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FAQs zur Tier-Krankenversicherung

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Altersanpassung

Gibt es eine generelle Formel zur überschlagsweisen Bestimmung der prozentualen Altersanpassung?

Nein. Leider können diese nicht einfach in einer Liste dargestellt werden.

Wo finde ich die Werte der Altersanpassung?

Im Online-Antrag (OLA) finden Sie die Werte Sie nach Eingabe der Kundendaten unter "Angaben zum Tier". Auch in den Antragsdokumenten aus dem OLA werden diese ausgewiesen. Im Beratungsnavigator sind die Werte am Ende des Kurzvorschlags dargestellt.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Altersanpassung?

Nein. Die Altersanpassung ist bedingungsgemäß festgelegt.

Angebotserstellung

Wie und wo kann ich ein Angebot für die Tier-Krankenversicherung erstellen?

Sie können die Beiträge für die Tier-Krankenversicherung im Beratungsnavigator berechnen und einen Kurzvorschlag erzeugen. Im Kurzvorschlag werden neben den wichtigsten Leistungen auch die Änderungen des Beitrags im Vertragsverlauf (Altersanpassung) aufgezeigt. Somit können Sie diese wichtige Information schnell und unkompliziert an Ihre Kunden, bzw. Interessenten weitergeben.

Bitte beachten Sie, dass ein vollständiger Antragsabschluss erst im 2. Quartal dieses Jahres möglich sein wird.


Annahmebedingungen

Besteht Impfpflicht?

Nein. Es besteht keine generelle Impfpflicht.
Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund bestimmter Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt.
"Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten, sofern Ihr Tier keine nachgewiesene Immunisierung hat:

  • Hepatitis,
  • Katzenleukose/Katzenleukämie,
  • Katzenschnupfen,
  • Katzenseuche,
  • Leptospirose,
  • Panleukopenie (Katzenseuche),
  • Parvovirose,
  • Staupe,
  • Tollwut,
  • Zwingerhusten."

(siehe Punkt 5.7 der Kundeninformation zu Premium und Premium plus)

Können Tiere mit kleineren Erkrankungen versichert werden?

Nein. Gemäß der Gesundheitsfragen ist das nicht möglich. 

Kann ein Foto eine fehlende Chip-/Tätowiernummer ersetzen?

Nein. Für Hunde ist die Chip-/Tätowiernummer erforderlich. Bei Katzen reicht eine eindeutige Beschreibung aus.

Gibt es ein Mindest- bzw. Höchstaufnahmealter? Gibt es ein Endalter?

Ein Mindestaufnahmealter gibt es nicht, d.h. Hunde oder Katzen können direkt nach der Geburt versichert werden. Für Hunde gilt eine Kennzeichnung durch Chip- oder Tätowierungsnummer als Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Das Höchstaufnahmealter liegt für Hunde und Katzen bei 8 Jahren. Diese Grenze gilt nur für einen Neuabschluss. Ist das Haustier bei der HanseMerkur erst einmal versichert, kann es bis zum Lebensende auch abgesichert bleiben. Somit gibt es kein Endalter.

Können Jagdhunde versichert werden?

Ja. Eine Angabe dazu ist bei Antragstellung nicht erforderlich. Wie alle anderen Hunde werden die Tiere entsprechend Ihrer Rasse tarifiert.

Ist geplant, die Tier-KV auf Pferde auszuweiten?

Nein. Eine Ausweitung über Hunde und Katzen hinaus ist aktuell nicht geplant.

Ausland

Kann die Behandlung/Operation eines Tieres bewusst im Ausland vorgenommen werden, um diese durch einen Spezialisten durchführen zu lassen?

Ja, die Behandlung/Operation kann im Ausland durchgeführt werden.
Die Operation, Behandlung oder Diagnostik muss medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Hinweis: Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.
Wir rechnen gemäß der in Deutschland gültigen GOT für Tierärzte ab.

Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie Vereinbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, ausländische Honorarempfehlungen) sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig. 
Siehe auch Kundeninformation Punkt 3.2 Vergütung des Tierarztes.

Beiträge

Gibt es eine Gesamt-Übersicht?

