Im Online-Antrag (OLA) finden Sie die Werte Sie nach Eingabe der Kundendaten unter "Angaben zum Tier". Auch in den Antragsdokumenten aus dem OLA werden diese ausgewiesen. Bei Venus können Sie die Beiträge im Alter dem unverbindlichen Vorschlag entnehmen. Kunden können diese ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Die Beiträge werden zur Hauptfälligkeit nach dem 3., 5., 7. und 9. Geburtstag des Tieres angepasst. Bei Hunden finden maximal 3 Anpassungen, bei Katzen maximal 4 altersbedingte Anpassungen statt. Weitere altersbedingten Beitragsanpassungen werden während der Vertragslaufzeit nicht vorgenommen.
Nein. Die Altersanpassung ist bedingungsgemäß festgelegt.
Zudem hat der Kunde ohnehin nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres ein tägliches Kündigungsrecht.
Sie können die Beiträge für die Tier-Krankenversicherung in Venus berechnen und einen unverbindlichen Vorschlag erzeugen. Hier werden neben den wichtigsten Leistungen auch die Änderungen des Beitrags im Vertragsverlauf (Altersanpassung) aufgezeigt. Somit können Sie diese wichtige Information schnell und unkompliziert an Ihre Kunden, bzw. Interessenten weitergeben.
Nein.
Ausschließlich für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Diagnosen übernehmen wir die Kosten erst nach Ablauf der Wartezeit
Ja. Ausschließlich die in den Kundeninformationen genannten Erkrankungen / Diagnosen sind entweder nicht versichert (Tarif Komfort) oder haben eine besondere Wartezeit (Tarif Premium und Premium plus).
Es gelten folgende Regelungen:
Tarif Komfort: kein Versicherungsschutz,
Tarif Premium: 5.000,- EUR Höchstentschädigung, die für die gesamte Vertragslaufzeit gilt,
Tarif Premium plus: unbegrenzte Höchstentschädigung.
Im Tarif Komfort sind besondere Erkrankungen / Diagnosen nicht mitversichert. Deshalb gibt es hier auch keine besonderen Wartezeiten. Im Tarif Premium bestehen 12 Monate, im Tarif Premium plus 6 Monate Wartezeit.
Nein.
Einige Rassen tendieren zu höheren erwarteten Tierarztkosten. Das kann z. B. an der genetischen Disposition, den typischen Lebensumständen oder weiteren Einflussfaktoren liegen. Deswegen ist die Tierrasse bei fast allen Anbietern am Markt beitragsrelevant.
Nein. Sollte ein Kunde, bzw. Interessent Ihnen mitteilen, dass unser Produkt z. B. bei Check24 zu einem günstigeren Beitrag angeboten wird, so sind in der Regel bestimmte Voreingaben nicht identisch. Oft liegt es an der falschen Eingabe von z. B. Tieralter, Tierrasse und fehlendem Zahnbaustein.
Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht. Als Unfall gelten auch das Verschlucken von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen).
Diese finden Sie im Vertriebsportal und (sofern bestellbar) im Marketingportal jeweils unter Tier-Krankenversicherung.
Nein.
Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, der gemäß dem in Deutschland aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft pathologischen Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
Nein. Es sind nur die genannten besonderen Erkrankungen / Diagnosen ausgeschlossen.
Das Tier ist gesund, wenn
Hierzu zählen alle körperlichen sowie verhaltensbezogenen Auffälligkeiten, beispielsweise Atemnebengeräusche, Abweichungen im Gangbild oder Körperverhalten, Umfangsvermehrungen, Tumore, Allergien, Zahn- oder Kiefererkrankungen oder -schäden, Übergewicht, gestörtes Fressverhalten, ungewöhnlicher oder veränderter Schlafbedarf oder vermehrtes Kratzen.
Nein. Vorsorge und vorbeugende Behandlungen, z. B. Impfung oder Gesundheits-Check-up gelten nicht als akute Behandlung.
