Nein. Leider können diese nicht einfach in einer Liste dargestellt werden.
Im Online-Antrag (OLA) finden Sie die Werte nach Eingabe der Kundendaten unter "Angaben zum Tier". Auch in den Antragsdokumenten aus dem OLA werden diese ausgewiesen. Im Beratungsnavigator sind die Werte am Ende des Kurzvorschlags dargestellt.
Die Beiträge werden zur Hauptfälligkeit nach dem 3., 5. und 7. Geburtstag des Tieres angepasst. Weitere Altersanpassungen werden während der Vertragslaufzeit nicht vorgenommen.
Nein. Die Altersanpassung ist bedingungsgemäß festgelegt.
Sie können die Beiträge für die Tier-Krankenversicherung im Beratungsnavigator berechnen und einen Kurzvorschlag erzeugen. Im Kurzvorschlag werden neben den wichtigsten Leistungen auch die Änderungen des Beitrags im Vertragsverlauf (Altersanpassung) aufgezeigt. Somit können Sie diese wichtige Information schnell und unkompliziert an Ihre Kunden bzw. Interessenten weitergeben.
Nein. Es besteht keine generelle Impfpflicht.
Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund bestimmter Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt.
"Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten, sofern Ihr Tier keine nachgewiesene Immunisierung hat:
(siehe Punkt 5.7 der Kundeninformation zu Premium und Premium plus)
Nein. Gemäß der Gesundheitsfragen ist das nicht möglich.
Nein. Für Hunde ist die Chip-/Tätowiernummer erforderlich. Bei Katzen reicht eine eindeutige Beschreibung aus.
Ein Mindestaufnahmealter gibt es nicht, d.h. Hunde oder Katzen können direkt nach der Geburt versichert werden. Für Hunde gilt eine Kennzeichnung durch Chip- oder Tätowierungsnummer als Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Das Höchstaufnahmealter liegt für Hunde und Katzen bei 8 Jahren. Diese Grenze gilt nur für einen Neuabschluss. Ist das Haustier bei der HanseMerkur erst einmal versichert, kann es bis zum Lebensende auch abgesichert bleiben. Somit gibt es kein Endalter.
Ja. Eine Angabe dazu ist bei Antragstellung nicht erforderlich. Wie alle anderen Hunde werden die Tiere entsprechend Ihrer Rasse tarifiert.
Ja, die Behandlung/Operation kann im Ausland durchgeführt werden.
Die Operation, Behandlung oder Diagnostik muss medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Hinweis: Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.
Wir rechnen gemäß der in Deutschland gültigen GOT für Tierärzte ab.
Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie Vereinbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, ausländische Honorarempfehlungen) sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig.
Siehe auch Kundeninformation Punkt 3.2 Vergütung des Tierarztes.
Ja. Medikamente sind versichert, sofern diese vom Tierarzt verschrieben werden und auf Grund einer Erkrankung, einer Fehlentwicklung, eines Unfalls oder einer Operation eingenommen werden müssen.
Nein.
Einige Rassen sind besonders gesund, andere Rassen tendieren hingegen zu höheren erwarteten Tierarztkosten. Das kann z. B. an der genetischen Disposition, den typischen Lebensumständen oder weiteren Einflussfaktoren liegen. Deswegen ist die Tierrasse bei fast allen Anbietern am Markt beitragsrelevant.
Die Definition laut Bedingungen lautet wie folgt: Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht. Siehe Punkt 2.2.2 in der Kundeninformation zu Premium und Premium plus.
Es gibt keinen "erweiterten Unfallbegriff" in der Tier-KV.
Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
Diese finden Sie zum einen im Vertriebsportal und zum anderen (sofern bestellbar) im Marketingportal jeweils unter Tier-Krankenversicherung.
Nein.
