Das GKV- Beitragsstabilisierungsgesetz 2026

Entwicklung der GKV

  • noch teurer?
  • noch kalkulierbar?
  • noch verlässlich?

Selten war die Ausgangslage für die Private Krankenversicherung so interessant wie heute. Während die PKV mit langfristig kalkulierten Beiträgen, Alterungsrückstellungen und vertraglich garantierten Leistungen arbeitet, steht die gesetzliche Krankenversicherung vor einer massiven Finanzierungslücke. Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit prognostiziert bereits für 2027 ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro, das bis 2030 auf etwa 40 Milliarden Euro anwachsen könnte, wenn keine Gegenmaßnahmen erfolgen.

Die GKV steht vor ihrer größten Finanzierungsdebatte seit Jahren

Derzeit werden tiefgreifende Reformen diskutiert und teilweise bereits vorbereitet:

  • Begrenzung des Ausgabenwachstums
  • Anhebung von Beiträgen
  • stärkere Eigenbeteiligungen
  • Reform der Familienversicherung
  • höhere Belastung von Gutverdiener
  • stärkere Steuerung der Patientenströme durch Hausarztmodelle
  • Finanzierung versicherungsfremder Leistungen über Steuern statt Beiträge

Wie entwickelt sich die gesetzliche Krankenversicherung in den nächsten 10 oder 20 Jahren?

Diese Frage stellen sich viele gesetzlich Versicherte aktuell. Die meisten haben bereits in der Vergangenheit steigende Zusatz- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie steigende Sozialabgaben insgesamt erlebt. Die Sensibilität für das Thema Gesundheitskosten ist daher größer als jemals zuvor.

Eine private Krankenversicherung bietet Sicherheit!

Die wichtigsten Argumente für eine private Krankenversicherung sind neben den vertraglich zugesicherten hohen Leistungen die stabilen, bezahlbaren Beiträge.Aber spätestens seit den aktuellen politischen Diskussionen um die Finanzierung der GKV’n ist ein wichtiges Verkaufsargument dazu gekommen: Planungssicherheit.

Bei einem Wechsel von der GKV zur HanseMerkur macht der Kunde sich unabhängig von nicht kalkulierbaren politischen Entscheidungen in der Zukunft.

Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Änderungen

Vollversicherung

  • die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird außer der Reihe um 300 EUR im Monat (3.600 EUR p. d.) erhöht. Die jährlich stattfindende Erhöhung der BBG wird es noch zusätzlich geben. Das erhöht den Höchstbeitrag in der GKV noch einmal spürbar.
Jahr
BBG jährlichBBG monatlich
2023
59.850 €4.987,50 €
2024
62.100 €5.175,00 €
2025
66.150 €5.512,50 €
2026
69.750 €5.812,50 €
2027 (Prognose)
76.050 €6.337,50 €
  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, wie hoch das Einkommen eines Angestellten sein muss, damit er in die PKV wechseln kann. In den vergangenen Jahren wurden BBG und JAEG jeweils im Gleichklang erhöht. Geht man also davon aus, dass die geplante Erhöhung von 3.600 EUR auch bei der JAEG vorgenommen wird, ergibt sich für 2027 ein Wert von 81.000 EUR.
    Zusätzlich ist die standardmäßige jährliche Erhöhung der JAEG von der Lohnentwicklung abhängig. Im Jahr 2025 betrug die + 4,2%. Nimmt man diesen Prozentsatz als Grundlage für die Erhöhung der JAEG 2027, landet man bei einer jährlichen JAEG von 84.150 EUR, dabei ist die gesetzliche Rundungsregel berücksichtigt.
Jahr
JAEG jährlichJAEG monatlichVeränderung
2023
66.600 €5.550,00 €+3,5 %
2024
69.300 €5.775,00 €+4,1 %
2025
73.800 €6.150,00 €+6,5 %
2026
77.400 € 6.450,00 €+4,9 %
2027 (Prognose)
84.150 €7.012,50 €+8,7 %

Wichtig ist daher noch ein Wechsel in diesem Jahr, denn: Wer sich einmal privat vollversichert hat und dann mit seinem Einkommen unter die steigende JAEG rutscht, kann sich von der dann eintretenden Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben.

  • Ehepartner sollen im Rahmen der GKV-Familienversicherung einen Beitrag von 2,5% zahlen. Ausnahmen: es gibt Kinder unter 7 Jahre, Angehörige werden gepflegt, eine Erwerbsminderung liegt vor. Dieser Beitrag wird nach aktuellem Stand nicht arbeitgeberzuschussfähig sein, sprich der Angestellte wird ihn voll zahlen müssen.

Wichtiger Hinweis: Die genannten Reformvorschläge befinden sich noch im politischen
Verfahren. In Kundengesprächen sollte das klar kommuniziert werden.

Die aktuellen Reformdiskussionen sind kein Anlass für Angstkommunikation. Aber sie sind ein hervorragender Anlass für Aufklärung. Wer heute mit seinen Kunden über steigende Sozialabgaben, die Zukunft der GKV und die Gesundheitsversorgung spricht, führt keine Verkaufsgespräche, er führt Zukunftsgespräche.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Wenn durch die Erhöhung der JAEG das Einkommen des Arbeitnehmers unter dieser liegt, wird er kraft Gesetzes versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Für diesen Fall sieht § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ein besonderes Befreiungsrecht vor.

Der privat krankenversicherte Arbeitnehmer kann beantragen, von der neu entstandenen Versicherungspflicht befreit zu werden und seinen privaten Krankenversicherungsschutz fortzuführen.

  • Die Versicherungspflicht gilt ab Beginn des Jahres, in dem die höhere JAEG gilt. Die Frist für den Befreiungsantrag ist drei Monate. Der Antrag muss demnach spätestens Ende März einer GKV-Kasse vorgelegt werden.
  • Der Antrag kann bei einer beliebigen Krankenkasse, beispielsweise bei der ortsansässigen AOK gestellt werden.
  • Das Antragsformular stellt die HanseMerkur zur Verfügung.

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt immer so lange wie der Grund für die Befreiung vorliegt. In diesem Fall ist der Grund: „Unterschreiten der JAEG aufgrund der Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze“. Der Arbeitnehmer muss in den Folgejahren daher nicht mehr aktiv werden, wenn sein Einkommen weiter unterhalb der JAEG liegt, er bleibt weiterhin privat krankenversichert!