Nein.
Ja, es besteht eine Anzeigepflicht bei Änderung der Haltungsform.
Wohnungshaltung: Die Katze lebt ausschließlich in Innenräumen und hat keinen direkten Zugang zur Außenwelt, mit Ausnahme von gesicherten Balkonen.
Katzen, die im Rahmen der Wohnungshaltung ausschließlich mit Katzengeschirr und einer Leine im Freien spazieren geführt werden, gelten ebenfalls als in der Wohnung gehaltene Katzen.
Freigang (mit und ohne Freilaufgehege): Katzen haben Zugang zu einem gesicherten oder ungesicherten Freigelände ohne Beaufsichtigung (z. B. umzäunter Garten).
Der Kunde kann die Behandlungsrechnung über die ServiceApp oder unter Angabe seines/ihres Namens und der Versicherungsscheinnummer unter dem folgenden Link hochladen: https://www.hansemerkur.de/leistung-schaden/schadenmeldung/tier-op-tier-kv-behandlungsrechnung-einreichen.
Aus der Rechnung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
Wir benötigen eine Willenserklärung, dass wir als HanseMerkur direkt mit dem Tierarzt abrechnen dürfen:
Eine Abtretungserklärung ist nur für den aktuellen Leistungsfall gültig. Eine generelle, dauerhafte Hinterlegung der Abtretungserklärung ist nicht möglich. Die Abtretungserklärung senden Sie bitte an die Schadenabteilung mit der E-Mail-Adresse hma-schadenregulierung@hansemerkur.de.
Die Abfrage der Vorversicherung erfolgt unter Punkt 3 "Risikofragen". Hier kann die Vertrags- bzw. Versicherungsscheinnummer eingegeben werden. Das System erkennt den Kunden und legt den Vertrag unter der gleichen PNR an.
TT.MM.JJJJ - bitte Tage und Monate immer zweistellig und das Jahr vierstellig eingeben.
Nein. Eine Ausweitung über Hunde und Katzen hinaus ist aktuell nicht geplant.
Nein.
Fragen rund um das Thema Provision und Courtage richten Sie bitte an Ihre/-n Ansprechpartner/-in aus Abteilung P.
Nein.
Nein, es gibt keinen Mengenrabatt. Zwar können Sie über unseren Online-Antrag (OLA) mehrere Tiere versichern, aber für jedes Tier wird ein eigener Vertrag abgeschlossen – ohne Preisnachlass.
Nein.
Nein.
Nein, es gibt keine Nachlässe - auch nicht für die jährliche Zahlungsweise.
Nein.
Im Tarif Komfort sind besondere Erkrankungen / Diagnosen nicht mitversichert. Hierunter fallen einige rassespezifische Erkrankungen. Es sind im Tarif Komfort aber nicht automatisch alle rassespezifischen Erkrankungen ausgeschlossen, sondern nur diese, die in den Bedingungen genannt werden. In den Tarifen Premium und Premium plus gibt es für bestimmte rassespezifische Erkrankungen (siehe besondere Erkrankungen / Diagnosen) Einschränkungen bezüglich der Wartezeiten und Höchstentschädigungen. Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen unter besondere Erkrankungen / Diagnosen.
Geben Sie die zu vermutende Schulterhöhe an. Ihr Kunde kann sich dazu an der Schulterhöhe des Muttertiers orientieren. Die Angabe der Schulterhöhe kann jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung geändert werden.
Eine Risikoprüfung wird vorgenommen
Nein. Für Vorabanfragen ist keine Risikoprüfung vorgesehen.
Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsjahr in Abzug gebracht. Dabei ist es irrelevant, ob eine Operation, eine Zahnextraktion oder Behandlung stattgefunden hat. Die Selbstbeteiligung wird nur 1 Mal je Versicherungsjahr fällig.
Nein. Jeder Kunde kann die Vorsorge in den Tarifen Premium und Premium plus voll ausschöpfen ohne dass eine Selbstbeteiligung abgezogen wird.