Für die folgenden Werbemittel zur Tier-KV können Sie bereits mit einem weiteren QR-Code auf Ihre Tier-KV-Landingpage verlinken:
- MS 260 Beratungsbroschüre Tier-OP und Tier-KV
- MS 264 Infoprospekt Tier-KV
- MV 824 Mailing Umstellung Tier-OP auf Tier-KV
- MV 825 Mailing Tier-OP und Tier-KV für Neukunden.
Diese ist im Vertriebsportal unter den Dokumenten zur Tier-KV abgelegt.
"Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, die gemäß des aktuellen und allgemein anerkannten Stands der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland pathologischen Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen." (Siehe Punkt 2.2.4 in der Kundeninformation zu Premium und Premium plus.)
Fehlentwicklungen, die vor Antragstellung nicht bekannt sind und erst während der Vertragslaufzeit auftreten, sind bis 5.000,- EUR während der gesamten Vertragslaufzeit versichert. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.
Nein. Sie gelten in Summe für alle Fehlentwicklungen während der gesamten Vertragslaufzeit.
Nein.
Das Tier ist gesund, wenn
keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist und
- keine akute Behandlung erfolgt und
- keine Operation oder Behandlung geplant oder angeraten ist und
- das Tier keine Symptome oder Vorschädigung einer bekannten oder unbekannten Ursache hat und
- keine angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenen anatomischen Fehlentwicklungen bekannt oder tierärztlich festgestellt sind, insbesondere keine Dysplasien, Behinderungen, Fehlbildungen oder anormalen Herzgeräusche.
Nein. Eingereichte Rechnungen werden bis zu einem Betrag von 100,- Euro je Versicherungsjahr beglichen.
Floh- und Zeckenvorsorge, Schutzimpfungen, geriatrisches Screening, Gesundheitschecks und alterstypische Vorsorgeuntersuchungen, Wurmkuren, Kürzen der Krallen, Entleerung der Analbeutel/-drüsen, Zahnpflege, Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur), Zahnsteinentfernung, Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation, Veterinärmedizinische Beratung wie z. B. Futtermittelberatung, Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung)
Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.
Die Gesundheitspauschale gilt für das Versicherungsjahr, in Abhängigkeit vom tatsächlichen Versicherungsbeginn (z.B. 01.11.-01.11.) und nicht für das Kalenderjahr (01.01.-31.12.).
Nein. Die SB wird nur bei Operationen, Behandlungen und Zahnbehandlungen (Zahnextraktion, Wurzelbehandlung inkl. notwendiger Zahnfüllungen und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien) in Abzug gebracht. Siehe 3.9 in den Bedingungen: "Wir erstatten Ihnen die Kosten für Vorsorge oder eine vorbeugende Behandlung nach Ziffer 2.3.1.3 bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 100 EUR je Versicherungsjahr. Es wird keine freiwillig vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht."
Ja. Er ist im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.
Ja, Vorsorgemaßnahmen unterliegen der allgemeinen Wartezeit (Kundeninformation, 10.1.1: "Wir vereinbaren eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn mit Ihnen.").
Ja. Eine Änderung der Haltungsform ist unverzüglich anzuzeigen. (Kundeninformation 6.3)
Ab Vertragsbeginn verzichtet die HanseMerkur auf die Kündigung im Schadenfall.
Innerhalb der ersten 3 Jahre ist aber eine ordentliche Kündigung zum Ablauf möglich.
Ab dem 4. Versicherungsjahr besteht für den Kunden vollständiger Kündigungsschutz.
Siehe IPID oder Leistungsübersicht Tier-KV - diese Dateien finden Sie im Vertriebsportal unter den Dokumenten zur Tier-KV.
Der Kunde kann die Behandlungsrechnung über die ServiceApp oder unter Angabe seines/ihres Namens und der Versicherungsscheinnummer unter dem folgenden Link hochladen: https://www.hansemerkur.de/leistung-schaden/schadenmeldung/tier-op-tier-kv-behandlungsrechnung-einreichen
Die Rechnung muss der Schadenabteilung innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsstellung eingereicht werden.
