Ein Arbeitnehmer erhält bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit in der Regel 42 Tage den vollen Lohn von seinem Arbeitgeber gezahlt. Im Anschluss wird bei gesetzlich Krankenversicherten ein Krankengeld (70% vom Bruttogehalt, maximal 90% vom Nettogehalt) von der Krankenkasse gezahlt. Ist der Arbeitnehmer privat krankenversichert wird eine private Krankentagegeldversicherung benötigt. Im Regelfall wird das Krankentagegeld standardmäßig zu der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen.
Bei Selbstständigen (und Freiberuflern) sieht die Situation etwas anders aus. Selbstständige und freiberuflich tätige Personen erhalten keine automatische Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber. Sie sind selbst ihr Arbeitgeber und müssen im Zweifel auf ihre finanziellen Rücklagen zurückgreifen.
Um keine großen finanziellen Einbußen in Kauf nehmen zu müssen, arbeiten manche Selbstständige bei einer leichten Erkrankung weiter. Bei Selbstständigen liegt diesem Verhalten oft die Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz zugrunde. Das kann jedoch die Genesung beeinträchtigen.
Aus diesem Grund sollten Selbstständige besser mit der richtigen Versicherung vorsorgen.
Ein gesetzlich versicherter Selbstständiger zahlt in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Beitragssatz von 14% zuzüglich individuellem Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7%). Es kann zusätzlich ein Krankengeld analog einem Arbeitnehmer abgeschlossen werden gegen einen Zusatzbeitrag von 0,6%. Das Krankengeld im Krankheitsfall wird ab dem 43. Tag gezahlt und berechnet sich wie bei einem Arbeitnehmer. Aber Achtung: Maximal werden 120,75 EUR (2024) Tagegeld gezahlt, auch wenn das Einkommen höher sein sollte. Außerdem gilt in der Regel eine Bindefrist von bis zu 3 Jahre bei Abschluss eines Krankengeldes bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Stattdessen kann ein gesetzlich Krankenversicherter privat bedarfsgerechter vorsorgen mit einer Krankentagegeldversicherung.
Gleiches gilt für den privat versicherten Selbstständigen. Zu seiner Privaten Krankenversicherung ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung essenziell wichtig!
Leider gibt es immer wieder Selbstständige, die eine Private Krankenversicherung abschließen, aber die eine Krankentagegeldversicherung vergessen.
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