Gültigkeit für Hunde und Katzen:
- mit SB: bis 8 Jahre
- ohne SB: bis 5 Jahre, Hunde der Risikoklasse E = bis 3 Jahre
Wir empfehlen Rechnungen, selbst wenn die SB noch nicht erreicht ist, einzureichen. Sobald die Summe der Rechnungsbeträge die Höhe der SB überschreitet, erfolgt eine entsprechende Erstattung.
Ja. Nutzen Sie hierfür gern das Änderungsblatt Tier-KV. Dies wird in Kürze im Vertriebsportal zur Verfügung gestellt. Es muss kein Änderungsantrag eingereicht werden. Ein Änderungsantrag hat den Nachteil, dass das neue Eintrittsalter gilt und somit auch der Beitrag höher ausfallen kann.
Alle Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: https://vertriebsportal.hansemerkur.de/service/kundenservice/die-neue-hansemerkur-serviceapp
Folgende Leistungen sind u. a. versichert:
Der Kunde muss die Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und die Schweigepflichtentbindungserklärung (wird direkt mit dem Versicherungsschein an den Kunden gesandt) unterschrieben zusammen mit den Rechnungen an folgende Kontaktdaten unseres Partners Roland Assistance einreichen:
Siehe auch Werbeblatt MS 269
Dieses Werbeblatt wird dem Kunden mit dem Versicherungsschein zugesandt.
Nein. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Nein. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Ja. Wie genau diese angerechnet werden entnehmen Sie bitte den Übersichten zum Produkt- und Tarifwechsel. Die Dokumente finden Sie im Vertriebsportal beim Produkt Tier-KV unter Dokumente > Weitere Informationen.
Nein. Es wird das aktuelle Tieralter zugrunde gelegt.
Nein.
Nein. Eine Bedingungsupdate-Garantie erfolgt nur im gleichen Produkt. Für die neuen Produkte 2026 muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Nein. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Nein, diese sind laut Bedingungen ausgeschlossen:
Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die im Zusammenhang mit
a) einer Hunde- oder Katzenzucht (auch zuchthygienische Maßnahmen),
b) dem Fortpflanzungsprozess,
c) der Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit (auch zur Verhinderung immer wiederkehrender Scheinträchtigkeit) oder
d) physiologisch ablaufenden Geburten stehen.
Ein Kaiserschnitt stellt abweichend hierzu einen Versicherungsfall dar und wird von diesem Ausschluss nicht erfasst, wenn dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
Wir leisten im Tarif Premium plus im Versicherungsfall auch für Goldakupunktur, Goldimplantation oder Golddrahtimplantation, wenn diese durch einen Tierarzt durchgeführt, angeordnet oder verschrieben werden. Für Prothesen und Implantate sowie Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation leisten wir bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR für alle Versicherungsfälle. Dieser maximale Erstattungsbetrag bezieht sich auf alle für das gleiche Tier geschlossenen Tier-Kranken- oder Tier-OP Versicherungsverträge bei uns. Des Weiteren besteht eine Wartezeit von 12 Monaten.
Diese sind ausschließlich über den Baustein Vorsorge Plus versichert.
Diese sind ausschließlich über den Baustein Vorsorge Plus versichert.
Ja, minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops sind mitversichert.
Ja dies ist im Rahmen der Vorsorgepauschale mitversichert (nur in den Tarif Premium und Premium plus).
Nein. Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten, sofern Ihr Tier keine nachgewiesene Immunisierung hat: Hepatitis, Katzenleukose / Katzenleukämie, Katzenschnupfen, Leptospirose, Panleukopenie (Katzenseuche), Parvovirose, Staupe, Tollwut, Zwingerhusten.
Nein. Der Kunde kann in seinem Versicherungsschein den abgeschlossenen Tarif nachlesen.
