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Die EZ-Tarife

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Top Produkte für alle KV-Kunden

Für Gründer, Angestellte und Beamte

Die KV-Produkte der HanseMerkur können sich sehen lassen. Denn sie überzeugen mit einem umfassenden Leistungsportfolio auf dem modernsten Stand der Medizin, einer sehr flexiblen Tarifgestaltung und herausragenden Konditionen. Und das alles absolut verlässlich, wie Sie uns kennen, denn: Hand in Hand ist HanseMerkur.

Krankenversicherung für Selbstständige

KVS

Gut abgesichert mit dem Start Fit

Für den Start in die Selbstständigkeit bietet der Tarif KVS seit über 20 Jahren ein marktführendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Gesundheitsrabatt, wichtige Optionsrechte und eine herausragende Beitragsstabilität machen aus Start Fit ein attraktives Gesamtpaket.

KVT

Top Fit für anspruchsvolle Kunden

Ein umfangsreicher Leistungskatalog und ein überzeugender Preis zeichnen den Top Fit aus. Selbstständige, die einen umfassenden Hochleistungstarif wünschen, sind im Grundtarif KVT und seinen Modulen genau richtig aufgehoben.

Krankenversicherung für Angestellte

KVP

Advanced Fit – Die clevere Wahl für Angestellte

Die Zielgruppe der preissensiblen Angestellten kann im Tarif KVP preiswert und ohne Selbstbeteiligung ideal versichert werden. Bei Leistungsfreiheit wird eine garantierte Beitragsrückerstattung in Höhe von 1.000 EUR gezahlt.

KVP

Advanced Fit S - Voll versichert mit Advanced Fit zum kleinen Preis

Die Zielgruppe der preissensiblen Angestellten kann im Tarif KVP preiswert und ohne Selbstbeteiligung ideal versichert werden. Mit der Pauschalerstattung als Beitragsstundung bei Leistungsfreiheit werden die Beiträge sogar noch günstiger.

KVS

Smart Fit für preissensible Angestellte

Nicht immer wollen Angestellte den vollen Arbeitgeberzuschuss ausreizen. Für genau diese preissensible Zielgruppe bietet Smart Fit mit dem Tarif KVS ein attraktives und stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis.

AZP classic

Hohe Leistungen und günstiger Zahlbeitrag mit Best Fit S

Ein Tarif mit Leistungen auch über GOÄ/GOZ und ein niedriger Zahlbeitrag bei Leistungsfreiheit – die Pauschalerstattung als Beitragsstundung des Grundtarifs AZP in seiner Classic-Variante macht es möglich. Seit 1999 einzigartig am deutschen Markt!

AZP garant BRE

Best Fit mit höchster garantierter Beitragsrückerstattung

Anspruchsvolle Angestellte, die sich bei Leistungsfreiheit über die höchste garantierte Beitragsrückerstattung im Folgejahr freuen, sind mit dem Best Fit im wahrsten Sinn des Wortes bestens beraten.

Krankenversicherung für Beamte, Kinder und Studenten

für Beamte

Die Zielgruppe der Beamten und Beamtenanwärter benötigt speziellen Versicherungsschutz, passgenau auf das persönliche Anforderungsprofil zugeschnitten.

für Kinder

Auch für die Kleinsten das volle Programm: Kinder können im Kids Fit auch ohne Selbstbeteiligung, schon ab Geburt und sogar allein versichert werden.

für Studenten

Durch den Beginn des Studiums plötzlich wieder gesetzlich versichert? Nicht mit dem passenden Angebot für Studierende.

Die HanseMerkur bietet ein am deutschen Markt einmaliges Konzept zur Beitragssicherung im Alter: Der Beitragsentlastungsbaustein BEN reduziert den Zahlbeitrag im Alter um einen festen Betrag. Mit dem Tarifmodul SBE wird der vereinbarte Selbstbehalt ab dem 65. Lebensjahr bis auf 0 EUR reduziert.

  • Ohne Risikoprüfung.
  • Arbeitgeberzuschussfähig und steuerlich absetzbar.
  • Leistung ist steuerfrei.
Beitragssicherungskonzept
Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung für Angestellte
Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze für ein Jahr.

