Ein Hundejahr sind sieben Menschenjahre, so eine bekannte Redewendung. Guter Krankenversicherungsschutz bewährt sich besonders im Alter. Aber im Gegensatz zur humanen Krankenversicherung müssen Vierbeiner immer wieder um ihren Krankenversicherungsschutz bangen. Nicht wenige Versicherer schützen ihre Kollektive durch Kündigungen von Verträgen von schadensauffälligen oder altersschwachen Tieren. Dann kann es heißen: „…ist es erforderlich, dass Beitragseinnahmen und Leistungen für Versicherungsschäden zueinander im Einklang stehen. Wir mussten feststellen, dass wir eine Weiterführung Deines Vertrages aufgrund der bisherigen Schadenhistorie gegenüber unserer Versichertengemeinschaft nicht rechtfertigen können.“ Was dem Grunde nach verständlich klingt, ist im Einzelfall eine Katastrophe für Tier sowie Frauchen und Herrchen. Denn die meist älteren Tiere können aufgrund ihres hohen Eintrittsalters nicht mehr bei einem Anbieter versichert werden.
Die HanseMerkur geht andere Wege: Wir verzichten ab Beginn auf das Kündigungsrecht im Schadenfall und ab dem vierten Versicherungsjahr sogar auf das ordentliche Kündigungsrecht. Damit stehen wir zu unserem Leistungsversprechen – ein Leben lang.