Laut Kundeninformation Tier-KV Premium und Premium plus 12.3.3 müssen folgende Angaben aus der Rechnung ersichtlich sein:
Wir benötigen eine Willenserklärung, dass wir als HanseMerkur direkt mit dem Tierarzt abrechnen dürfen:
- Formlos, oder per Abtretungserklärung
- die Schadenabteilung hat hierfür kein Formular oder Formbrief
Eine Abtretungserklärung ist nur für den aktuellen Leistungsfall gültig. Eine generelle, dauerhafte Hinterlegung der Abtretungserklärung ist nicht möglich. Die Abtretungserklärung senden Sie bitte an die Schadenabteilung mit der E-Mail-Adresse hma-schadenregulierung@hansemerkur.de.
Einen Marktvergleich mit 6 Wettbewerbern finden Sie im Vertriebsportal unter den Dokumenten zur Tier-KV.
Die Abfrage der Vorversicherung erfolgt unter Punkt 3 "Risikofragen". Hier kann die Vertrags- bzw. Versicherungsscheinnummer eingegeben werden. Das System erkennt den Kunden und legt den Vertrag unter der gleichen PNR an.
TT.MM.JJJJ - bitte Tage und Monate immer zweistellig und das Jahr vierstellig eingeben.
Diese ist im Vertriebsportal unter den Dokumenten zur Tier-KV abgelegt.
Nein. Eine Ausweitung über Hunde und Katzen hinaus ist aktuell nicht geplant.
Nein.
Fragen rund um das Thema Provision und Courtage richten Sie bitte an Ihre/-n Ansprechpartner/-in aus Abteilung P.
Nein.
Nein.
Nein.
Bei jährlicher Zahlung ist der Beitrag am günstigsten. Die halbjährliche und vierteljährliche Zahlungsweise haben einen höheren Zuschlag als die monatliche. Siehe hierzu bitte im Dokument "Hinweise zum Tarifbuch" für weitere Details.
Geben Sie die zu vermutende Schulterhöhe an. Ihr Kunde kann sich dazu an der Schulterhöhe des Muttertiers orientieren. Die Angabe der Schulterhöhe kann jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung geändert werden.
Nein.
Ja, eine Veränderung der Risikoklasse ist während der Vertragslaufzeit möglich. Durch eine Anpassung der Risikoklasse ändert sich auch der Beitrag. Kundeninformation Premium plus S. 23, 6.1.3 Beitragsänderung.
Laut Annahmerichtlinien können nur gesunde Tiere versichert werden. Eine Risikoprüfung ist nur in folgenden Fällen vorgesehen:
Bei Operationen und Zahnbehandlungen aus dem Zahn-Baustein wird die SB je Versicherungsfall, bei Behandlungen je Versicherungsjahr fällig.
Wir empfehlen Rechnungen, selbst wenn die SB noch nicht erreicht ist, einzureichen. Sobald die Summe der Rechnungsbeträge die Höhe der SB überschreitet, erfolgt eine entsprechende Erstattung.
Gültigkeit für Hunde und Katzen:
Ja. Nutzen Sie hierfür gern das Änderungsblatt Tier-KV. Es muss kein Änderungsantrag eingereicht werden. Ein Änderungsantrag hat den Nachteil, dass das neue Eintrittsalter gilt und somit auch der Beitrag höher ausfallen kann.
Ja, hier wird die Selbstbeteiligung für die Operation (je Versicherungsfall) und die Selbstbeteiligung für Allgemeine Behandlungen (je Versicherungsjahr) fällig.
Alle Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: https://vertriebsportal.hansemerkur.de/service/services-fuer-kunden/die-neue-hansemerkur-serviceapp-
Sie bzw. Ihr Kunde stellt einen Antrag auf eine Tier-Krankenversicherung. Die Vorversicherung und die Versicherungsscheinnummer sind bitte im OLA unter Punkt 3 "Risikofragen" anzugeben. Die Tier-OP Versicherung wird automatisch ab Beginn der Tier-Krankenversicherung beendet. Ein mögliches Guthaben aus der Tier-OP wird nicht mit der Tier-KV verrechnet, sondern dem Kunden erstattet. Die Tier-KV wird als Neuantrag angelegt und der Kunde hat den vereinbarten Beitrag zu entrichten.
