wirkt die neue Zulagenförderung in der Praxis

Die folgenden Beispiele veranschaulichen die neue Förderlogik anhand von drei Sparern in unterschiedlichen Lebenssituationen.

Lena, 22 Jahre, ledig

  • Jahreseinkommen: 25.000 EUR

  • keine Kinder

  • Beitrag: 40 EUR monatlich / 480 EUR jährlich

 Betrag pro Jahr
Gesamteinzahlung 690 EUR
Staatliche Grundzulage- 210 EUR
Steuerersparnis- 0 EUR
Nettoaufwand480 EUR

Förderquote

(bezogen auf die Gesamteinzahlung)
30 %

 

Hinzu kommt einmalig 200 EUR Berufseinsteiger-Bonus.

Malte, 33 Jahre, verheiratet

  • Jahreseinkommen: 50.000 EUR
  • zwei Kinder
  • Beitrag: 100 EUR monatlich / 1.200 EUR jährlich
 Betrag pro Jahr
Gesamteinzahlung 2.190 EUR
Staatliche Grundzulage- 390 EUR
Staatliche Kinderzulage- 600 EUR
Steuerersparnis- 0 EUR
Nettoaufwand1.200 EUR

Förderquote

(bezogen auf die Gesamteinzahlung)
45 %

Julia, 40 Jahre, ledig

  • Jahreseinkommen: 75.000 EUR
  • ein Kind
  • Beitrag: 135 EUR monatlich / 1.620 EUR jährlich
 Betrag pro Jahr
Gesamteinzahlung 2.415 EUR
Staatliche Grundzulage- 495 EUR
Staatliche Kinderzulage- 300 EUR
Steuerersparnis- 124 EUR
Nettoaufwand1.496 EUR

Förderquote

(bezogen auf die Gesamteinzahlung)
38 %
Die Ergebnisse dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Grundlage ist eine vereinfachte steuerliche Berechnung nach dem Einkommenssteuertarif 2026.

Produkte für jeden Bedarf

Künftig können Vorsorgesparer aus einem breiteren Produktportfolio wählen. Neben renditeorientierten Produkten ohne Garantien werden auch Varianten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie angeboten. Gefördert werden Fonds, ETFs, Anleihen und andere regulierte Kapitalmarktanlagen, während spekulative Anlageformen wie Kryptowährungen ausgeschlossen bleiben. 

Flexible Auszahlung und Steuervorteile für mehr Freiheit

Das neue Fördersystem bietet mehr Freiheiten im Ruhestand. Neben einer lebenslangen Rente sind auch flexible Auszahlungspläne möglich. Gleichzeitig profitieren Sparer von steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase und einer oft günstigeren Besteuerung im Alter.

  • Beginn der Auszahlung zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr möglich
  • Wahlweise lebenslange Rente oder flexibler Auszahlungsplan
    Auszahlungsplan

    Das angesparte Kapital kann im Rahmen eines Auszahlungsplans durch regelmäßige Entnahmen bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr ausgezahlt werden.

  • Zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnehmbar
  • Steuerfreie Kapitalerträge während der Ansparphase
  • Zusätzlicher Steuervorteil durch automatische Günstigerprüfung durch das Finanzamt
    Günstigerprüfung

    Bei der Berechnung der Sonderausgaben werden die geleisteten Beiträge und die staatliche Förderung insgesamt berücksichtigt. Sollte sich zu Gunsten des Sonderausgabenabzugs eine Differenz ergeben, wird dies dem Sparer gutgeschrieben.

  • Oft geringere Steuerbelastung im Ruhestand
    Steuersätze im Ruhestand

    Renten aus staatlich geförderten Beiträgen unterliegen zu 100 % der nachgelagerten Besteuerung mit persönlichem Einkommenssteuersatz, der zumeist niedriger ist als der persönliche Steuersatz im Erwerbsleben. Darüber hinausgehende Beiträge unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung, bei der nur die Erträge und nicht die Beiträge versteuert werden.

Mit einer Basisrente (Rürup-Rente) ist ein Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag mit der neuen Förderung nicht möglich. Das angesparte Kapital kann weder ausgezahlt noch in einen anderen Vertrag übertragen werden.

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