Als Angestellter können Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Gehalt inklusive Sonderzahlungen für mindestens ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Wenn Sie diese Bedingung erfüllen, steht Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung offen.

Wie hoch ist die Gehaltsgrenze?

Jährliche Anpassung der Versicherungspflichtgrenze.

Die Versicherungspflichtgrenze ist eine Größe, die in der Sozialversicherung eine wesentliche Rolle spielt. Durch sie wird bestimmt, ab wann ein Angestellter nicht mehr zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet ist. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2024 liegt die Gehaltsgrenze bei 69.300 EUR brutto.

Zur Ermittlung wird das Bruttojahresgehalt zugrunde gelegt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie weitere Zuschläge werden hinzuaddiert. Falls ein monatliches Entgelt vereinbart ist, wird das Zwölffache des letzten vereinbarten Entgelts verwendet.

Was ist bei einem Wechsel zu beachten?

Aufnahmebescheinigung, Kündigungsfrist, Wartezeiten.

Wenn Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchten, sollten Sie zunächst das formale Antragsverfahren der privaten Versicherung durchlaufen.

Nachdem das Antragsverfahren abgeschlossen ist und Sie von der HanseMerkur eine Aufnahmebestätigung zur privaten Krankenversicherung für Angestellte erhalten haben, können Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen. Dabei sind die Kündigungsfristen zu beachten. Die Frist beträgt dann 2 Monate zum Monatsende. Sollte Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben oder den bestehenden erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Bei Eintritt in die private Krankenversicherung gibt es sogenannte Wartezeiten, in denen Sie zunächst keine Leistungen in Anspruch nehmen können. Generell liegen diese bei 3 Monaten, bei Zahngesundheit bei bis zu 8 Monaten. Die Wartezeit gilt jedoch nicht bei Unfällen oder ansteckenden Infektionskrankheiten. Eine vorherige Mitgliedschaft in einer privaten oder gesetzlichen Versicherung, die ununterbrochen war, wird auf die Wartezeit angerechnet.

Welchen Anteil übernimmt der Arbeitgeber?

Mindestens die Hälfte, höchstens die Hälfte des maximalen Beitrag in der gesetzlichen Versicherung.

Der Arbeitgeber beteiligt sich auch an Ihrem Krankenversicherungsbeitrag, wenn Sie von der gesetzlichen in die private Versicherung gewechselt sind. Er gibt den Zuschuss in Form einer steuerfreien Zuzahlung, jedoch nicht mehr als den maximalen Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser maximale Arbeitgeberanteil errechnet sich aus

  • der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2024 von 5.175 EUR/Monat und
  • dem allgemeinen Beitragssatz der GKV

Damit beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss für das Jahr 2024 zur privaten Krankenversicherung 421,76 EUR/Monat.

Auch zu Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss. Hier gilt dieselbe Regelung wie in der Krankenversicherung: Die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags, jedoch nicht mehr als der maximale Zuschuss von 87,98 EUR/Monat für 2024, wird von Ihrem Arbeitgeber gezahlt.

Wie sichere ich mich im Alter ab, wenn ich Rente erhalte?

Alterungsrückstellung, Erstattung der Selbstbeteiligung und Reduzierung des Beitrags.

In der privaten Krankenversicherung für Angestellte gibt es verschiedene Mechanismen, die sicherstellen, dass die Beiträge auch im Alter noch bezahlbar sind. Die Alterungsrückstellung wird aus einem Teil der Beitragseinnahmen gebildet. Dafür werden Rücklagen angespart, die ausschließlich dazu dienen, die Beiträge im Alter niedrig zu halten. Bei der HanseMerkur zeichneten sich die Tarife in den letzten Jahren durch überdurchschnittliche Beitragsstabilität aus.

Was ist mit der Erstbehandlung durch einen Primärarzt gemeint?

Ein Ansprechpartner für alle Gesundheitsfragen.

Für den Tarif Business Fit gilt:

Das Primärarztprinzip bedeutet, dass Sie einen Ansprechpartner haben, an den Sie sich in allen Gesundheitsfragen zuerst wenden. In der Regel ist das Ihr Hausarzt. Meist kennt er Sie schon seit Jahren und kann Sie in vielen Fällen ausreichend behandeln oder beraten. Wenn ein Facharzt hinzugezogen werden soll, stellt er Ihnen eine Überweisung aus.