Veräußerung durch einen Züchter
Voraussetzungen:
Scheidung bzw. Trennung
Innerhalb häuslicher Gemeinschaft
Bei Tod des VN
Dies wird in Kürze im Vertriebsportal zur Verfügung gestellt. Bis zur Bereitstellung erhalten Sie das Formular auf Anfrage. Bei Anfrage des Formulars teilen Sie uns bitte unbedingt den Grund für den VN-Wechsel mit.
Ja bitte reichen Sie hierfür entsprechend einen Antrag ein. Es gelten die neuen Annahmerichtlinien sowie das neue Eintrittsalter und die Risikofrage zum Gesundheitszustand des Tieres muss erneut beantwortet werden. Eine vereinfachte Umstellung in die neue Produktwelt ist nicht möglich.
Nein. Eingereichte Rechnungen werden je nach Tarif bis zu einem Betrag von 100,- Euro je Versicherungsjahr beglichen.
Hierzu zählen ausschließlich folgende Leistungen:
Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.
Die Vorsorgepauschale gilt für das Versicherungsjahr, in Abhängigkeit vom tatsächlichen Versicherungsbeginn (z.B. 01.11.-01.11.) und nicht für das Kalenderjahr (01.01.-31.12.).
Nein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
Ja. Die chemische Kastration (z. B. Suprelorin-Chip) ist im Rahmen der Vorsorgepauschale mitversichert.
Ja. Es gilt eine allgemeine Wartezeit von 1 Monat ab Versicherungsbeginn.
Im Tarif Premium plus kann der Baustein Vorsorge Plus zugewählt werden. Neben weiteren zusätzlichen Leistungen erhöht sich die Pauschale auf insgesamt 250 EUR jährlich.
Zusätzlich zu den Leistungen der Vorsorgepauschale erstatten wir die Kosten auch für folgende Maßnahmen:
a) Zuchttauglichkeitsuntersuchungen (z. B. Früherkennung einer Ellenbogengelenksdysplasie mittels Röntgen),
b) Erstellung eines Body Condition Scores (BCS),
c) Verhaltenstherapie (z. B. bei Ängsten, Aggressionen),
d) Erstellung eines EU-Heimtierausweises,
e) Erstellung eines Gesundheitszeugnisses (z. B. für Reisen in Nicht-EU-Länder oder Teilnahme an Hundeschulen),
f) Vitamin- und Mineralstoffpräparate, sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden,
g) Diätfuttermittel, sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden,
h) Beruhigungsprodukte (z. B. Pheromon-Spray), sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden sowie
i) Pflegemittel (z. B. Wasch- und Reinigungsmittel, Shampoos, Zahnpasta, Lotionen), sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden.
Die Leistungen können bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 250 EUR je Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden.
Nein. Der Baustein Vorsorge Plus erhöht die Vorsorgepauschale um 150 EUR auf insgesamt 250 EUR jährlich.
Nein. Der Baustein Vorsorge Plus kann in der Tier-Krankenversicherung lediglich zum Tarif Premium plus zugewählt werden.
Nein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
Es besteht eine allgemeine Wartezeit von 1 Monat. Bei Unfällen bestehen keine Wartezeiten (ausgenommen bei besonderen Erkrankungen / Diagnosen). Des Weiteren besteht für besondere Erkrankungen /Diagnosen im Tarif Premium eine Wartezeit von 12 Monaten, im Tarif Premium plus von 6 Monaten. Es gibt zusätzliche Wartezeiten für Prothesen, Implantate, Goldakupunktur, Goldimplantation, Golddrahtimplantation von 12 Monaten (je nach versichertem Tarif).
Ja. Bitte entnehmen Sie diese den Übersichten zum Produkt- und Tarifwechsel im Vertriebsportal unter dem Produkt Tier-KV > Dokumente > Weitere Informationen.
Nein.
Nein.
Der Zahnbaustein kann in den Tarifvarianten Premium und Premium plus eingeschlossen werden.
Der Zahnbaustein kann bis zu einem Tieralter von 5 Jahren abgeschlossen werden.
Nein.