Nein.

Warum ergeben sich unterschiedliche Beiträge für verschiedene Hunde- bzw. Katzenrassen?

Einige Rassen sind besonders gesund, andere Rassen tendieren hingegen zu höheren erwarteten Tierarztkosten. Das kann z. B. an der genetischen Disposition, den typischen Lebensumständen oder weiteren Einflussfaktoren liegen. Deswegen ist die Tierrasse bei fast allen Anbietern am Markt beitragsrelevant.

Dokumente/Verkaufsunterlagen

Wo finde ich die Dokumente/Marketing-, bzw. Kundenbroschüren?

Diese finden Sie zum einen im Vertriebsportal und zum anderen (sofern bestellbar) im Marketingportal jeweils unter Tier-Krankenversicherung.

Gibt es die Kundeninformation in Papierform zu bestellen?

Nein.

Ist es möglich einen individuellen QR-Code einzubinden?

Das Einbinden eines individuellen QR-Codes ist aktuell nicht möglich.

Wo findet man die Präsentation des Webinars?

Diese ist im Vertriebsportal unter den Dokumenten zur Tier-KV abgelegt.

Fehlentwicklungen

Wie sind Fehlentwicklungen definiert?

"Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, die gemäß des aktuellen und allgemein anerkannten Stands der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland pathologischen Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen." (Siehe Punkt 2.2.4 in der Kundeninformation zu Premium und Premium plus.)

Wie werden Fehlentwicklungen bei der Gesundheit des Tieres bei Antragstellung berücksichtigt?

Fehlentwicklungen, die vor Antragstellung nicht bekannt sind und erst während der Vertragslaufzeit auftreten, sind bis 5.000,- EUR während der gesamten Vertragslaufzeit versichert. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.

Gelten die 5.000,- EUR je Fehlentwicklung?

Nein. Sie gelten in Summe für alle Fehlentwicklungen während der gesamten Vertragslaufzeit.

Gesundheitsfragen

Fallen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen unter angeratene Behandlungen?

Nein.

Wie gehe ich mit Unklarheiten bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen um?

Bei Unsicherheiten stellen Sie bitte eine Risikoanfrage an folgende Mailadresse: shuk-risikopruefung@hansemerkur.de.

Gesundheitspauschale

Werden die 100,- Euro Gesundheitspauschale ausgezahlt?

Nein. Eingereichte Rechnungen werden bis zu einem Betrag von 100,- Euro je Versicherungsjahr beglichen.

Was genau kann über die Gesundheitspauschale abgerechnet werden?

Floh- und Zeckenvorsorge, Schutzimpfungen, geriatrisches Screening, Gesundheitschecks und alterstypische Vorsorgeuntersuchungen, Wurmkuren, Kürzen der Krallen, Entleerung der Analbeutel/-drüsen, Zahnpflege, Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur), Zahnsteinentfernung, Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation, Veterinärmedizinische Beratung wie z. B. Futtermittelberatung, Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) 

Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.

Für welchen Jahresrhythmus wird diese gezahlt?

Die Gesundheitspauschale gilt für das Versicherungsjahr, in Abhängigkeit vom tatsächlichen Versicherungsbeginn (z.B. 01.11.-01.11.) und nicht für das Kalenderjahr (01.01.-31.12.).

Wird die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht?

Nein. Die SB wird nur bei Operationen, Behandlungen und Zahnbehandlungen (Zahnextraktion, Wurzelbehandlung inkl. notwendiger Zahnfüllungen und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien) in Abzug gebracht. Siehe 3.9 in den Bedingungen: "Wir erstatten Ihnen die Kosten für Vorsorge oder eine vorbeugende Behandlung nach Ziffer 2.3.1.3 bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 100 EUR je Versicherungsjahr. Es wird keine freiwillig vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht."

Fällt ein Kastrations-Chip unter die Gesundheitspauschale?

Ja. Er ist im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.

Besteht eine Wartezeit für die Gesundheitspauschale?

Ja, Vorsorgemaßnahmen unterliegen der allgemeinen Wartezeit (Kundeninformation, 10.1.1: "Wir vereinbaren eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn mit Ihnen."). 