Behandlungskosten werden zu 100 % von der HanseMerkur getragen, wenn die Erstbehandlung durch Ihren Primärarzt erfolgt. Sollten Sie sich zunächst an einen Facharzt wenden, dann werden die Kosten zu 80 % getragen. Wenn Sie allerdings im Anschluss wegen der gleichen Erkrankung den Primärarzt aufsuchen, dann gilt das Primärarztprinzip als erfüllt und Sie erhalten insgesamt 100 % Erstattung. In der privaten Krankenversicherung für Angestellte gilt das Primärarztprinzip übrigens nur bei ambulanten Behandlungen.

In den Tarifen Pro Fit Plus und Best Fit gilt das Primärarztprinzip nicht.

Was sind die Beitragsrückerstattungen?

Ihr Vorteil, wenn Sie selten zum Arzt gehen.

Wenn Sie selten krank sind, können Sie von der Beitragsrückerstattung bzw. Pauschalerstattung profitieren.

Für den Tarif Pro Fit plus gilt:
Sie erhalten von Anfang an eine Pauschalerstattung. D. h. auf den Beitrag zum Grundtarif AZP werden nur 50 % des Beitrags fällig. Erst im Leistungsfall muss der reguläre Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden.

Für den Tarif Best Fit gilt:
Sie erhalten eine garantierte Beitragsrückerstattung in Höhe von 6 Monatsbeiträgen des Grundtarifs AZP – bereits nach einem Jahr Leistungsfreiheit.

Für den Tarif Business Fit gilt:
Die HanseMerkur legt jedes Jahr einen Betrag fest, der Ihnen zurückgezahlt wird, wenn Sie im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen für ambulante oder zahnärztliche Behandlungen in Anspruch genommen haben. Die jährliche Ermittlung des Erstattungsbetrags ist überschussabhängig und basiert auf dem Geschäftsergebnis. Folgende Regelung zur Beitragsrückerstattung gilt aktuell, wenn Sie keine Leistungen zur Abrechnung einreichen:

  • 200 EUR nach 1 leistungsfreien Jahr
  • 300 EUR nach 2 leistungsfreien Jahren
  • 400 EUR nach 3 leistungsfreien Jahren
  • 500 EUR nach 4 leistungsfreien Jahren

Auch bei Tarifen für Kinder und Jugendliche gibt es eine Beitragsrückerstattung. Hier gelten jeweils 50 % der angegebenen Beträge.

Tipp: Wenn Sie doch wegen einer Kleinigkeit zum Arzt müssen, aber auf die Erstattung nicht verzichten möchten, reichen Sie die Rechnung nicht ein. Dies führt langfristig zu stabileren Beiträgen. Damit genießen Sie die umfangreichen Leistungen der privaten Krankenversicherung für Angestellte und haben gleichzeitig mehr Planungssicherheit.

Wie hoch ist die maximale Kostenerstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie?

Die Höhe ist abhängig von der Versicherungsdauer.

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie werden 80 % der Kosten übernommen. Auch gilt eine Leistungsstaffel, die die maximale Kostenerstattung begrenzt. Der maximale Betrag, den die private Krankenversicherung für Angestellte übernimmt, ist abhängig von der Versicherungsdauer und vom ausgewählten Tarif und staffelt sich wie folgt:

Kostenerstattung  Tarife Pro Fit plus/Best Fit

  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 1.600 EUR.
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 3.200 EUR.
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 6.400 EUR.
  • Höchstsatz ab dem 7. Versicherungsjahr, pro Jahr: unbegrenzt.

Kostenerstattung  Tarif Business Fit

  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 600 EUR.
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 1.200 EUR.
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 2.400 EUR.
  • Höchstsatz, der ab dem 7. Versicherungsjahr übernommen wird, pro Jahr: 4.000 EUR.

Sind Zahnersatz und Kieferorthopädie aufgrund eines Unfalls erforderlich, der nach der Policierung eingetreten ist, entfallen die Höchstsätze für den jeweiligen Versicherungsfall.

Werden Leistungen oberhalb der amtlichen Gebührenordnungen erstattet?

In den Tarifen Best Fit S und Best Fit.

