Die Voraussetzung für die Auszahlung der HanseMerkur-Beitragsrückerstattung (BRE) gilt nämlich als
erfüllt, wenn Rechnungen für ambulante und für zahnärztliche Behandlungen nicht zur Erstattung
eingereicht werden. Kosten für alle anderen Behandlungen (insbesondere Krankenhaus) schädigen
die BRE nicht. Zudem müssen die Beiträge pünktlich gezahlt werden und der Vertrag darf nicht
beendet sein. Auch Vorsorge ist trotz Beitragsrückerstattung möglich!
Unsere Versicherten in den Unisex-Tarifen (KVS, KVT und AZP) sowie in den Beihilfetarifen A20-A50
in der Bi- und Unisex-Variante haben die Möglichkeit unser Programm für Vorsorgeuntersuchungen
kostenlos in Anspruch zu nehmen. Diese Inanspruchnahme beeinflusst weder Selbstbehalt noch
Beitragsrückerstattung oder Pauschalerstattung.
Zusätzlich haben Versicherte im EKV2 (in Kombination zum KVS) und im EGO2 (in Kombination zum
AZP) die Möglichkeit einmal jährlich den Bluttest PanTum Detect® (ab Alter 18) und eine
Zahnprophylaxe bis 120 EUR kostenlos in Anspruch zu nehmen. Auch diese Inanspruchnahme
beeinflusst weder Selbstbehalt noch Beitragsrückerstattung oder Pauschalerstattung.
Einen umfassenden Überblick über die möglichen Vorsorgemaßnahmen in allen
Vollversicherungstarifen der HanseMerkur und die Regelungen zur erfolgsabhängigen
Beitragsrückerstattung erhalten Sie hier zum Download.