Haltungsform

Muss eine geänderte Haltungsform bei der Katze angegeben werden (z. B. von Wohnungskatze zu Freigänger)?

Ja. Eine Änderung der Haltungsform ist unverzüglich anzuzeigen. (Kundeninformation 6.3)

Kündigung

Wie sind die Kündigungsregelungen seitens der HanseMerkur?

Ab Vertragsbeginn verzichtet die HanseMerkur auf die Kündigung im Schadenfall.
Innerhalb der ersten 3 Jahre ist aber eine ordentliche Kündigung zum Ablauf möglich.
Ab dem 4. Versicherungsjahr besteht für den Kunden vollständiger Kündigungsschutz.

Siehe IPID oder Leistungsübersicht Tier-KV - diese Dateien finden Sie im Vertriebsportal unter den Dokumenten zur Tier-KV.

Leads

Werden die Kosten für Leads zurückerstattet, wenn das Tier zu alt ist, um versichert zu werden?

Das Problem stellt sich nicht, da das Alter des Tiers im Auktionsportal angezeigt wird.

Leistungsabrechnung

Über welche Abteilung wird die Tier-KV abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt über die Abteilung SHUK-Schadenregulierung (SR).

Bis wann muss der Kunde die Rechnungen einreichen?

Die Rechnung muss der Schadenabteilung innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsstellung eingereicht werden. 

Wird die Tier-KV in die Rechnungs-App eingebunden?

Die Einbindung der Tier-KV in die Rechnungs-App wird aktuell geprüft.

Wie ist das Prozedere der direkten Abrechnung mit dem Tierarzt?

Wir benötigen eine Willenserklärung, dass wir als HanseMerkur direkt mit dem Tierarzt abrechnen dürfen: 
- Formlos, oder per Abtretungserklärung
- die Schadenabteilung hat hierfür kein Formular oder Formbrief

Marktvergleich

Gibt es einen Marktvergleich hinsichtlich der Kundeninformation bzw. Allgemeinen Versicherungsbedingungen?

Einen Marktvergleich mit 6 Wettbewerbern finden Sie im Vertriebsportal unter den Dokumenten zur Tier-KV. 

Online Abschluss (OLA)

Wo wird im OLA erfasst, dass der Kunde bereits eine Vorversicherung hat?

Die Abfrage der Vorversicherung erfolgt unter Punkt 3 "Risikofragen". Hier kann die Vertrags- bzw. Versicherungsscheinnummer eingegeben werden. Das System erkennt den Kunden und legt den Vertrag unter der gleichen PNR an.

In welchem Format muss das Geburtsdatum des Tieres angegeben werden?

TT.MM.JJJJ - bitte Tage und Monate immer zweistellig und das Jahr vierstellig eingeben.

Wie kann ich aus meiner E-Mail auf meinen Agentur-OLA verlinken?

Sie müssen hierzu bitte auf Ihre Agenturwebsite verlinken. Ein Verlinken direkt auf den OLA ist nicht möglich, da dann die Erstinformation fehlt.

Präsentation

Wo findet man die Präsentation des Webinars?

Diese ist im Vertriebsportal unter den Dokumenten zur Tier-KV abgelegt.

Provision & Courtage

An wen kann ich meine Fragen zur Provision und Courtage richten?

Fragen rund um das Thema Provision und Courtage richten Sie bitte an Ihre/-n Ansprechpartner/-in aus Abteilung P.

Rabatte

Gibt es generelle Rabattierungsmöglichkeiten?

Nein.

Gibt es Rabatte/Vorteile für Bestandskunden?

Nein.

Gibt es Gruppentarife für z.B. Rettungs- oder Jagdhunde?

Nein.

Gibt es einen Mitarbeiternachlass?

Ja. In Höhe von 20%. Geben Sie dazu bitte im Feld Vorversicherung den Hinweis "Haustarif" an. Somit wird der Antrag ausgesteuert und der Nachlass kann entsprechend in der Fachabteilung vergeben werden.

Gibt es Nachlässe bei bestimmten Zahlungsweisen?