Ärzte und Zahnärzte rechnen in Deutschland nach den amtlichen Gebührenordnungen (GOÄ und GOZ) ab, die für ärztliche Leistungen Höchstsätze vorsehen. Bei der Leistungsabrechnung richtet sich die HanseMerkur ebenfalls nach den Regeln dieser Gebührenordnungen. In den Tarifen Best Fit S und Best Fit erstatten wir Ihre Auslagen aber auch oberhalb der in den Gebührenordnungen genannten Höchstsätze – ambulant, beim Zahnarzt oder im Krankenhaus.

Fragen und Antworten zur Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler
Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen.

Als Selbstständiger, Gründer oder Freiberufler haben Sie die Wahl, ob Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein möchten oder sich einer privaten Krankenversicherung anschließen wollen.

Wenn Sie schon selbstständig sind und die Versicherung wechseln möchten, sollten Sie beachten, dass Sie sich zunächst die Aufnahmebescheinigung der HanseMerkur sichern. Danach gilt es, Kündigungsfristen und Wartezeiten zu beachten.

Wenn Sie eine Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit planen, sollten Sie dies rechtzeitig bei der gesetzlichen Krankenkasse anzeigen. Wenn Sie austreten möchten, können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler wechseln.

Wie hoch ist die Gehaltsgrenze?

Keine Gehaltsgrenze für den Wechsel.

Anders als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen Sie als Selbstständiger keine Gehaltsgrenze beachten, um von der gesetzlichen Krankenkasse in die günstige private Krankenversicherung zu wechseln.

Was ist bei einem Wechsel zu beachten?

Aufnahmebescheinigung abwarten, Kündigungsfrist einhalten, Wartezeiten beachten.

Für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung für Selbstständige benötigen Sie zunächst die Antragsunterlagen Ihrer neuen Versicherung. Erst wenn das Antragsverfahren und die Gesundheitsprüfung abgeschlossen sind und Sie die Aufnahmebestätigung erhalten haben, sollten Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Keinesfalls sollten Sie dies vorher tun, da Sie ansonsten riskieren, eine Lücke im Versicherungsschutz zu haben.

Bei der Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung müssen Sie die entsprechenden Fristen beachten. Danach haben Sie eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn der Versicherer erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bestehenden erhöht.

Wenn Sie in eine private Krankenversicherung eintreten, gibt es sogenannte Wartezeiten. In diesem Zeitraum können Sie keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Normalerweise liegen die Wartezeiten bei 3 Monaten; bei Zahngesundheit können sie bis zu 8 Monate betragen. Ausnahmen davon sind Leistungen aufgrund von Infektionskrankheiten oder Unfällen. Außerdem wird Ihnen die vorherige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angerechnet, insofern sie ununterbrochen war.

Wer übernimmt den Arbeitgeberanteil?

Kein Arbeitgeberzuschuss mit Ausnahme der Künstlersozialkasse.

In einem Angestelltenverhältnis muss sich der Arbeitgeber an Ihrem Krankenversicherungsbeitrag beteiligen. Allerdings sind Sie als Selbstständiger, Gründer oder Freiberufler Ihr eigener Chef, weshalb Sie keine Zuschüsse erhalten. In den meisten Berufsfeldern müssen Sie daher den vollen Beitrag zur Krankenversicherung selbst tragen.

Eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse. Sie sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung einen ähnlichen Schutz wie angestellte Arbeitnehmer genießen. Die Künstlersozialkasse ist selbst kein Leistungsträger, sondern stockt Ihre Sozialversicherungsbeiträge wie ein Arbeitgeber zu 50 % auf. Dies gilt auch für die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige. Die Regelung ist hierbei die gleiche, die auch für den Arbeitgeberzuschuss zugrunde gelegt wird.

Wie sichere ich mich im Alter ab, wenn ich Rente erhalte?

Alterungsrückstellung, wegfallende Selbstbeteiligung und Beitragsreduzierung.

Damit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter bezahlbar bleiben, setzt die HanseMerkur eine sogenannte Alterungsrückstellung ein. Diese wird aus Beitragseinnahmen gebildet. Es werden in den frühen Jahren der Versicherung, also während Ihrer Selbstständigkeit, etwas höhere Beiträge angesetzt, als sie den tatsächlichen Versorgungskosten entsprechen. Die Rücklagen werden verzinslich angespart und dafür genutzt, um Ihnen geringere Beiträge im Alter anzubieten.