Die Wartezeiten von der Tier-OP werden auf den OP-Schutz der Tier-KV angerechnet. Für einen genauen Überblick wann welche Wartezeiten wie angerechnet werden können Sie hier einsehen.
Nein. Das aktuelle Alter ist zu Grunde zu legen.
Ja. Wahrheitsgemäß nach aktuellem Stand.
Nein.
Nein. Tier-OP und Tier-KV sind eigenständige Produkte.
Die Tier-KV enthält den OP-Schutz. Ein Tier kann nicht gleichzeitig mit beiden Produkten parallel versichert sein.
Ja. Die Tier-OP ist dann ein neuer Vertrag, mit neuem Eintrittsalter und neu zu beantwortenden Gesundheitsfragen.
Nein, diese sind laut Bedingungen unter 5.6 ausgeschlossen: Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, ohne dass eine veterinärmedizinisch notwendige Operation erfolgt, die im Zusammenhang mit
Ein Kaiserschnitt, sofern dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist, stellt einen Versicherungsfall dar und wird von diesem Ausschluss nicht erfasst.
Goldakupunktur ist bedingungsgemäß unter 5.9 ausgeschlossen. "Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten: - Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation."
Goldimplantate sind bedingungsgemäß unter 5.9 ausgeschlossen. "Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten: - Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation."
Nein. Auch nicht im Rahmen der Gesundheitspauschale.
Nein. Diese sind bedingungsgemäß unter 5.9 ausgeschlossen. "Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten: Psychotherapeutische Behandlungen, Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltenstherapie."
Ja, bedingungsgemäß ist eine Operation auch versichert, wenn minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops angewandt werden. Siehe Kundeninformation Premium plus S. 15, 2.2.1
Ein Kaiserschnitt ist mitversichert, sofern dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
Ja, dies ist im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.
Nein. Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten, sofern Ihr Tier keine nachgewiesene Immunisierung hat: Hepatitis, Katzenleukose/Katzenleukämie, Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leptospirose, Panleukopenie (Katzenseuche), Parvovirose, Staupe, Tollwut und Zwingerhusten.
Nein. Der Kunde kann in seinem Versicherungsschein den abgeschlossenen Tarif nachlesen.
Ja, sofern die Erben des VN den Vertrag übernehmen.
Nein. Bedingungsgemäß endet der Vertrag nach Veräußerung. Dies gilt auch für Schenkungen. Siehe Punkt 10.2.6 in den Kundeninformationen Premium und Premium plus.
Nein. Die Wartezeit beginnt von vorne.
Die Wartezeit, d.h. die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und der ersten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen, beträgt in beiden Varianten, Premium und Premium plus, einen Monat. Die Wartezeit wird bei unfallbedingten Operationen und Behandlungen nicht berücksichtigt. Für Fehlentwicklungen, Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel beträgt die Wartezeit 12 Monate.
Der Kunde kann am 10.12.2023, 00:00 Uhr mit seinem Tier zum Tierarzt gehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Wartezeiten entfallen. Für einen genauen Überblick wann welche Wartezeiten wie angerechnet werden können Sie hier einsehen.
Nein.
Folgende Leistungen sind über den Zusatztarif Zahn mitversichert: Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien, Zahnextraktion, Wurzelbehandlung inklusive notwendiger Zahnfüllungen. Siehe Kundeninformation Premium plus S. 17, 2.3.2
Ja. Diese sind über die Gesundheitspauschale bis 100 EUR jährlich mitversichert.
Ja. Nutzen Sie hierfür gern das Änderungsblatt Tier-KV. Es muss kein Änderungsantrag eingereicht werden. Ein Änderungsantrag hat den Nachteil, dass das neue Eintrittsalter gilt und somit auch der Beitrag höher ausfallen kann.