Bei jährlicher Zahlung ist der Beitrag am günstigsten.  Die halbjährliche und vierteljährliche Zahlungsweise haben einen höheren Zuschlag als die monatliche. Siehe hierzu bitte im Dokument "Hinweise zum Tarifbuch" für weitere Details.

Rasseliste

Welche Schulterhöhe soll bei einem Mischling angegeben werden, wenn es sich um einen Welpen handelt und die Schulterhöhe für das ausgewachsene Tier noch unklar ist?

Geben Sie die zu vermutende Schulterhöhe an. Ihr Kunde kann sich dazu an der Schulterhöhe des Muttertiers orienteren. Die Angabe der Schulterhöhe kann jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung geändert werden. 

Gibt es eine Aufstellung in Dateiform?

Nein.

Risikoklassen

Werden die Risikoklassen während der Vertragslaufzeit geändert und dann beitragsrelevant?

Ja, eine Veränderung der Risikoklasse ist während der Vertragslaufzeit möglich. Durch eine Anpassung der Risikoklasse ändert sich auch der Beitrag. Kundeninformation Premium plus S. 23, 6.1.3 Beitragsänderung.

Risikoprüfung

Wann wird eine Risikoprüfung vorgenommen?

In folgenden Fällen wird eine Risikoprüfung vorgenommen:

  • wenn die Vorversicherung der Tier-OP oder Tier-Krankenversicherung vom Vorversicherer gekündigt wurde.
  • wenn der Versicherungsschutz durch den optionalen Baustein Zahn erweitert werden soll.
  • ein Upgrade von Premium auf Premium plus erfolgen soll.
  • ein Produktwechsel in die Tier-Krankenversicherung erfolgen soll.

Selbstbeteiligung

Wann wird die SB fällig?

Bei Operationen (auch beim Baustein Zahn) wird die SB je Schadenfall, bei Behandlungen je Versicherungsjahr fällig.

Müssen Rechnungen, auch wenn die Höhe der Rechnung die Selbstbeteiligung in Höhe von 250 EUR nicht übersteigt, eingereicht werden?

Wir empfehlen Rechnungen, selbst wenn die SB noch nicht erreicht ist, einzureichen. Sobald die Summe der Rechnungsbeträge die Höhe der SB überschreitet, erfolgt eine entsprechende Erstattung.

Wie ist das Höchstaufnahmealter mit/ohne SB?

Gültigkeit für Hunde und Katzen: 

  • mit SB: bis 8 Jahre
  • ohne SB: Premium = bis 5 Jahre / Premium plus = bis 3 Jahre
Wie verhält es sich mit der Selbstbeteiligung, wenn in einem Jahr eine Operation und eine Behandlung (ohne Operation) vorgenommen wird? Wird diese doppelt erhoben?

Ja, hier wird die Selbstbeteiligung für die Operation (je  Versicherungsfall) und die Selbstbeteiligung für Allgemeine  Behandlungen (je Versicherungsjahr) fällig. 

Umstellung von Tier-OP auf Tier-KV

Wie erfolgt die Umstellung über OLA?

Sie bzw. Ihr Kunde stellt einen Antrag auf eine Tier-Krankenversicherung. Die Vorversicherung und die Versicherungsscheinnummer sind bitte im OLA unter Punkt 3 "Risikofragen" anzugeben. Die Tier-OP Versicherung wird automatisch ab Beginn der Tier-Krankenversicherung beendet. Ein mögliches Guthaben aus der Tier-OP wird nicht mit der Tier-KV verrechnet, sondern dem Kunden erstattet. Die Tier-KV wird als Neuantrag angelegt und der Kunde hat den vereinbarten Beitrag zu entrichten.

Bestehen Rechte aus der Tier-OP fort?

Mit dem Wechsel von der Tier-OP auf die Tier-KV wird die Tier-OP storniert. Der Tier-KV-Vertrag ist ein neuer Vertrag und alle bisherigen Rechte aus der Tier-OP entfallen.

Gilt das ursprüngliche Eintrittsalter?

Nein. Das aktuelle Alter ist zu Grunde zu legen.