Was ist mit Behandlung durch einen sogenannten Primärarzt gemeint?

Ihr erster Ansprechpartner in allen Fällen.

Bei ambulanten Behandlungen gilt das sogenannte Primärarztprinzip. In diesem Fall haben Sie einen Ansprechpartner, an den Sie sich in Gesundheitsfragen zuerst wenden. In der Regel ist das Ihr Hausarzt, da er Sie schon lange kennt. In vielen Fällen kann er Sie ausreichend behandeln oder beraten. Als Primärärzte im Sinne des Prinzips gelten Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. praktische Ärzte, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, Fachärzte für Frauenheilkunde (Gynäkologen), Augenheilkunde sowie Kinderheilkunde.

Ihr Primärarzt entscheidet, ob ein Facharzt hinzugezogen werden soll. Die Behandlungskosten trägt die HanseMerkur vollständig, wenn der Primärarzt die Erstbehandlung übernommen hat. Entscheiden Sie sich dafür, direkt einen Facharzt zu konsultieren, dann übernimmt die HanseMerkur die Kosten zu 80 %. Wenden Sie sich während dieser Behandlung auch an Ihren Primärarzt, übernimmt die HanseMerkur ab diesem Zeitpunkt eventuell folgende Facharztbesuche zu 100 %.

Was sind die Beitragsrückerstattungen?

Anspruch bei selten in Anspruch genommenen Leistungen.

Die HanseMerkur bestimmt in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige jedes Jahr einen Betrag für die Beitragsrückerstattungen. Dieser wird auf Basis des Geschäftsergebnisses kalkuliert und ist überschussabhängig. Der festgelegte Betrag ist daher für alle Tarife gleich und unabhängig von dem gewählten Selbstbehalt. Zudem erhalten Sie einen Gesundheitsrabatt von 10 % auf den Beitrag Ihres Tarifes, wenn Ihre Werte bei regelmäßigen Gesundheits-Checks im Normbereich liegen.

Folgende Regelung zur Beitragsrückerstattung gilt aktuell, wenn Sie keine Leistungen zur Abrechnung einreichen:

  • 200 EUR nach 1 leistungsfreien Jahr
  • 300 EUR nach 2 leistungsfreien Jahren
  • 400 EUR nach 3 leistungsfreien Jahren
  • 500 EUR nach 4 leistungsfreien Jahren

Von der Beitragsrückerstattung können Sie profitieren, wenn Sie selten krank sind. Dies gilt als erfüllt, wenn Sie im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen für eine zahnärztliche oder ambulante Behandlung in Anspruch genommen haben.

Erfahren Sie mehr über Beitragsrückerstattungen und Vorsorgeprogramme im Service-Bereich.

Tipp: Wenn Sie die Rückerstattung nutzen möchten, aber dennoch wegen einer Kleinigkeit den Rat eines Arztes benötigen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Arztrechnung nicht einzureichen. Langfristig führt dies zu einer stabileren Kalkulationsgrundlage und somit zu stabileren Beiträgen. Somit profitieren Sie von der Behandlung als Privatpatient, haben aber gleichzeitig selbst mehr Planungssicherheit.

In welcher Höhe werden Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie übernommen?

Die maximale Kostenerstattung ist begrenzt und abhängig von der Versicherungsdauer.

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie werden Kosten in Höhe von 80 % übernommen. Ferner gelten sogenannte Leistungsstaffeln, die die maximale Kostenerstattung begrenzen. Dieser maximale Betrag, den die private Krankenversicherung für Selbstständige übernimmt, ist abhängig von der Versicherungsdauer und vom ausgewählten Tarif und staffelt sich wie folgt:

Kostenerstattung - Tarif Start Fit

  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 600 EUR.
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 1.200 EUR.
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 2.400 EUR.
  • Höchstsatz, der ab dem 7. Versicherungsjahr übernommen wird, pro Jahr: 4.000 EUR.

Kostenerstattung - Tarif Top Fit

  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 1.600 EUR.
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 3.200 EUR.
  • Höchstsatz, der bis zum Ende des 6. Versicherungsjahres insgesamt übernommen wird: 6.400 EUR.
  • Höchstsatz, der ab dem 7. Versicherungsjahr übernommen wird, pro Jahr: unbegrenzt.

Wenn aufgrund eines Unfalls Zahnersatz oder Kieferorthopädie erforderlich sind, entfallen die Höchstsätze für den jeweiligen Versicherungsfall.

Fragen und Antworten Private Krankenversicherung für Beamte

Wer sollte eine private Krankenversicherung abschließen?

Den Vorteil der Beihilfe nicht verschenken.

Als Beamter, Anwärter oder Referendar können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. In der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die Krankenkasse ebenso die Kosten der Behandlung. Allerdings berechnen sich Ihre Beiträge nach Ihrem Einkommen und Sie müssen diese in vollem Umfang selbst tragen. Anders als bei Angestellten erhalten Sie keinen Arbeitgeberzuschuss. Der finanzielle Vorteil der Beihilfe wird dadurch deutlich geschmälert, wenn nicht sogar aufgehoben.

Darüber hinaus erhalten Sie mit einer gesetzlichen Krankenversicherung nur die entsprechenden Kassenleistungen. Mit der privaten Krankenversicherung für Beamte genießen Sie die garantierten Leistungen als Privatpatient. Wo dabei die Schwerpunkte liegen, entscheiden Sie selbst. Mit den angebotenen Optionen können Sie sich Ihre Krankenversicherung zusammenstellen, wie es Ihren Wünschen und Ihrer Lebensplanung entspricht.

Welche Vorteile bietet Ihnen die private Krankenversicherung?

Umfangreiche Leistungen nach Ihren Wünschen.

Damit in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Menschen versorgt werden können, sind die Leistungen eingeschränkt. Persönliche Anpassungen vorzunehmen ist in diesem Rahmen nicht möglich; hier sind Sie auf Zusatzversicherungen angewiesen.

Bei einer privaten Krankenversicherung für Beamte stehen Ihnen alle Leistungen aus einer Hand zur Verfügung. Diese können Sie im Umfang so gestalten, wie Sie es wünschen, und Schwerpunkte setzen. Sie genießen die Behandlung als Privatpatient mit kürzeren Wartezeiten und höheren Erstattungen, wenn es zum Beispiel um Physiotherapie, Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder Zahnersatz geht.

Aber auch in beratender Hinsicht steht Ihnen die HanseMerkur zur Seite: Bei Anliegen, die eine individuelle medizinische Beratung erforderlich machen, helfen Ihnen die Ärzte und Spezialisten des Gesundheitstelefons weiter. Im Fall einer chronischen oder schweren Erkrankung beziehungsweise einer Unfallverletzung koordiniert die HanseMerkur sämtliche therapeutische Maßnahmen für Sie. Damit erhalten Sie die bestmögliche Unterstützung, wenn es um Ihre Gesundheit geht.

Was ist die Anwartschaftsversicherung?

Schon heute die Option für Ihren Ruhestand sichern.

Als Soldat, Polizist und/oder Angehöriger der Berufsfeuerwehr werden die Krankheitskosten in aller Regel während Ihrer aktiven Zeit vollumfänglich im Rahmen der Heilfürsorge übernommen. Wenn Sie in den Ruhestand gehen, erhalten Sie jedoch statt der Heilfürsorge nur noch eine Beihilfe. Diese ist auf einen Prozentsatz beschränkt. Damit entsteht eine Lücke, die von einer Krankenversicherung getragen werden muss.

Damit Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt in Ihrem Leben die Möglichkeit haben, zu attraktiven Konditionen in die private Krankenversicherung für Beamte einzusteigen, bietet die HanseMerkur eine Anwartschaftsversicherung an. Damit können Sie sich schon in jungen Jahren diese Option sichern. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie keine erneute Gesundheitsprüfung für den vereinbarten Tarif durchlaufen müssen und sich darauf verlassen können, in die Versicherung aufgenommen zu werden. Außerdem haben Sie keine Wartezeiten, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für Krankheiten oder Folgen von Unfällen, die während der Anwartschaft eingetreten sind.

Welche Beihilferegelungen gibt es?

Unterstützung bei Krankheit, Geburt, Pflege- und Todesfällen.