Müssen die Gesundheitsfragen erneut beantwortet werden?

Ja. Wahrheitsgemäß nach aktuellem Stand.

Gibt es einen Treuebonus?

Nein.

Kann ich die Tier-OP mit der Tier-KV kombinieren?

Nein. Tier-OP und Tier-KV sind eigenständige Produkte.
Die Tier-KV enthält den OP-Schutz. Ein Tier kann nicht gleichzeitig mit beiden Produkten parallel versichert sein.

Ist eine zentrale Umstellungsaktion vorgesehen?

Nein. Eine solche Aktion ist nicht geplant. Es steht Ihnen jedoch ein Mailing im Marketingportal (ehemals MDC) zur Verfügung , damit Sie Ihre Bestandskunden gezielt anschreiben können. Sie finden das Mailing im Marketingportal unter: Werbung > Mailings > Mailingübersicht > MV 824 Mailing Umstellung Tier-OP auf Tier-KV. 

Kann man auch eine Tier-KV auf Tier-OP umstellen?

Ja. Die Tier-OP ist dann ein neuer Vertrag, mit neuem Eintrittsalter und neu zu beantwortenden Gesundheitsfragen.

versicherte Leistungen und Ausschlüsse

Sind vorbeugende Untersuchungen bei einer Schwangerschaft des Tieres abgesichert?

Nein, diese sind laut Bedingungen unter 5.6 ausgeschlossen: Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, ohne dass eine veterinärmedizinisch notwendige Operation erfolgt, die im Zusammenhang mit

  • einer Hunde- oder Katzenzucht (auch zuchthygienische Maßnahmen),
  • dem Fortpflanzungsprozess,
  • der Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit,
  • der physiologisch ablaufenden Geburt stehen.

Ein Kaiserschnitt, sofern dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist, stellt einen Versicherungsfall dar und wird von diesem Ausschluss nicht erfasst.

Ist eine Goldakupunktur mitversichert?

Goldakupunktur ist bedingungsgemäß unter 5.9 ausgeschlossen. "Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten: - Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation."

Sind Goldimplantate mitversichert?

Goldimplantate sind bedingungsgemäß unter 5.9 ausgeschlossen. "Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten: - Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation."

Sind Zuchttauglichkeitsuntersuchungen mitversichert?

Nein. Auch nicht im Rahmen der Gesundheitspauschale.

Sind Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltenstherapien mitversichert?

Nein. Diese sind bedingungsgemäß unter 5.9 ausgeschlossen. Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten: -  Psychotherapeutische Behandlungen, Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltenstherapie."

Sind minimalinvasive Eingriffe mitversichert?

Ja, bedingungsgemäß ist eine Operation auch versichert, wenn minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops angewandt werden. Siehe Kundeninformation Premium plus S. 15, 2.2.1

Ist ein Kaiserschnitt mitversichert?

Ein Kaiserschnitt ist mitversichert, sofern dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.

Ist das Schneiden oder Kürzen von Krallen mitversichert?

Ja, dies ist im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.

Wartezeit

Entfällt die Wartezeit bei interner Umstellung von Tier-OP auf Tier-KV?

Nein. Die Wartezeit beginnt von vorne.

Wird die Vorversicherung einer Tier-KV bei einer anderen Gesellschaft auf die Wartezeit angerechnet?

Nein. Die Wartezeit beginnt von vorne.

Welche Wartezeiten gibt es?

Die Wartezeit, d.h. die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und der ersten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen, beträgt in beiden Varianten, Premium und Premium plus, einen Monat. Die Wartezeit wird bei unfallbedingten Operationen und Behandlungen nicht berücksichtigt. Für Fehlentwicklungen, Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel beträgt die Wartezeit 12 Monate.

Welpen

Sind Welpen einer Hündin automatisch für einen bestimmten Zeitraum mitversichert?

Nein.
Das gilt lediglich für die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Wertung

Unter welcher Sparte wird die Tier-KV gewertet?

Die Wertung erfolgt unter der Sparte Tier-KV. Die Tier-KV wird in der Vertrags- bzw. Versicherungsscheinnummer mit einem "C" geführt.

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