Bei der Beihilfe für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare handelt es sich um eine staatliche Unterstützung in finanzieller Form. Diese Unterstützung wird bei Krankheiten, Geburten, Pflege- und Todesfällen für die Versicherten beziehungsweise deren Angehörigen gezahlt, wenn diese nicht selbst krankenversichert sind.

Das Beihilferecht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern von Bundesland zu Bundesland verschieden. In den jeweiligen Verordnungen und Vorschriften wird der Leistungsumfang festgelegt. Die Beihilfe wird vom Dienstherrn gezahlt, wenn eine Rechnung, die vom Beihilfeberechtigten zuvor privat beglichen wurde, vorgelegt wird. Erstattet wird dann ein bestimmter Prozentsatz der Ausgaben abzüglich der festgelegten Selbstbehalte. Berücksichtigt werden nur diejenigen Aufwendungen, die als beihilfefähig im Beihilferecht eingestuft wurden. Wichtig ist, dass immer Belege beigefügt werden müssen, welche die Leistungen ausreichend genau darlegen und die einzelnen Ziffern der Gebührenordnung beinhalten. Auf Arzt- und Krankenhausrechnungen muss darüber hinaus auch über die Diagnose Auskunft gegeben werden.

Wie sind die Beihilfebemessungssätze?

Prozentuale Übernahme von beihilfefähigen Aufwendungen.

Die Beihilfebemessungssätze geben Auskunft darüber, wie hoch die prozentuale Beihilfe ausfällt. Der Satz wird angewendet, wenn es sich um beihilfefähige Aufwendungen, wie zum Beispiel die Kosten eines Arztbesuchs bei einer Grippeerkrankung, handelt. Sollte die Höhe der Beihilfebemessungssätze in der Zwischenzeit angepasst werden, ist der Satz maßgeblich, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen anzuwenden war.

Die Sätze für Bundesbeamte und die meisten Bundesländer sind je nach Familienstand und Berufssituation gestaffelt:

  • Beamte, Beamtenanwärter, Referendare: 50 %.
  • Beamte, Beamtenanwärter, Referendare mit zwei oder mehr Kindern: 70 %.
  • Ehegatten des Beamten, Beamtenanwärters, Referendars: 70 %.
  • Pensionäre: 70 %.
  • Kinder oder Waisen des Beamten, Beamtenanwärters, Referendars: 80 %.

Sollten beide Ehepartner eine Beihilfeberechtigung und zusammen mehr als zwei berücksichtigungsfähige Kinder haben, dann erhält der Partner 70 %, welcher den Familienzuschlag für die Kinder bezieht. Dies kann von den Ehepartnern festgelegt werden.

Was muss beim Wechsel von Anwärter auf Beamter beachtet werden?

Automatische Umstufung erfolgt am Ende der Ausbildung oder des Studiums.

Wenn Sie Ihre Ausbildung beendet haben und voll ins Berufsleben einsteigen, geht auch Ihre Krankenversicherung diesen Schritt mit. Bisher waren Sie zu den günstigen Beiträgen eines Beamtenanwärters versichert, da gerade diese Zeit oftmals von hohen Ausgaben für die erste Wohnung oder ein eigenes Auto geprägt ist.

Mit dem Beamtenstatus erhalten Sie nun einen höheren Versicherungsschutz mit besseren Leistungen. Wenn Sie die Ausbildung abschließen, dann ist ab diesem Zeitpunkt der volle Tarifbeitrag zu zahlen, der für Ihr Alter zu der Zeit gültig ist. Gleiches gilt, wenn Sie das 34. Lebensjahr, beziehungsweise bei Verträgen, die nach dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen wurden, das 39. Lebensjahr erreichen.

Wenn der Wechsel erfolgt, ist keine erneute Gesundheitsprüfung vorzunehmen und Sie müssen keine Wartezeiten zurücklegen. Allerdings müssen Sie die Beendigung der Ausbildung oder des Studiums anzeigen. Ein Brief hierzu genügt. Sollten Sie nicht in die normalen Tarife wechseln wollen, haben Sie ein Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag innerhalb von 2 Monaten nach dem Wechselzeitpunkt durch Mitteilung per Brief beenden. Wenn Sie jedoch in der privaten Krankenversicherung für Beamte bleiben, genießen Sie die Behandlung als Privatpatient mit vollumfänglichen Leistungen.